Sonstiges Perspektive Patentanwalt

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Karl

*** KT-HERO ***
Ach und was ich oben auch geschrieben hatte:

Wenn kandidaten Bescheide zu ihren eigenen Anmeldungen machen ist das eigendlich immer sehr lehrreich. Wenn man in der selbst geschriebenen Beschreibung nach nem Merkmal sucht und es einfach nicht so dar steht wie man sich es wünschen würde, und man sich daher bei der Erwiderung einen Abbricht lernt man ganz sicher dabei.
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Liebe Diskussionsteilnehmer,

ich mische mich nur ungern in derart rege und aufschlussreiche Diskussionen ein. Wir sollten jedoch versuchen beim Thema zu bleiben, nämlich:

1. Was interessiert euch an eurer Tätigkeit?

2. Warum habt Ihr euch nicht für einen anderen Beruf im Patentwesen entschieden, z. B. Patentingenieur?

Die weitergehenden Diskussionen, also beispielsweise wie eine sinnvolle Tätigkeit während der Ausbildung aussehen sollte, um später ein guter Patentanwalt zu sein, oder inwieweit die Tätigkeit auch nach Abzug der Steuern überhaupt noch lukrativ ist, können jedoch durchaus in neuen Threads diskutiert werden. Der vorliegende Thread soll jedoch nicht zum "Gott-und-die-Welt"-Thread werden (, sofern noch nicht geschehen).

Mit der Bitte um Verständnis

Dieter Gröbel
Redakteur
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich habe explizit von zu einer hohen Quote an US/China/JP bescheiden gewarnt, weil die in Großkanzleien gerne zur nahezu betreuungsfreien Beschäftigung von Kandidaten verwendet werden. Ein Japanischer Auftraggeber kann schon aus sprachlichen Gründen viel schlechter überprüfen, wie gut/schlecht die geschriebenen Bescheide sind als ein inländischer Mandant. Die beauftragende japanische/chinesische Kanzlei muss jedoch ihrem Mandant erklären, warum die Erwiederung das kostet was sie kostet.
Tut mir leid, ich verstehe das nicht so ganz.

In meiner Kanzlei haben wir entweder Übersee-Mandanten, für die wir aber nur das europäische Geschäft machen (die anderen Märkte machen die in house oder mit anderen lokalen Kanzleien), oder inländische/europäische Mandanten, für die wir alles machen (also auch JP, China, USA, etc.). Dass ich mal einen JP-Bescheid für einen japanischen Mandanten beantworten muss, halte ich eigentlich für ausgeschlossen. Soweit ich weiß, ist mir ein ausländischer Bescheid für einen ausländischen Mandanten noch nie untergekommen.

Wenn man also vermeiden will, zu viele JP/CN/USA-Bescheide machen zu müssen, dann sollte man eine Kanzlei suchen, die hauptsächlich JP/CN/USA-Mandanten hat. Die geben diese Anmeldungen nämlich garantiert nicht den Hanseln in Deutschland, so dass man sich nur mit dem EP- und DE-Kram beschäftigen muss. Wenn man hingegen heimische Mandanten hat, womöglich eher kleine, ist es eigentlich die Regel, dass die bunte Vielfalt internationaler Bescheide alle an einem selbst hängen bleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Karl

*** KT-HERO ***
Tut mir leid, ich verstehe das nicht so ganz.

In meiner Kanzlei haben wir entweder Übersee-Mandanten, für die wir aber nur das europäische Geschäft machen (die anderen Märkte machen die in house oder mit anderen lokalen Kanzleien), oder inländische/europäische Mandanten, für die wir alles machen (also auch JP, China, USA, etc.). Dass ich mal einen JP-Bescheid für einen japanischen Mandanten beantworten muss, halte ich eigentlich für ausgeschlossen. Soweit ich weiß, ist mir ein ausländischer Bescheid für einen ausländischen Mandanten noch nie untergekommen.

Wenn man also vermeiden will, zu viele JP/CN/USA-Bescheide machen zu müssen, dann sollte man eine Kanzlei suchen, die hauptsächlich JP/CN/USA-Mandanten hat. Die geben diese Anmeldungen nämlich garantiert nicht den Hanseln in Deutschland, so dass man sich nur mit dem EP- und DE-Kram beschäftigen muss. Wenn man hingegen heimische Mandanten hat, womöglich eher kleine, ist es eigentlich die Regel, dass die bunte Vielfalt internationaler Bescheide alle an einem selbst hängen bleiben.

