Siehe Parallelthread.
Wenn ich im Priodokument "1-10" stehen habe, und in der Nachanmeldung nur "2-9", dann ist die Prio ungültig, aber das Priodokument evtl. neuheitsschädlich.
Hier muss aber noch etwas hinzukommen, was solche Fälle selten machen dürfte:
1. Das Priodokument könnte vor der Nachanmeldung veröffentlicht worden sein. Z.B. wenn es ein Gebrauchsmuster ist, oder der Anmelder (warum auch immer) frühere Veröffentlichung verlangt hat, oder es innerhalb von ein paar Monaten als Patent erteilt wurde, etc. Solche Fälle sind selten.
2. Das Priodokument könnte SdT nach Art. 54(3) sein. Dann muss es selbst eine EP-Anmeldung sein, oder eine andere EP-Anmeldung muss ihre Priorität wirksam beanspruchen. D.h. in der anderen Nachanmeldung muss "1-10" stehen. In dem Fall wäre natürlich die Lösung, einfach "1-10" in dieser anderen Nachanmeldung zu verfolgen, oder in der Prioanmeldung, falls sie selbst eine EP-Anmeldung ist.
Im Endeffekt muss sich der Anmelder also ziemlich Mühe geben, damit er es noch schafft, sich selbst ins Knie zu schießen.