PatFragen
*** KT-HERO ***
Hallo,
folgender Fall: Ein Unternehmen hat einen Lizenzvertrag als Lizenznehmer abgeschlossen, in dem eine Nichtangriffsabrede (NA) eingebaut ist und der eine noch im Prüfungsstadium befindliche EP Anmeldung betrifft. Der LN und der LG sind beide so klein, dass Kartellrecht keine Rolle spielt, also sollte das mit der NA nach meinem Verständnis OK gehen. Jetzt findet der LN aber SdT der eindeutig für den beanspruchten Gegenstand patenthindernd ist. Was passiert wenn der LN jetzt Eingaben nach §115 macht? Nach einhelliger Meinung, die ich bisher gefunden habe, interessiert das EPA zumindest im Einspruch eine solche NA nicht. Dann ja wohl auch bei §115 nicht. Jetzt ergibt sich für mich nur die Frage, ob sich der LN schadensersatzpflichtig macht? Und wenn ja wie sollte der Schadensersatz dann berechnet werden? Eigentlich ist ja kein Schaden entstanden, denn schließlich war/wäre das Patent ja nicht rechtsbeständig gewesen. Was soll also der Schaden sein?
Kennt da jemand von Euch eine Entscheidung?
folgender Fall: Ein Unternehmen hat einen Lizenzvertrag als Lizenznehmer abgeschlossen, in dem eine Nichtangriffsabrede (NA) eingebaut ist und der eine noch im Prüfungsstadium befindliche EP Anmeldung betrifft. Der LN und der LG sind beide so klein, dass Kartellrecht keine Rolle spielt, also sollte das mit der NA nach meinem Verständnis OK gehen. Jetzt findet der LN aber SdT der eindeutig für den beanspruchten Gegenstand patenthindernd ist. Was passiert wenn der LN jetzt Eingaben nach §115 macht? Nach einhelliger Meinung, die ich bisher gefunden habe, interessiert das EPA zumindest im Einspruch eine solche NA nicht. Dann ja wohl auch bei §115 nicht. Jetzt ergibt sich für mich nur die Frage, ob sich der LN schadensersatzpflichtig macht? Und wenn ja wie sollte der Schadensersatz dann berechnet werden? Eigentlich ist ja kein Schaden entstanden, denn schließlich war/wäre das Patent ja nicht rechtsbeständig gewesen. Was soll also der Schaden sein?
Kennt da jemand von Euch eine Entscheidung?