Sorry, das hab ich tatsächlich unklar formuliert. Ich meine EP bescheide von JP/CN/USA Mandanten

Aber der Redakteur hat schon recht ^^

Also: 1. Interessant an dem Job ist

- ein nahezu mathematischer Umgang mit Sprache (quasi eine Art Mengenlehre mit Wörtern. Ansprüche, die nen Spezielleres Wort enthalten (z.b. Nagel) schützen Teilmengen von Ansprüchen mit breiteren Begriffen (z.B. Verbindungselement)

- je nach Kanzlei hat man täglich mit völlig verschiedenen Gegenständen zu tun und kriegt einen breiten Überblick über verschiedene Technikbereiche (Achtung! bei Spezial- oder Großkanzleien kann man sich auch mehrere Jahre nur mit Fensterhebern auseinandersetzen... Dieser Punkt ist wirklich Kanzleiabhängig

- Einfache Dinge in verschiedenen Abstufungen der Allgemeinheit beschreiben. Das konstruieren von kompliziert gestalteten Schutzbereichen durch entsprechende Anspruchsformulierung. Außerdem das vereinfachte Beschreiben von der Zielsetzung von Ansprüchen gegenüber Mandanten/Erfindern

- Einschätzen von Mandanten. Manche haben einige rechliche Vorbildung und man kann ihnen relativ exat erläutern, was man warum macht. Bei einigen versucht man nur zu verhindern, dass der Erfinder wirklich wichtige Formulierungen, die er leider nicht versteht, verunstaltet.

2. Ich bin Patentingenieur in einer Kanzlei und mache exakt das selbe wie nen Kandidat. Mir hat lediglich das Jahr Verufserfahrung gefehlt. Entsprechend brauch ich halt ca 8 Jahre, muss aber kein Amtsjahr machen.

Was du tatsächlich machst hängt nicht wirklich davon ab ob du nun offiziell nen Patentingenieur oder nen Kandidat bist. Es hängt vielmehr vom Arbeitgeber ab. Die Bandbreite ist da enorm. Innerhalb der Kanzleien fängt es schon damit an, dass einige aufs Anmeldegeschäft spezialisiert sind und andere auf Streitfälle. Andere widerum legen viel Wert aufs Auslandsgeschäft und machen für große Auslandsmandanten EP-Bescheide en mass (wie gesagt, ich empfehle diese Kanzleien unbedingt zu meiden...).

Auch in Firmen würde ich denken, dass die tatsächliche Tätigkeit vom einzelnen Arbeitgeber stark abhängt. Vieleicht machst du unwichtiges Zeugs, was nur wegen dem Arbeitnehmererfindergesetz angemeldet wird. Vieleicht landest du auch in nem engen Fachgebiet, wo man jeden Konkurrenten kennt und ihn gezielt Steine in den weg legen will. Manche Patentingenieure sind mit dem Verfassen von Anmeldungen befasst, andere gehen zu den Erfindern um über mögliche Anmeldungsgegenstände zu diskutieren und geben die Erfindungsmeldungen dann an Kanzleien.


Grade die unterscheidung Kandidat oder Patentingenieur sagt meiner Meinung nach nicht viel aus.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
2. Ich bin Patentingenieur in einer Kanzlei und mache exakt das selbe wie nen Kandidat. Mir hat lediglich das Jahr Verufserfahrung gefehlt. Entsprechend brauch ich halt ca 8 Jahre, muss aber kein Amtsjahr machen.

Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Aber irgendwie passt das
ja zu den restlichen Aussagen und der für diese Branche "herausragenden"
Anwendung der deutschen Sprache...

Ich würde nach dem ersten Jahr als Patentingenieur (= 1 Jahr Berufserfahrung) kündigen
und als 26-Monate-Kandidat zu einer anderen Kanzlei wechseln.

Hinsichtlich des Amtsjahres liegt wohl ein krasses Fehlverständnis
hinsichtlich "dürfen" und "müssen" vor:
Die Wahrnehmung des Amtsjahres (= 8 Monate) ist nur Kandidaten erlaubt.
Langzeit-Patentingenieure, die sich ohne vorheriges Kandidaten-Dasein
in diese Veranstaltung trotz Ausfall ihrer Bezüge reingemogelt haben, werden
(versuchsweise) durch intensive richterliche Aufklärung der
wirklichen Kandidaten ausgesiebt.
Außerdem dürfen nur Kandidaten an den Besprechungen der Richter teilnehmen,
was extrem lehrreich für das spätere Anwaltsleben ist.

Einer Aussage, dass Patentingenieure und Patentanwaltskandidaten
häufig ähnliche bis identische Tätigkeiten ausüben, stimme ich zu.
Manche Kanzleien schreiben auch Stellen für Patentingenieure mit
dem Zusatz "bei Eignung kann eine Ausbildung zum Patentanwalt
erfolgen" (= die Kanzlei ) aus.
 
