Mich treibt ein Gedankengang zum Spezialthema Werktitelschutz gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG bei Büchern um. Titelschutz meint hier ein Schutzrecht, das durch Benutzung bzw. vorab durch Titelschutzanzeige entsteht, parallel ist aber keine Wortmarke in der Markenrolle des DPMA eingetragen.
Wenn sich jetzt zwei herstellende Verlage streiten, wird zunächst eilgerichtlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, die auf ein Vertriebsverbot abstellt. Das Buch wird als Kommissionsware aus dem Zwischenbuchhandel (Grossist) zurückgerufen, der Buchhandel entsprechend informiert ("aus dem Handel genommen"). Der Streit endet damit, dass die unterlegene Partei das Buch vernichten (makulieren) muss.
Inwiefern tangiert die oben skizzierte markenrechtliche Auseinandersetzung nicht-informierte Händler, Antiquariate und Privatverkäufer auf Internetportalen?
Haben Antiquariate ("Gebrauchtwarenhändler") ein hohes Risiko strafbewehrter Unterlassungserklärungen, weil sie quasi alle möglichen Titelschutzstreitigkeiten der letzten Dekaden potenziell im Portfolio haben könnten, oder kann hier ein Analogon zur Markenerschöpfung geltend gemacht werden? Der private Einzelverkäufer ist nicht im geschäftlichen Verkehr tätig und wird hier raus ein.
Kurzum: Kennt jemand hierzu passende Urteile zum Titelschutz oder hat eine Literaturempfehlung für mich?
Ein frohes neues Jahr wünsche ich.
Wenn sich jetzt zwei herstellende Verlage streiten, wird zunächst eilgerichtlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, die auf ein Vertriebsverbot abstellt. Das Buch wird als Kommissionsware aus dem Zwischenbuchhandel (Grossist) zurückgerufen, der Buchhandel entsprechend informiert ("aus dem Handel genommen"). Der Streit endet damit, dass die unterlegene Partei das Buch vernichten (makulieren) muss.
Inwiefern tangiert die oben skizzierte markenrechtliche Auseinandersetzung nicht-informierte Händler, Antiquariate und Privatverkäufer auf Internetportalen?
Haben Antiquariate ("Gebrauchtwarenhändler") ein hohes Risiko strafbewehrter Unterlassungserklärungen, weil sie quasi alle möglichen Titelschutzstreitigkeiten der letzten Dekaden potenziell im Portfolio haben könnten, oder kann hier ein Analogon zur Markenerschöpfung geltend gemacht werden? Der private Einzelverkäufer ist nicht im geschäftlichen Verkehr tätig und wird hier raus ein.
Kurzum: Kennt jemand hierzu passende Urteile zum Titelschutz oder hat eine Literaturempfehlung für mich?
Ein frohes neues Jahr wünsche ich.