PCT PCT-Begriffsverwirrung [noch was...]

Asdevi

*** KT-HERO ***
Der Begriff "Ergänzend/Supplementary" hingegen steht generell für die Erstellung einer weiteren Liste von Entgegenhaltungen durch das EPO, neben einer bestehenden, jedoch aus diversen Gründen ("schlechte" ISA, Uneinheitlichkeit etc.) unvollständigen Liste.
Bei Uneinheitlichkeit (einer reinen EP-Anmeldung) gibt es keinen supplementary European search report. Es gibt dann einen partial European search report, auf den - nach Zahlung weiterer Recherchegebühren oder auch nicht - ein European search report folgt.

Einen SESR gibt es ausschließlich für eine Euro-PCT, wenn EPO nicht ISA (oder SISA) war. Und dann gibt es den immer, ob einheitlich oder nicht.

Damit kondensiert sich für mich die Verwirrung nun auf den Satz aus dem Formular 1507S:



... denn angesichts dieser Formulierung suche ich (natürlich vergeblich) in Regel 62 irgendeinen Hinweis auf einen "SESR", der gemäß Regel 62 Teil von irgendwas anderem (nämlich vom "Extended European Search Report") sein soll.

Wenn dieser Satz hingegen lauten würde:

"The extended European search report includes, analogous to Rule 62 EPC, the supplementary European search report (Art. 153(7) EPC) and the European search opinion."

...dann würde ich ihn gleich viel besser verstehen.
Das wäre aber falsch.

Dass einem ESR eine written opinion beizufügen ist, so dass ein EESR entsteht, wird nun mal in Regel 62 bestimmt. Es ist hierfür vollkommen belanglos, ob es sich beim ESR um einen SESR oder einen "normalen" ESR handelt. Beides sind ESR, und beides fällt unter Regel 62. Damit handelt es sich schlicht nicht um eine nur analoge Anwendung der Regel.

Das Formular sagt also völlig korrekt, dass der EESR gemäß den Bestimmungen von R. 62 aus SESR und written opinion besteht. Die Grundlage für den SESR selbst (Art. 153(7)) ist auch korrekt angegeben.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Bei Uneinheitlichkeit (einer reinen EP-Anmeldung) gibt es keinen supplementary European search report. Es gibt dann einen partial European search report, auf den - nach Zahlung weiterer Recherchegebühren oder auch nicht - ein European search report folgt.

Einen SESR gibt es ausschließlich für eine Euro-PCT, wenn EPO nicht ISA (oder SISA) war. Und dann gibt es den immer, ob einheitlich oder nicht.

Hmm ja aber was meint dann das hier:
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(stammt von hier: Grafisches Ablaufschema EP-Erteilungsverfahren)


Deiner Ablehnung des von mir oben vorgeschlagenen Begriffes "analogous" stimme ich nach Deiner diesbezüglichen Erläuterung zu. Die Sache mit der begrifflich unglücklichen Kategorievermischung ("erweiterter Apfelkorb enthält Apfelkorb und Birnen") trifft aber meines Erachtens weiterhin zu.

Grüße Kurt
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Hmm ja aber was meint dann das hier:
Das orange Markierte ist falsch. Was man nach dem "partial European search report" bekommt, ist ein EESR bestehend aus "European search report" und "European search opinion". Habe es gerade in einer Akte nachgeschlagen, um sicher zu sein. Das Wort "supplementary" kommt nicht vor.

Ob das auf Deutsch "ergänzender europäischer Recherchebericht" heißt, weiß ich nicht, weil ich praktisch nie Deutsch als Verfahrenssprache habe. Würde mich aber wundern.


Die Sache mit der begrifflich unglücklichen Kategorievermischung ("erweiterter Apfelkorb enthält Apfelkorb und Birnen") trifft aber meines Erachtens weiterhin zu.
Das ist nun Geschmackssache. Für mich ist es ziemlich intuitiv, dass wenn es einen "Apfelkorb" gibt und einen "erweiterten Apfelkorb", dass letzteres dann wohl der Apfelkorb ist plus irgendetwas noch dazu. Warum nicht Birnen?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Das orange Markierte ist falsch.

OK Danke. Jetzt müsste man also noch herausfinden, wie derjenige Recherchenbericht heißt, der gemäß Regel 64 (bei mangelnder Einheitlichkeit) nach Zahlung weiterer Recherchengebühren ergeht.

Für mich ist es ziemlich intuitiv, dass wenn es einen "Apfelkorb" gibt und einen "erweiterten Apfelkorb", dass letzteres dann wohl der Apfelkorb ist plus irgendetwas noch dazu. Warum nicht Birnen?

Das Problem mit der EPÜ-Wortwahl ist halt so, dass der Apfelkorb hier nicht etwa "Äpfel und Birnen", sondern "sich selber und dann noch was dazu" enthält:

Hier nochmal die sinngemäße Aussage von Regel 62 EPÜ (auch gemäß obengenanntem Formular 1507S):

"The extended European search report includes the European search report and the European search opinion."

Analog ausgedrückt:

Der erweiterte Apfelkorb enthält den Apfelkorb und Birnen.

Stattdessen müsste es entweder heißen:

Der erweiterte Apfelkorb enthält Äpfel und Birnen.

...oder:

Der Traktoranhänger enthält den Apfelkorb und Birnen.

...aber nicht:

Der erweiterte Apfelkorb enthält den Apfelkorb

Das geht einfach nicht in mein Hirn rein....