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Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Es bleibt zu hoffen, dass Karl nicht Patentingenieur in der Kanzlei von pa-tent ist. Beide wären sicher ncht glücklich bei einem beruflichen Miteinander.

Da ein nicht unerheblicher Teil der Kommentare auf eine unterschiedliche Gewichtung orthographischer Grob- und Feinheiten fällt, sei auch dieser Aspekt zu der Frage "Was interessiert Euch an Eurer Tätigkeit" aufgegriffen. Erheblich für die Berufswahl ist er nicht; vermutlich ahnen die meisten Berufsanfänger im Bereich IP nichts davon, dass sie zukünftig einen großen Teil ihrer beruflichen Energie benötigen werden, um sich mit Fragen zu beschäftigen, die etwa die Schreibweise von "weichelastischem Kunststoff" oder "weich elastischem Kunststoff" oder gar "weich-elastischem Kunststoff" betreffen.

Nachdem der Kandidat diese Diskussionen zunächst mit seinem Ausbilder führt und vielleicht glaubt, diese Schwerpunktbildung im Rahmen der Patentanwaltsausbildung sei ein Einzelfall (fachsprachlich: eine Mindermeinung; umgangssprachlich: Mein Gott, Walter), stellt er fest, dass er die gleiche Diskussion dann auch mit den Prüfungsstellen führt, allerdings mit abweichenden orthographischen und grammatischen Auffassungen.

Und wenn man als Patentanwalt dann selbst Rechnungen schreiben darf, gibt es ein neues Problem: Wie erkläre ich dem Mandanten, dass er für meine Diskussion mit dem Prüfer über die Schreibweise des Wortes "weich-elastisch" und die natürlich folgende Änderung der Schreibweise in den Unterlagen (der Klügere gibt nach) nun auch noch 70 € (oder so) zahlen soll? Oder lasse ich das lieber und zähle die 70 € zu den 60.000 € Werbebudget, die der Kollege Panwalt weiter oben ohnehin jährlich für sich angesetzt hat?

Also: Wer in solchen Fällen mit dem Kopf gegen seinen Schreibtisch schlagen oder schreiend aus dem Büro laufen würde, sollte seine Berufswahl überdenken. Da muss man durch, und zwar nicht nur einmal, sondern täglich.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Es bleibt zu hoffen, dass Karl nicht Patentingenieur in der Kanzlei von pa-tent ist. Beide wären sicher ncht glücklich bei einem beruflichen Miteinander.

Keine Sorge - in meinem Umfeld war bisher nur ein Patentingenieur tätig, und dieser
hat die Probezeit nicht überstanden. Es kann sich also nicht um Karl gehandelt haben .
:)

An Karls Aussagen stören mich drei Sachen:
1. Eine Schwarz-Weiß-Malerei hinsichtlich guter und böser Ausbildungsarten
und Kanzleistrukturen, die in dieser simplen Art einfach nicht haltbar ist.
2. Die mangelnde Sorgfalt (hoffentlich nicht Unfähigkeit) hinsichtlich der korrekten Anwendung
der deutschen Sprache. In dem letzten Beitrag von Karl wimmelt es
von Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Ich fasse dies als Geringschätzung
der potentiellen Leser seiner Beiträge auf.
3. Die mangelnde Bereitschaft zur Anerkennung eigener Fehler
(siehe sein Beitrag zu den Bescheiden schreibenden (!) Kandidaten).
Als Reaktion auf meinen humorvoll/zynisch gemeinten Hinweis, dass diese Tätigkeit nur von
Prüfern beim Amt ausgeführt wird, bewertet er meinen sachlich korrekten
Folgebeitrag mit "Daumen runter".

@Blood für PMZ: Dein obiger Beitrag gefällt mir ausgezeichnet, da er
die nicht für Jedermann verständlichen Probleme des patentrechtlichen
Alltags hinsichtlich der erforderlichen korrekten (peniblen) Anwendung der Sprache
exzellent veranschaulicht.

Disclaimer bezüglich der von mir in diesem Beitrag präsentierten
Schreibweise: Ich habe bereits einige Bierchen intus...
 
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Karl

*** KT-HERO ***
Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht? Aber irgendwie passt das
ja zu den restlichen Aussagen und der für diese Branche "herausragenden"
Anwendung der deutschen Sprache...

Ich würde nach dem ersten Jahr als Patentingenieur (= 1 Jahr Berufserfahrung) kündigen
und als 26-Monate-Kandidat zu einer anderen Kanzlei wechseln.

