K
Kurt
Guest
Hallo Forum,
spricht eigentlich was dagegen, auf einen unerfreulichen Prüfungsbescheid innerhalb der Prioritätsfrist mit einer PCT-Anmeldung zu "reagieren"?
Sprich, ich habe eine deutsche Patentanmeldung eingereicht, und es wird mir jetzt vom Prüfer ein kritischer Stand der Technik entgegengehalten.
Die dieser Patentanmeldung zugrundeliegende Technologie hat sich zwischenzeitlich aber ohnehin schon weiterentwickelt. Nun könnte ich doch prinzipiell ohne weiteres eine PCT-Anmeldung einreichen, die sich auf die Priorität der deutschen Patentanmeldung stützt und deren Offenbarungsgehalt sowie zusätzliche technische Weiterentwicklungen enthält?
Danke schonmal für Tipps,
Kurt
spricht eigentlich was dagegen, auf einen unerfreulichen Prüfungsbescheid innerhalb der Prioritätsfrist mit einer PCT-Anmeldung zu "reagieren"?
Sprich, ich habe eine deutsche Patentanmeldung eingereicht, und es wird mir jetzt vom Prüfer ein kritischer Stand der Technik entgegengehalten.
Die dieser Patentanmeldung zugrundeliegende Technologie hat sich zwischenzeitlich aber ohnehin schon weiterentwickelt. Nun könnte ich doch prinzipiell ohne weiteres eine PCT-Anmeldung einreichen, die sich auf die Priorität der deutschen Patentanmeldung stützt und deren Offenbarungsgehalt sowie zusätzliche technische Weiterentwicklungen enthält?
Danke schonmal für Tipps,
Kurt