Naja.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
OK Danke. Jetzt müsste man also noch herausfinden, wie derjenige Recherchenbericht heißt, der gemäß Regel 64 (bei mangelnder Einheitlichkeit) nach Zahlung weiterer Recherchengebühren ergeht.
Wenn ich mich selbst zitieren darf:

Was man nach dem "partial European search report" bekommt, ist ein EESR bestehend aus "European search report" und "European search opinion".
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

würde es Dir helfen, wenn man include als "mit einbeziehen" übersetzen würde?

Und nochmal zum komplett unterschiedlichen Inhalt:
Da man, falls das EPA nicht ISA war, sogar eine komplett andere Erfindung (so sie denn in der Beschreibung offenbart ist) zum Gegenstand der europäischen nationalen Phase machen kann, kann es sogar sein, dass der EESR überhaupt nichts mit dem IPRP gemein hat.


Gruß
Gerd
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Wenn ich mich selbst zitieren darf:
Was man nach dem "partial European search report" bekommt, ist ein EESR bestehend aus "European search report" und "European search opinion".

OK, jedoch schriebest Du ja auch:

Ob das auf Deutsch "ergänzender europäischer Recherchebericht" heißt, weiß ich nicht, weil ich praktisch nie Deutsch als Verfahrenssprache habe

Deswegen wäre es gut, wenn man noch finden könnte, "wo es im Gesetz steht" (falls zutreffend), wie dieser "nicht nur teilweise" europäische Recherchenbericht dann heißt.

Wahrscheinlich kann man das aber aus dem Wortlaut von R.64 schließen:

[Das Amt] teilt dem Anmelder mit, dass für jede weitere Erfindung innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine weitere Recherchengebühr zu entrichten ist, wenn der europäische Recherchenbericht diese Erfindung erfassen soll. Der europäische Recherchenbericht (sic) wird für die Teile der Anmeldung erstellt, die sich auf die Erfindungen beziehen, für die Recherchengebühren entrichtet worden sind.


würde es Dir helfen, wenn man include als "mit einbeziehen" übersetzen würde?

Danke, ich denke, ich muss mich wohl einfach mit dieser Formulierung abfinden und mich daran gewöhnen...

Wobei es mich gerade an der Akte schon wieder verwirrt und nervt, dass das eine "Er[größer]er-Recherchenbericht"-Ding
  • "Ergänzender Recherchenbericht" heißt und ein "Apfel" ist, während das andere
  • "Erweiterter Recherchenbericht" heißt, aber ein "Obstkorb mit Äpfeln und Birnen" ist
    kopf-gegen-wand-smilies-0006.gif

[Man kann], falls das EPA nicht ISA war, sogar eine komplett andere Erfindung zum Gegenstand der europäischen nationalen Phase machen

Ich verstehe noch nicht, auf welche Weise letzteres kausal mit ersterem zusammenhängt?

Sprich, aus welchen Gründen kann man eine komplett andere Erfindung zum Gegenstand der europäischen nationalen Phasen machen DANN, WENN das EPA nicht ISA war?

Grüße Kurt
 
Zuletzt bearbeitet:

Asdevi

*** KT-HERO ***
OK, jedoch schriebest Du ja auch:
Ich verstehe noch nicht, auf welche Weise letzteres kausal mit ersterem zusammenhängt?

Sprich, aus welchen Gründen kann man eine komplett andere Erfindung zum Gegenstand der europäischen nationalen Phasen machen DANN, WENN das EPA nicht ISA war?
Eigentlich ist die Kausalität andersrum.

WEIL das EPA eine zweite Recherche macht UND man nach Eintritt in die europäische Phase seine Ansprüche anpassen kann (muss nach PCT erlaubt werden), kann man auch statt Flugzeug Endonuklease reinschreiben, wenn die Anmeldung das hergibt, und kriegt das dann nachrecherchiert.

Wenn EPA ISA war, geht die Anmeldung nach der Anpassung direkt an die Prüfungsabteilung, die einem bei einem derartigen Ansinnen umgehend Regel 164(2) um die Ohren haut.
 

Schlupfloch

SILBER - Mitglied
Hallo Kurt,

das steht hier:

Leitfaden für Anmelder Teil 2:

Randnummer 637:

Keine ergänzende Recherche: EPA war ISA

Bei Eintritt in die europäische Phase muss der Anmelder aus den
Erfindungen, für die das EPA als ISA/SISA in der internationalen Phase
eine Recherche durchgeführt hat, eine auswählen, die der Sachprüfung
zugrunde gelegt werden soll. Wird dieses Erfordernis nicht erfüllt,
fordert die Prüfungsabteilung den Anmelder auf, anzugeben, welche
Erfindung er weiterverfolgen will.


Randnummer 638:

Durchführung einer ergänzenden Recherche: EPA war nicht ISA

Wenn nach Eintritt in die europäische Phase eine ergänzende
Recherche durchgeführt werden muss (weil das EPA nicht ISA/SISA
war), so wird sie nur für die in den Ansprüchen zuerst erwähnte
Erfindung oder Gruppe von Erfindungen (ggf. in der bei Eintritt in die
europäische Phase geänderten Fassung) durchgeführt, unabhängig
davon, ob für diese Erfindung in der internationalen Phase ein ISR
erstellt wurde und ungeachtet etwaiger, in der internationalen Phase
getroffener früherer Feststellungen zur Einheitlichkeit der Erfindung.

MfG
Martin
 
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