Übersetzungskosten

F

Fritz

Guest
corvinus schrieb:
@gast

MUC = München

FR = Französisch

E = Englisch
Mit Aküsprach (zu deutsch : Abkürzungssprache) muss man in unserem Beruf aufpassen. Ich habe das Aktenzeichen vergessen, aber es gab da neulich einen Beschwerde-Fall vor'm EPA wo eine Aushilfskraft auf dem PCT-Formular "EA" für "Europa" angekreuzt hat, als einzige Benennung.... für eine Biotech Firma... Berichtigung von der Beschwerdekammer abgelehnt ... ich hoffe die Kanzlei war gut versichert.
 
C

corvinus

Guest
@fritz

netter Fall, aber das ist nicht die Schuld der Aushilfskraft, sondern die des schludrigen Anwalts bzw. wenn kein Anwalt dann die des zugelassenen Vertreters, der beim Unterschreiben des falsch ausgefüllten Formulars keinen Bock hatte in die Akte zu schauen und/oder schon in Gedanken bei der Rechnung war, oder schon gleich in der Unterschriftsmappe zur Rechnung umgeblättert hatte..., weil ihn Formalsachen sowieso langweilen und dafür "das Personal" zuständig ist. Da kann ich nur sagen: selber schuld.

Merke: Gier ist nicht immer der beste Ratgeber
 
H

Hingucker

Guest
corvinus schrieb:
netter Fall, aber das ist nicht die Schuld der Aushilfskraft, sondern die des schludrigen Anwalts
Wenn ich Postausgangskontrolle mache, staune ich auch manchmal, was alles unterschrieben rausgehen soll. Manchmal frage ich mich, ob die Herren Anwälte wohl auch von anderen Leuten erstellte Gutachten über die Tragfähigkeit von Flachdächern von Sporthallen mit ihrem Namen versehen würden...
 
G

GAST_DELETE

Guest
Würden sie wohl. Aber hör dir mal an, was passiert, wenn DU was übersiehst. 10 Minuten später, halbtot, kriegst du aber den nächstens ihrer Fehler zum ausbügeln ;) ... unser Schicksal.

Aber wir werden später auch so werden, da wir ja Geld verdienen müssen und daher keine Zeit haben, alle genau durchzuschauen.
 
G

gast2000

Guest
Nur so zum Trost: Bei uns in der Kanzlei streiten sich auch die fertigen PAs untereinander über solche Dinge wie Zuverlässigkeit beim Lesen, Bearbeiten, Einreichen (und zwar nicht zu knapp...;-)
 
T

Trostloser

Guest
Wahrscheinlich tun sie das bei uns auch, es kriegt bloß keiner mit. Stattdessen müssen die Sekretärinnen und die Kandidaten herhalten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ein üblicher Preis sind 0,30 EUR/EN-Wort. Dabei werden die EN-Wörter oftmals geschätzt, indem die DE-Wörter automatisch gezählt werden (z.B. Word) und dann 10% hinzugezählt werden. Ein deutscher Text hat nämlich ca. 10% weniger Wörter als der entsprechende EN-Text.

Ich habe aber auch schon deutlich höhere Preise gesehen.
 
P

Plempi

Guest
"Ein üblicher Preis sind 0,30 EUR/EN-Wort."

Stellen Sie das einer Kanzlei in Rechnung oder stellt das Ihre Kanzlei dem Mandanten in Rechnung?

Ersteres glaube ich Ihnen nicht, es sei denn Sie sind Starübersetzer und derart vertrauenswürdig, dass die Übersetzung einreichungsfertig ist. Ansonsten kriegt kein Kandidat 30€c pro EN-Wort, mit Ausnahme von Zieltext JP, CN oder KR und das sind bestbezahlte Sprachen.
 
C

CJK-Übersetzer

Guest
Plempi schrieb:
mit Ausnahme von Zieltext JP, CN oder KR und das sind bestbezahlte Sprachen.
Und wie ist es bei Ausgangstext JP, CN oder KR? Ich bekomme 12 Cent pro EN- oder DE-Wort für solche Übersetzungen ausgezahlt. Ist hauptsächlich die Zielsprache entscheidend für den Preis?
 
