EPÜ Rückerstattung von Recherchengebühr bei Uneinheitlichkeit

Alfred

*** KT-HERO ***
Hallo,

sind Art. 9(2) GebO EPÜ und Regeln 16.3 und 41.1 PCT auch bei Zahlung von weiteren Recherchengebühren nach Regel 64, Regel 164(2) und Artikel 17 (3a) PCT anwendbar, wenn für die Prioritätsanmeldung (EP) bereits weitere Recherchengebühren gezahlt wurden?

Wenn in der PCT-Phase weitere Gebühren für die Nachanmeldung gefordert werden, so muss doch spätestens in der EP-Phase für besagte Nachanmeldung eine Gebühr entrichtet werden, damit nach G 2/92 der Gegenstand später im Prüfungsverfahren für die Nachanmeldung weiterverfolgt werden kann. Das gleiche gilt doch für eine EP Nachanmeldung?

Alle Recherchegebühren einschließlich der weiteren Recherchengebühren werden dann anschließend im PCT-Fall oder EP-Fall zurückgezahlt, soweit die Recherche des Gegenstandes und der weiteren Gegenstände aus der Prio-Ep-Anmeldung verwendet werden können?
 
Zuletzt bearbeitet:

Asdevi

*** KT-HERO ***
Für eine EP-Nachanmeldung muss die Gebühr zurückerstattet werden. Bei der PCT-Anmeldung ist der Haken, dass R. 16.3 PCT sich nur auf R. 41.1 bezieht, aber nicht auf R. 41.2.

R. 41.1 ist die Berücksichtigung einer früheren Recherche durch das ISA, wenn der Anmelder das im PCT-Antrag beantragt hat. R. 41.2 ist die Berücksichtigung der früheren Recherche durch das ISA "von sich aus", ohne Antrag des Anmelders. Auf diesen Fall bezieht sich R. 16.3 nicht, das ISA muss keine Gebühren zurückzahlen.

Das EPA ist aber kulanter und zahlt die Recherchegebühr auch im Fall von R. 41.2 zurück, d.h. auch wenn man im PCT-Antrag nicht angegeben hat, dass die Recherche der Prioanmeldung berücksichtigt werden soll.
 

Alfred

*** KT-HERO ***
Hallo Asdevi,

danke für Deine Antwort und den Hinweise auf R. 41.2 PCT.

Sofern der Haken im Antrag gemäß R. 41.1 berücksichtigt wurde, wird damit auch die weitere Recherche nach PCT einbezogen?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Hallo Asdevi,

danke für Deine Antwort und den Hinweise auf R. 41.2 PCT.

Sofern der Haken im Antrag gemäß R. 41.1 berücksichtigt wurde, wird damit auch die weitere Recherche nach PCT einbezogen?

Ich finde nichts, was dagegen spräche, aber den Fall hatte ich persönlich noch nicht. Die Rechtsauskunft beim EPA kann da sicher helfen. Mein Tipp wäre aber, dass zurückerstattet wird.
 
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