Muss ein Inanspruchnahmeschreiben ggü. den Erfindern (ggf. mit Rechteabkauf) firmenmäßig unterzeichnet werden,
oder würde z.B. auch ein Vermerk: "Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig" o.ä, ausreichen.
Gleiches gilt für z.B. auch für Vergütungsschreiben, mittels derer den Erfindern die Vergütung mitgeteilt wird.
oder würde z.B. auch ein Vermerk: "Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig" o.ä, ausreichen.
Gleiches gilt für z.B. auch für Vergütungsschreiben, mittels derer den Erfindern die Vergütung mitgeteilt wird.