studi schrieb:
Der Beitrag beweist, dass soft-skills beim Kandidaten nicht gebraucht werden.
Um das ganze mal in's rechte Licht zu rücken, man macht eine Ausbildung nicht um das Gelernte nochmal zu lernen. Jede rechtliche Vorbildung vor der Kandidatenzeit ist Verschwendung.
Es gibt eine Menge Kanzleien, die Kandidaten nur zum arbeiten einstellen. Früher war das teilweise so schlimm, dass diese Kandidaten bis zum Amtsjahr teilweise keine anderen Sachen außer Übersetzungen gemacht haben. Ob das an den Kandidaten lag oder der Kanzlei, weis ich nicht.
In jeder halbwegs seriösen Kanzlei, in der ein Kandidat eine richtige Ausbildung machen soll, wird bei der Einstellung und in der Probezeit darauf geachtet, dass der Junge oder das Mädchen die Technik dahinter verstehen kann. Rechtliche Grundlagen sollten absolut irrelevant sein. Mir persönlich wäre ein Bewerber, der im Vorfeld schon ein Rechtsstudium gemacht hat sogar ein wenig suspekt.
Ich denke, entscheidend wird das Vorstellungsgespräch sein. In der Regel wird dem Bewerber eine leichtere Patentschrift vorgelegt und geschaut, ob er damit technisch etwas anzufangen weis.
Bei den Kollegen, die ich kenne, werden Publikationen eher etwas argwöhnisch betrachtet. Als Patentanwalt und auch als Kandidat ist es wichtig sich innerhalb kürzester Zeit in einen neuen techischen Gegenstand einzuarbeiten und ihn in Form einer Patentanmeldung, einer Stellungnahme an den Mandanten oder eines bearbeiteten Prüfungsbescheides zu Papier zu bringen. Die Zeit, die man zur Anfertigung einer Publikation hat, hat man hier in der Regel nicht. Es kann zwar später als Anwalt für den Mandanten gut aussehen, wenn man zig Sachen veröffentlicht hat, das steht aber auf einem ganz anderen Blatt.
Als praktischen Tip für die Stellenfindung kann ich nur empfehlen, nicht den Vertrag mit dem höchsten Monatsgehalt sondern von einer Kanzlei mit der offensichtlich angenehmsten Atmosphäre zu unterschreiben. Sollte beispielsweise ein Patentanwalt anbieten, dass man ihn zu was auch immer Sonntags erreichen kann, sollten ein paar Alarmglocken läuten. Das könnte während der Ausbildung auch vom Kandidaten erwartet werden.