Übersetzungskosten

H

Hanno

Guest
Was wird dem Mandanten eigentlich üblicherweise für eine qualifizierte (sprich, in der Kanzlei durch Kandidaten, Assessoren oder Anwälte) angefertigte Übersetzung in Rechnung gestellt?

Übersetzungsbüros berechnen ja offenbar so etwa EUR 1,30 pro Normzeile (50 Anschläge).

Welche Hausnummer für die Rechnungshöhe pro Normzeile ist also realistisch, wenn eine Übersetzung wie oben erwähnt angefertigt wird?

Habt ihr diesbezügliche Erfahrungswerte aus euren Kanzleien?
 
P

Patsenga

Guest
Hanno schrieb:
Übersetzungsbüros berechnen ja offenbar so etwa EUR 1,30 pro Normzeile (50 Anschläge).
Die Normzeile liegt bei uns bei 53 oder 55 Zeichen inkl. Leerzeichen.
Aber, um Deine Frage beantworten zu können, stellt sich eine andere Frage, von welcher Sprache in welche Sprache?

E=>F
E=>D
E=>I

(ich gehe mal davon aus, es geht um Anmeldungen/Validierungen in einem der Länder DE/AT/CH
und nicht um die Übersetzung für die nationale Phase in Japan oder die regionale Phase in Eurasien :) )

um eine Antwort zu geben, müsste ich nachschauen, mein Zug nach Hause wartet aber nicht: daher wild guess ist Tarif von RWS + 20% ?
 
A

Anonyma

Guest
Gast2 schrieb:
Je nach Sprache werden zwischen 24 - 30 Cent pro Wort an den Mandanten berechnet.
Sauerei, ich habe als Studentin jahrelang Patente für DM 20 / 100 Worte ins Deutsche übersetzt (und mir damit allerdings trotzdem eine Eigentumswhnung kaufen können).
 
H

Hr. Tefall

Guest
Wow -- bist du noch zu haben? Und jetzt wirst du PA'in? Und wo liegt überhaupt die Wohnung?

;-) Gruß, Hr. Tefall
 
K

Kurt

Guest
@PatSenga
Die Normzeile liegt bei uns bei 53 oder 55 Zeichen inkl. Leerzeichen.
Aber, um Deine Frage beantworten zu können, stellt sich eine andere Frage, von welcher Sprache in welche Sprache?
In diesem Fall geht es genauer gesagt um eine Übersetzung eines EP-Druckexemplars aus dem Englischen ins Deutsche. Das englische Druckexemplar ist jedoch bereits eine unglaublich miserable Übersetzung der russischen Prioritätsanmeldung.

Dies führt - zusätzlich zu der Tatsache, dass es sich um eine saukomplizierte Anmeldung mit Schwerpunkt auf Software bzw. Algorithmen handelt - dazu, dass an Stelle einer Übersetzung eigentlich eine weitgehend selbst formulierte, vollständige Neufassung auf Deutsch erforderlich wäre, wenn man nicht das Risiko von Hunderten inhaltlicher Fehler in Kauf nehmen will.

Hierfür müsste wohl aber mindestens das doppelte üblicher Übersetzungshonorare, wenn nicht mehr, eingefordert werden, meine ich.
 
E

Elke

Guest
Kurt schrieb:
In diesem Fall geht es genauer gesagt um eine Übersetzung eines EP-Druckexemplars aus dem Englischen ins Deutsche. Das englische Druckexemplar ist jedoch bereits eine unglaublich miserable Übersetzung der russischen Prioritätsanmeldung.

Dies führt (...) dazu, dass an Stelle einer Übersetzung eigentlich eine weitgehend selbst formulierte, vollständige Neufassung auf Deutsch erforderlich wäre, wenn man nicht das Risiko von Hunderten inhaltlicher Fehler in Kauf nehmen will.
Hör mal, du kannst bei der Übersetzung des EP-Druckexemplars nicht einfach eine Neufassung unter Berücksichtigung der Prioritätsanmeldung erstellen. Übersetzt wird das Druckexemplar, nicht mehr und nicht weniger. Wenn beim Übersetzen nicht klar ist, was der Dichter damit sagen wollte, dann gilt im Streitfall ohnehin das Druckexeplar in der Verfahrenssprache, wie saumässig das auch immer aus dem Russischen hinübergeschmuggelt sein mag.
Auf den Preis der Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche hat das aber keinen Einfluss.
 
K

Karin

Guest
@Elke:[/quote]Auf den Preis der Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche hat das aber keinen Einfluss.[/quote]Welcher Paragraph legt das denn fest?
 
R

Robby

Guest
@Karin: Das hängt davon ab, mit welchem Paragraphen der jeweilige Satz in der Gebührenordnung der betreffenden Kanzlei bezeichnet ist:) Wenns überhaupt Paragraphen und nicht einfache arabische Ziffern sind...

btw: Erschwerniszulagen fände ich auch manchmal angebracht, besonders bei Italienern.
 
B

baldPA

Guest
Hallo,

ich hätte mal 'ne kurze Frage: da es ja meist üblich ist, dass PAs bei Übersetzungen nach Anzahl der Wörter abrechenn, wollte ich nur kurz fragen, wo dabei die Schmerzgrenze liegt...
25 c / Wort halte ich ja durchaus noch für gerechtfertigt, aber was haltet IHR denn für einen angemessenen Preis?
Wo liegt erfahrungsgemäß das Limit, bei dem mir die Mandanten an den Hals springen?

Viele Grüße und schon einmal "stressfreies Wochenende"! ;-)


Matthias
 

Horst

*** KT-HERO ***
Zunächst kommt es darauf an, ob Du die Wortzahl im Original bestimmst oder in der Übersetzung. Allein dabei treten schon Unterschiede von 10-15% auf. Das wären dann etwa 2-3 Cent, die sich so alleine durch die Berechnungsgrundlage versteckt aufschlagen lassen.

25 Cent sind durchweg in Ordnung. Zwischen 20 und 30 Cent findet man wohl alles.
 
C

corvinus

Guest
hm, die Spanne ist sogar noch größer

meine Ausbildungskanzlei nimmt ca. 50 ct/Wort (ex München), in MUC sind ca. 20-28 ct/Wort üblich, je nach Sprache (E ist billiger als FR). Je nach Volumen verhandeln Mandanten hart, ich kenne einen Fall, wo der Mandant (E-DE Übersetzung) 18 ct/Wort zu zahlen bereit ist (ca. 100 DE Phasen/jahr).

Es gibt sogar Büros in FR, die machens für 9-12 ct/Wort....
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ist für das Thema nicht direkt relevant, aber könntest du mal deine interessanten Abkürzungen näher erläutern? Was ist MUC? Und meinst du mit FR Frankreich, Frankfurt, Freising...?
 
G

gast

Guest
@Gast

Ich wußte gar nicht, daß Freising eine Sprache sein kann. Fälltdas nicht alles unter Bayrisch?!
 
L

LostJedi

Guest
Freiburg? Unsinn. Das kann doch nur das Länderkürzel für Franken sein!
 
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