P

Plempi

Guest
@ CJK

Die Übersetzungsrichtung macht nur einen geringfügigen Unterschied aus. Aber wenn Sie tatsächlich alle drei Sprachen beherrschen und nur € 0,12 pro Wort bekommen, dann würde ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen. Es sei denn Sie haben dermaßen gute Konditionen, dass Sie damit zufrieden sind. Aber € 0,12 bekommt man schon mancherorts für lediglich Englisch-Deutsch-Übersetzungen. Für € 0,12 würde ich nicht einmal erwähnen, dass ich nicht nur Englisch und Deutsch kann. Was ist denn Ihr fachlicher background? Nur unter uns, wenn Sie nihonjin sind, lassen Sie sich nicht von ittekis ausbeuten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Plempi schrieb:
@ CJK
Nur unter uns, wenn Sie nihonjin sind, lassen Sie sich nicht von ittekis ausbeuten.
Bin zwar nicht angesprochen: Tortzdem bin ich neugierig:
Was heißt denn bitte "nihonjin" und "ittekis"??
 
N

Nick

Guest
Also, "nihonjin" heißt Japaner. Ist irgendwie verwandt mit "Nippon", glaube ich.

Ich tippe mal, dass "iteki" gemeint ist, Barbaren oder Außerirdische. Steht wohl für Nichtjapaner, mit herabwürdigender Bedeutung. Ob es gleich der unrühmliche "Untermensch" ist, kann ich leider nicht sagen.
 
F

fragender

Guest
Hallo!

Was sind angemessene Kosten bzw. Honorare für Übersetzungen von Patentanmeldungstexten bzw. Patentschriften, sagen wir E nach D?

Bekannte Anbieter wie z. B. RWS nehmen in der Größenordnung von 25 Cent pro Wort, "Billiganbieter", die auch im PMZ inserieren, nehmen z. B. 9,9 Cent pro Wort.

Was muss man also einerseits zahlen, um eine Übersetzung vernünftiger Qualität zu bekommen und was kann man (als Patentanwalt) verlangen, wenn man eine Übersetzung in Kollegenarbeit bzw. freier Mitarbeit anfertigt?

Wer hat hier Erfahrungswerte?
 
F

fh

Guest
Fragender schrieb:
Was sind angemessene Kosten bzw. Honorare für Übersetzungen von Patentanmeldungstexten bzw. Patentschriften, sagen wir E nach D?

Bekannte Anbieter wie z. B. RWS nehmen in der Größenordnung von 25 Cent pro Wort, "Billiganbieter", die auch im PMZ inserieren, nehmen z. B. 9,9 Cent pro Wort.
Ich glaube das trifft so ungefähr die Spannbreite für E>D, obwohl ich auch schon Angebote darunter gesehen habe.

Auf welchen Preis man sich dann letztendlich einigt hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Die wichtigsten sind:

Wer ist der Kunde? (Kanzlei, Anmelder, Agentur?)
Wer ist der Übersetzer (freisch. Übersetzer? Agentur? Qualifikationen?)
Und dann natürlich Zeitrahmen und nicht zuletzt das Verhandlungsgeschick des Übersetzers.

Art des Textes (z.B. Offenlegung vs. noch einzureichende Anm.) und Fachgebiet wirken sich meiner Erfahrung nach dagegen kaum auf die Kalkulation aus.


-------------------------
fh
www.horn-uchida.jp
 
K

kleini

Guest
Fragender schrieb:
"Billiganbieter", die auch im PMZ inserieren, nehmen z. B. 9,9 Cent pro Wort.

Wer hat hier Erfahrungswerte?
Beim "Billiganbieter" besteht wohl auch eine gewisse Korrelation
zwischen Preis und Leistung: wir haben nach dem zweiten
Übersetzungsauftrag an einen "Billiganbieter" (der auch
im PMZ inseriert) keine Aufträge mehr an diesen vergeben.
Die erste Übersetzung war ganz in Ordnung. Die zweite wurde
eindeutig von einer anderen Person angefertigt, die
obendrein komplett fachfremd war. Der Korrekturaufwand
war dann höher als die Übersetzungskosten des "Billiganbieters".

=> ein guter Übersetzer (patenterfahren und technisch im
richtigen Gebiet unterwegs) hat es nicht nötig, beim
Preiskampf mitzumischen....
 
Oben