Asdevi
*** KT-HERO ***
Folgendes ist beim Lesen bspw. zu Fall I aufgefallen:
Wenn der Nachanmeldung die Teilpriorität für den Gegenstand A+B zukommt und Für den Gegenstand A ohne B nur der Anmeldetag.
Wäre dann bei Veröffentlichung der Prioritätsanmeldung die Offenbarung A (aus A+B) nicht neuheitsschädlich für den Gegenstand A ohne B, welchem nur der AT der Nachanmeldung zukommt.
Grundsätzlich ist doch eine Offenbarung A+B neuheitsschädlich für A.
"A+B" ist neuheitsschädlich für "A", aber nicht für "A ohne B". Warum? Weil "A+B" A mit B ist, und nicht A ohne B. "Mit" ist etwas anderes als "ohne". Es ist das Gegenteil davon.