Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
Der Patentanspruch laute wie folgt:
System mit den Merkmalen ABC, wobei A eine elektrische Nudelmaschine, B eine rote Lampe zur Alarmierung eines Nutzers nach Nudeldurchlauf, und C ein Schlüsselschalter zur Abschaltung der Nudelmaschine durch den Nutzer ist, wenn dieser die rote Lampe bemerkt.
Die Nudelmaschine sei aus dem SdT bekannt, nicht jedoch die Alarmlampe und der Schlüsselschalter.
Prüfer meint,
1.) der Nutzereingriff unterbricht die technische Kette, und daher ist der gesamte Anspruch nicht technisch (gemäß der Entscheidungen T1741/08 und T 1670/07).
2.) Außerdem sei die Abschaltung der Nudelmaschine nach Durchlauf "nur eine Maßnahme zur Energieeinsparung", weshalb die Aufgabe (Energieersparnis) nicht technisch, sondern "nur wirtschaftlich" sei. Da demnach kein technisches sondern ein ökonomisches Problem vorliege, seien die (zwar neuen und technischen) Unterschiedsmerkmale (Alarmlampe, Schlüsselschalter) auch nicht erfinderisch.
Jedenfalls das zweite Argument, das offenbar irgendwie das Thema "nicht patentierbare Geschäftsmethode" heranziehen will, ist wohl nicht stichhaltig.
Wie sieht es aber mit der ersten Prüferbemängelung aus -- kann der Patentanspruch so geändert werden, dass er wieder technisch wird? Muss der Patentanspruch womöglich geändert werden wie folgt, durch Streichung des Nutzereingriffs sowie aller mit dem Nutzereingriff verbundener Merkmale (hier Schlüsselschalter), um die Technizität zu erfüllen:
System mit den Merkmalen AB, wobei A eine elektrische Nudelmaschine und B eine rote Lampe zur Alarmierung eines Nutzers nach erfolgtem Nudeldurchlauf ist.
Danke für Meinungen,
Marc
Der Patentanspruch laute wie folgt:
System mit den Merkmalen ABC, wobei A eine elektrische Nudelmaschine, B eine rote Lampe zur Alarmierung eines Nutzers nach Nudeldurchlauf, und C ein Schlüsselschalter zur Abschaltung der Nudelmaschine durch den Nutzer ist, wenn dieser die rote Lampe bemerkt.
Die Nudelmaschine sei aus dem SdT bekannt, nicht jedoch die Alarmlampe und der Schlüsselschalter.
Prüfer meint,
1.) der Nutzereingriff unterbricht die technische Kette, und daher ist der gesamte Anspruch nicht technisch (gemäß der Entscheidungen T1741/08 und T 1670/07).
2.) Außerdem sei die Abschaltung der Nudelmaschine nach Durchlauf "nur eine Maßnahme zur Energieeinsparung", weshalb die Aufgabe (Energieersparnis) nicht technisch, sondern "nur wirtschaftlich" sei. Da demnach kein technisches sondern ein ökonomisches Problem vorliege, seien die (zwar neuen und technischen) Unterschiedsmerkmale (Alarmlampe, Schlüsselschalter) auch nicht erfinderisch.
Jedenfalls das zweite Argument, das offenbar irgendwie das Thema "nicht patentierbare Geschäftsmethode" heranziehen will, ist wohl nicht stichhaltig.
Wie sieht es aber mit der ersten Prüferbemängelung aus -- kann der Patentanspruch so geändert werden, dass er wieder technisch wird? Muss der Patentanspruch womöglich geändert werden wie folgt, durch Streichung des Nutzereingriffs sowie aller mit dem Nutzereingriff verbundener Merkmale (hier Schlüsselschalter), um die Technizität zu erfüllen:
System mit den Merkmalen AB, wobei A eine elektrische Nudelmaschine und B eine rote Lampe zur Alarmierung eines Nutzers nach erfolgtem Nudeldurchlauf ist.
Danke für Meinungen,
Marc
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