Asdevi
*** KT-HERO ***
Ich vertrete den Inhaber eines europäischen Patents im Einspruchsverfahren. Für das Patent sieht es nicht gut aus, da der Erfinder die Quintessenz der Erfindung vor dem Priotag im Ausland auf einer Konferenz offenbart hat. Und zwar als Powerpoint-Slideshow, begleitet von einem mündlichen Vortrag. Zum Inhalt des mündlichen Vortrags konnten die Einsprechenden nichts vortragen, aber die Slideshow selbst wurde vom Erfinder, allerdings NACH dem Priotag, im Internet veröffentlicht. Somit ist wohl auch glaubhaft gemacht, dass diese Slideshow damals tatsächlich gezeigt worden ist. Bereits der Inhalt der Folien ist ziemlich tödlich für den Gegenstand des Patents.
Ich denke nun an die Abzweigung eines deutschen Gebrauchsmusters. Dafür sind ausländische Offenbarungen bekanntlich nur neuheitsschädlich, wenn es "schriftliche Beschreibungen" sind. Meine Frage nun: Gilt eine Powerpoint-Präsentation, die ja nur einmal, stückchenweise und transient wahrgenommen werden kann, als "schriftliche Beschreibung"?
P.S.: Neuheitsschonfrist scheidet aus. Die Konferenz war mehr als 6 Monate vor dem Priotag.
Ich denke nun an die Abzweigung eines deutschen Gebrauchsmusters. Dafür sind ausländische Offenbarungen bekanntlich nur neuheitsschädlich, wenn es "schriftliche Beschreibungen" sind. Meine Frage nun: Gilt eine Powerpoint-Präsentation, die ja nur einmal, stückchenweise und transient wahrgenommen werden kann, als "schriftliche Beschreibung"?
P.S.: Neuheitsschonfrist scheidet aus. Die Konferenz war mehr als 6 Monate vor dem Priotag.