Hallo, ich habe die folgende Frage:
Wenn ich aus einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung die Prio für eine deutsche Markenanmeldung ziehe und diese deutsche Markenanmeldung als Basis für eine internationale Registrierung nehme, wobei ich bei der IR die Prio der deutschen Markenanmeldung ziehe. Welchen Zeitrang hat dann die IR? Den Einreichungstag der deutschen Anmeldung? oder sogar den Einreichungstag der Gemeinschaftsmarke?
Wenn ich aus einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung die Prio für eine deutsche Markenanmeldung ziehe und diese deutsche Markenanmeldung als Basis für eine internationale Registrierung nehme, wobei ich bei der IR die Prio der deutschen Markenanmeldung ziehe. Welchen Zeitrang hat dann die IR? Den Einreichungstag der deutschen Anmeldung? oder sogar den Einreichungstag der Gemeinschaftsmarke?