Asdevi
*** KT-HERO ***
Ist zwar schon älter, bin aber erst jetzt darauf gestoßen:
http://www.hoffmanneitle.com/information/news/TBA-Decision-T-149611--The-mother-of-all-self-collision/188/
Offensichtlich kann eine Teilanmeldung als Stand der Technik gegen ihre eigene Stammanmeldung zitiert werden. Wurde in T1496/11 auch schon von der Beschwerdekammer so gemacht (reasons 3). Da dies dann natürlich auch umgekehrt geht (Stammanmeldung gegen Teilanmeldung), kann man sich surch das Einreichen einer Teilanmeldung ansonsten patentierbaren Schutzbereich unwiederbringlich zerstören. Sehr unbefriedigend.
(Spannend ist jetzt noch die Frage, ob eine Anmeldung auch gegen sich selbst zitiert werden kann, wenn unterschiedliche Teile unterschiedliche Prioritätsdaten haben. Dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen).
http://www.hoffmanneitle.com/information/news/TBA-Decision-T-149611--The-mother-of-all-self-collision/188/
Offensichtlich kann eine Teilanmeldung als Stand der Technik gegen ihre eigene Stammanmeldung zitiert werden. Wurde in T1496/11 auch schon von der Beschwerdekammer so gemacht (reasons 3). Da dies dann natürlich auch umgekehrt geht (Stammanmeldung gegen Teilanmeldung), kann man sich surch das Einreichen einer Teilanmeldung ansonsten patentierbaren Schutzbereich unwiederbringlich zerstören. Sehr unbefriedigend.
(Spannend ist jetzt noch die Frage, ob eine Anmeldung auch gegen sich selbst zitiert werden kann, wenn unterschiedliche Teile unterschiedliche Prioritätsdaten haben. Dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen).