Teilprioriät

Alfred

*** KT-HERO ***
Hallo,

eine Frage zur Teilpriorität im EPÜ.

Folgender Fall (I):

Prioanmeldung: A+B
Nachanmeldung: A

Liegt eine Teilpriorität vor?


Wie ist die Priolage im folgenden Fall (II):

1. Prioannmeldung: A+B
2. Prioanmeldung: A

Nachanmeldung: A

Gruß

Alfred
 

Sousse

BRONZE - Mitglied
Hallo,

eine Frage zur Teilpriorität im EPÜ.

Folgender Fall (I):

Prioanmeldung: A+B
Nachanmeldung: A

Liegt eine Teilpriorität vor?


Wie ist die Priolage im folgenden Fall (II):

1. Prioannmeldung: A+B
2. Prioanmeldung: A

Nachanmeldung: A

Gruß

Alfred

Fall I:
Das dürfte immer eine Einzelfallentscheidung sein. Die Erfindung aus der Prioanmeldung muss sich in der Nachanmeldung wiederfinden.

Offenbart die Prioanmeldung ein selbstfahrendes Fahrzeug als Erfindung mit einem Fahrzeug als Merkmal A und einem Motor als Merkmal B, dann dürfte das Streichen des Merkmals B die Erfindung verändern.

Offenbart die Prioanmeldung allerdings einen fahrbaren Untersatz allgemein mit einem Fahrzeug als Merkmal A und der Farbe blau als Merkmal B, dann dürfte das Streichen des Merkmals B die Erfindung nicht verändern.

Fall II:
Wenn die zweite Prioanmeldung ausschließlich das Merkmal A offenbart, gibt es doch eine Priogrundlage. Welches Problem siehst Du hier?
 

Alfred

*** KT-HERO ***
Fall I
Offenbart die Prioanmeldung ein selbstfahrendes Fahrzeug als Erfindung mit einem Fahrzeug als Merkmal A und einem Motor als Merkmal B, dann dürfte das Streichen des Merkmals B die Erfindung verändern [\QUOTE].

Dieser Fall ist möglicherweise nicht eindeutig, da selbstfahrendes Fahrzeug ein übergeordneter Begriff
für selbstfahrendes Fahrzeug mit Motor sein kann.

Gruß
Alfred
 
Zuletzt bearbeitet:

Sousse

BRONZE - Mitglied
Wenn die Erklärung abgeben wird, stellt sich dennoch die Frage, ob die Prio wirksam ist und inwieweit.

Gruß
Alfred
Nein, das ist der Witz an Mehrfachprioritäten.

Anspruch 1:
Anspruchsgegenstand, gekennzeichnet durch Merkmal A.
(erhält Priorität der Prioanmeldung 2)

Anspruch 2:
Anspruchsgegenstand nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Merkmal B.
(erhält Priorität der Prioanmeldung 1)
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Es handelt sich um Merkmale.

Gruß

Alfred

OK.

Für Fall I:
Nachanmeldung hat Teilpriorität für den Gegenstand A+B. Für den Gegenstand A ohne B nur den Anmeldetag.

Fall II:
Nachanmeldung hat Teilpriorität in Prio 1 für den Gegenstand A+B. Für den Gegenstand A ohne B nur die Priorität von Prio 2.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Deshalb hatte ich am Anfang nachgefragt. Der Teufel steckt in dem Detail, was genau das "+" in "A+B" bedeutet.

Bedeutet es UND? (Also eine Ausführungsform, die die Merkmale A und B zusammen aufweist)

Oder bedeutet es ODER? (Also einen Gegenstand, der Ausführungsformen mit Merkmal A und andere Ausführungsformen mit B umfasst, im Endeffekt also Merkmal A oder Merkmal B erfordert)

Wie soll ich also "A+B" bei Schraube und Niete verstehen? Ausführungsformen, die sowohl Schrauben als auch Nieten haben müssen? Oder Ausführungsformen mit nur Schrauben plus Ausführungsformen mit nur Nieten?

Es wäre besser, statt + die Symbolik der Mengenlehre zu verwenden: A ∩ B bzw. A ∪ B.
 

Alfred

*** KT-HERO ***
Bei Niete + Schraube:
1. Prio Kombination aus Niete + Schraube
2. Prio Niete

Beim selbstfahrenden Fahrzeug
1. Prio
Selfahrendens Fahrzeug umfassend Motor

2. Prio Selbstafahrendes Fahrzeug
 
Zuletzt bearbeitet:

Alfred

*** KT-HERO ***
@Asdevi:

Denke, dass ich ungefähr weiß worauf du hinaus möchtest. Daher die unterschiedlichen Varianten.

Aber da es noch nicht so ganz klar ist, würde ich mich über eine detaillierte Antwort sehr freuen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Gut, wenn ich dich richtig verstehe:

Priodokument erfordert Schrauben und Nieten im geschützten Produkt.

Nachanmeldung erfordert nur Schrauben (schließt zusätzliche Nieten aber nicht aus).

Dann hat der Schutzgegenstand, soweit er Produkte mit Schrauben und Nieten umfasst, das Datum der Prio. Soweit er Produkte mit Schrauben, aber ohne Nieten, umfasst, hat er das Datum der Nachanmeldung.
 

Alfred

*** KT-HERO ***
So würde ich es auch betrachten.

Sind überhaupt noch Fälle denkbar, in denen eine toxische Priorität in Frage kommt?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Siehe Parallelthread.

Wenn ich im Priodokument "1-10" stehen habe, und in der Nachanmeldung nur "2-9", dann ist die Prio ungültig, aber das Priodokument evtl. neuheitsschädlich.

Hier muss aber noch etwas hinzukommen, was solche Fälle selten machen dürfte:

1. Das Priodokument könnte vor der Nachanmeldung veröffentlicht worden sein. Z.B. wenn es ein Gebrauchsmuster ist, oder der Anmelder (warum auch immer) frühere Veröffentlichung verlangt hat, oder es innerhalb von ein paar Monaten als Patent erteilt wurde, etc. Solche Fälle sind selten.

2. Das Priodokument könnte SdT nach Art. 54(3) sein. Dann muss es selbst eine EP-Anmeldung sein, oder eine andere EP-Anmeldung muss ihre Priorität wirksam beanspruchen. D.h. in der anderen Nachanmeldung muss "1-10" stehen. In dem Fall wäre natürlich die Lösung, einfach "1-10" in dieser anderen Nachanmeldung zu verfolgen, oder in der Prioanmeldung, falls sie selbst eine EP-Anmeldung ist.

Im Endeffekt muss sich der Anmelder also ziemlich Mühe geben, damit er es noch schafft, sich selbst ins Knie zu schießen.
 

newpatent

*** KT-HERO ***
Folgendes ist beim Lesen bspw. zu Fall I aufgefallen:

Wenn der Nachanmeldung die Teilpriorität für den Gegenstand A+B zukommt und Für den Gegenstand A ohne B nur der Anmeldetag.

Wäre dann bei Veröffentlichung der Prioritätsanmeldung die Offenbarung A (aus A+B) nicht neuheitsschädlich für den Gegenstand A ohne B, welchem nur der AT der Nachanmeldung zukommt.

Grundsätzlich ist doch eine Offenbarung A+B neuheitsschädlich für A.
 
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