Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
eine von zwei Anmeldern A, B gemeinschaftlich eingereichte PCT-Anmeldung soll für die Länder X, Y, Z nationalisiert werden, allerdings nur auf den Anmelder B -- unter Ausscheiden des Anmelders A (mangels weiterem Interesse des A an der Anmeldung).
Worauf sollte die Übertragungserklärung bezüglich der Mitanmelderrechte des A auf den B sinnvollerweise lauten, auf "die PCT-Anmeldung mit allen Rechten und Pflichten", oder nur auf "die Nationalisierungen X, Y, Z mit allen Rechten und Pflichten"?
Müssen dabei auch Änderungen der Rechte der beim Anmelder A beschäftigten Miterfinder der PCT-Anmeldung berücksichtigt (bzw. zusätzlich vertraglich geregelt) werden?
Danke für Meinungen!
Marc
eine von zwei Anmeldern A, B gemeinschaftlich eingereichte PCT-Anmeldung soll für die Länder X, Y, Z nationalisiert werden, allerdings nur auf den Anmelder B -- unter Ausscheiden des Anmelders A (mangels weiterem Interesse des A an der Anmeldung).
Worauf sollte die Übertragungserklärung bezüglich der Mitanmelderrechte des A auf den B sinnvollerweise lauten, auf "die PCT-Anmeldung mit allen Rechten und Pflichten", oder nur auf "die Nationalisierungen X, Y, Z mit allen Rechten und Pflichten"?
Müssen dabei auch Änderungen der Rechte der beim Anmelder A beschäftigten Miterfinder der PCT-Anmeldung berücksichtigt (bzw. zusätzlich vertraglich geregelt) werden?
Danke für Meinungen!
Marc