Hinsichtlich des Amtsjahres liegt wohl ein krasses Fehlverständnis
hinsichtlich "dürfen" und "müssen" vor:
Die Wahrnehmung des Amtsjahres (= 8 Monate) ist nur Kandidaten erlaubt.
Langzeit-Patentingenieure, die sich ohne vorheriges Kandidaten-Dasein
in diese Veranstaltung trotz Ausfall ihrer Bezüge reingemogelt haben, werden
(versuchsweise) durch intensive richterliche Aufklärung der
wirklichen Kandidaten ausgesiebt.
Außerdem dürfen nur Kandidaten an den Besprechungen der Richter teilnehmen,
was extrem lehrreich für das spätere Anwaltsleben ist.

Einer Aussage, dass Patentingenieure und Patentanwaltskandidaten
häufig ähnliche bis identische Tätigkeiten ausüben, stimme ich zu.
Manche Kanzleien schreiben auch Stellen für Patentingenieure mit
dem Zusatz "bei Eignung kann eine Ausbildung zum Patentanwalt
erfolgen" (= die Kanzlei ) aus.

Also zunächst sorry für Rechtschreibfehler, aber hier gehts um Inhalte und nicht um nen Deutschkurs. Meine Motivation mich für nen Forum hinsichtlich Rechtschreibung anzustrengen ist gering bis = 0. Also zurück zu den Inhalten und weg von sinnlosen Rechtschreibflames....

Inhaltlich ist das was du sagst leider Quatsch. Dein Vorschlag würde absolut nix bringen und ausschließlich zu Streit mit der Kammer führen... Damit man Kandidat werden kann ist eine mindestens 1 Jährige Praktische Techniche Tätigkeit erforderlich. Anmeldungen schreiben und Bescheide erwidern sind keine praktisch technischen Tätigkeiten. Die Anwälte hier haben das soweit schon vorher abgeklärt. Die Kammer sieht den punkt nicht mehr so locker wie früher und bei meinem Lebenslauf (Abschluss nach extrem kurzer Studiendauer, geringes Lebensalter vor Arbeitsantritt in der Kanzlei) lässt sich da auch nichts passendreden.

Klar bietet das Amtsjahr jede menge Lernmöglichkeiten aber auch 8 Monate Verdienstausfall (+ 2 mal Umziehen... insgesamt kann man eher von 9-10 Monaten ausgehen). Auch für Leute mit Familie, die ihre Ausbildung nicht in München machen, ist das Amtsjahr nicht grade angenehm. Fahrkosten für Familienbesuche summieren sich auch ziemlich gründlich. Ich bin der festen Überzeugung, dass man nach 8 Jahren auch ohne Amtsjahr gut vorbereitet ist, solange man von der Kanzlei ordentlich ausgebildet wird. Dies ist hier (zum Glück) der Fall. Hier kriegen Kandidaten einen praxisnahen Aufgabenmix (Anmeldungen, Bescheide, Einsprüche, Rechtsfragen recherchieren, gutachten schreiben, schwachstellen in Anträgen für Verhandlungen suchen etc...) Ich wüsste also nicht, warum ich die Kanzlei wechseln sollte.

Ach und zum Thema "durch intensive richterliche Aufklärung der wirklichen Kandidaten ausgesiebt"... Das ist doch wohl nen Witz. Man muss 26 vorher von einem Ausbilder bei der Kammer gemeldet werden. Da gibts nichts auszusieben und auch herzlich wenig Möglichkeiten irgendwen auf irgend eine krumme Art und Weise hineinzumogeln.

Und was du schreibst mit "bei Eignung kann eine Ausbildung..." stimmt. Das sind meist gerade die besagten schwarzen Schafe, die weißgott nicht nur für den eigenen Bedarf ausbilden und ihre Kandidaten schlichtweg ausbeuten. Das wollen sie noch nen Jahr länger tun und daher melden Sie die Kandidaten einfach später. Der Spruch mit der "Eignung" ist da zumeist nen reiner Vorwand.
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Liebe Diskussionsteilnehmer,

leider ist meine vorangehende Bitte ungehört verhallt. Ich denke, die von dem Threadersteller "Maschinenbauingenieur" aufgeworfenen Fragen wurden umfassend beantwortet. Wie bereits angedeutet, können die sich aus dem Thread ergebenden weitergehenden Fragen zur Ausbildung etc. in einem neuen Thread fortgeführt werden, der vorliegende Thread wird jedoch geschlossen.

Ich möchte ferner die Gelegenheit nutzen, um an die Net-ikette zu erinnern. Es ist zwar erwünscht, dass Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Forums ausgetragen werden, dies sollte jedoch auf sachliche Art und Weise geschehen. Auch möchte ich alle Beitragsverfasser dazu anhalten, sich um eine korrekte Anwendung der deutschen Sprache und Grammatik zu bemühen.

Mit der Bitte um Verständnis
und den besten Grüßen

Dieter Gröbel
Redakteur
 
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