PCT-Anmeldung statt Bescheidserwiderung?

Ü

Übersetzer

Guest
Kurt schrieb:
Großa Meistah "Oh", bitte erhelle mich.
PCT Regel 51bis e) Das von dem Bestimmungsamt anzuwendende nationale Recht kann gemäß Artikel 27 vom Anmelder verlangen, daß eine Übersetzung des Prioritätsbelegs eingereicht wird; eine solche Übersetzung darf jedoch nur verlangt werden, wenn die Gültigkeit des Prioritätsanspruchs für die Feststellung der Patentfähigkeit der Erfindung erheblich ist.
Siehe auch EPÜ Art 88 und R38. Bei Dir beim EPA wegen DE=Vefahrenssprache vielleicht nicht relevant. Aber Gnade sei mit Dir, wenn Du in einem anderen Land auf ein entsprechendes Erfordernis stößt.
Letztlich hängt es von den apäteren Ländern ab, ob/wo Du den Priobeleg übersetzen darfst. Käme eine solche Anmeldung von bspw. JP zu Dir als EP-Anmeldung, müßtest Du den Priobeleg übersetzen.
 
D

Die große Ahnungslosigkeit

Guest
Hier macht sich ja die große Ahnungslosigkeit breit.

Man könnte bald wieder den Thread zum Niveau der Ausbildung aufgreifen.

Habt Ihr den alle keine Ausbilder mehr, die Euch das bzw. überhaupt etwas beibringen? Oder reden die nicht mit Euch? Oder sitzt Ihr nur in Eurern Kammern und kloppt Anmeldungen und Bescheide? Dann viel Spaß demnächst beim Durchfallen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Übersetzer schrieb:
Aber Gnade sei mit Dir, wenn Du in einem anderen Land auf ein entsprechendes Erfordernis stößt.
Wo sind denn die Übersetzungserfordernisse pro Land gelistet?

Vorliegend geht's primär um Europa, USA und Japan als Zielländer für die Nationalisierung.

Und wieso "Aber Gnade sei mit Dir"? Dann werden halt "in einem Land" 2k extra für eine Übersetzung fällig, ist das so ein Beinbruch?

Kurt.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Kann die Haltung einiger Diskussionsteilnehmer à la @Oh und @Ahnungslosigkeit - anstelle inhaltlich etwas zur Diskussion beizutragen, oder wahlweise doch lieber seine eigene Zeit nicht zu verschwenden - nicht so recht verstehen.

Nun, möglicherweise ist der Hintergrund einfach der, dass diese Kollegen die Frage selber nicht beantworten konnten...

Vorliegend ist es wohl so, dass weltweit lediglich noch Spanien (!) obligatorisch eine Übersetzung des Prioritätsdokuments verlangen könnte (falls vorliegend dort nationalisiert werden sollte). Beim EPA und in der schönen Schweiz wäre das dort ebenfalls noch bestehende Übersetzungserfordernis hier sowieso egal, da ja bereits eine deutsche Erstanmeldung vorliegt.

Insofern fehlt mir wirklich das Verständnis für die zuletzt aufgelaufenen Pöbeleien, die ja nun wirklich nichts zur Sache beitragen.

Ich versuche, nochmals zusammenzufassen:

Angesichts des unerfreulichen Prüfungsbescheids auf die deutsche Erstanmeldung sowie angesichts der zwischenzeitlich gemachten technischen Fortschritte des Mandanten erscheint es denkbar wenn nicht sinnvoll, eine neue PCT-Anmeldung einzureichen, die sowohl die Offenbarung der deutschen Erstanmeldung als auch die zwischenzeitlichen Fortschritte enthält.

Diese PCT-Anmeldung muss neu gegenüber der deutschen Erstanmeldung sowie neu und erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik, insbesondere einschließlich etwaiger Veröffentlichungen des Mandanten im Prioritätsjahr sein.

Um notfalls eine Rückfallmöglichkeit auf den Anspruchssatz und Anmeldetag der deutschen Erstanmeldung zu haben, sollte in der PCT-Anmeldung zudem die Priorität der deutschen Erstanmeldung beansprucht werden.

Entgegenstehende Argumente oder alternative Vorgehensweisen werden natürlich immer noch gerne genommen ;)

Danke,
Kurt
 
O

Oh

Guest
Es wurde doch bereits auf 5 Seiten versucht zu helfen. Es scheint jedoch eine gewisse Beratungsresistenz vorzuliegen. Demnach schwindet vermutlich bei einigen die Lust sich weiterhin an der Diskussion zu beteiligen.

Ich möchte nochmals, wie Robby dies bereits getan hat, das Stichwort "Kettenpriorität" in den Raum werfen und des weiteren auf selbständiges Arbeiten und eine Diskussion mit Deinem Ausbilder bezüglich dieses Themas hinweisen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Oh schrieb:
Beratungsresistenz
Argumente und Tipps von Kollegen mit Wissensvorsprung nehme ich mir SEHR SEHR gerne zu Herzen. Genau deswegen bin ich ja hier. Leider zeichneten sich jedoch ausgerechnet Ihre Beiträge, werter @Oh, bisher durch Inhaltsfreiheit aus.

Im übrigen scheint der zuletzt nochmal wiedergegebene Patentierungsansatz im bisherigen Verlauf der Diskussion zudem nicht widerlegt worden zu sein, man korrigiere mich.
Oh schrieb:
das Stichwort "Kettenpriorität" in den Raum werfen
Hmm, ist denn jetzt die Kettenpriorität jetzt das letzte verbliebene Gegenargument? *g*

Da wäre ich ja beruhigt...

MfG Kurt.
 
O

Oh

Guest
Argumente und Tipps von Kollegen mit Wissensvorsprung nehme ich mir SEHR SEHR gerne zu Herzen.
Dies tun Sie eben genau nicht. Zumindest zwei der hier Anwesenden, mich eingeschlossen, haben zumindest die deutsche Prüfung über- und auch bestanden.

Im übrigen scheint der zuletzt nochmal wiedergegebene Patentierungsansatz im bisherigen Verlauf der Diskussion zudem nicht widerlegt worden zu sein, man korrigiere mich.
Nein, aber hier gilt wieder das Stichwort "Beratungsresistenz"

Hmm, ist denn jetzt die Kettenpriorität jetzt das letzte verbliebene Gegenargument? *g*
Nein, aber ich habe keine Lust die auf 5 Seiten vorgetragenen Argumente wiederzukauen.

Haben Sie keinen Ausbilder?

Egal, ich bin jedenfalls raus aus einer der schlimmsten Diskussionen der letzten Jahre.
 
P

PA Norama

Guest
Kurt schrieb:
Diese PCT-Anmeldung muss neu gegenüber der deutschen Erstanmeldung sowie neu und erfinderisch gegenüber dem Stand der Technik, insbesondere einschließlich etwaiger Veröffentlichungen des Mandanten im Prioritätsjahr sein.
Warum stellen Sie heraus, dass die PCT-Anmeldung neu gegenüber der deutschen Erstanmeldung sein muss?
Die DE-Erstanmeldung stellt doch nur für DE kastrierten StdT dar. Wollen Sie die PCT-Anmeldung später nur in DE weiterverfolgen? dann würde Ihre Aussage sinnvoll sein.

Falls auch andere Länder weiterverfolgt werden sollen, ist es für diese anderen Länder piepe-wurscht, ob die Erfindung gegenüber der deutschen Erstanmeldung neu ist oder nicht.

PS: Erstmal Basics lernen, bevor man sich in patentrechtlichen Besonderheiten verzettelt und verheddert.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
PA Norama schrieb:
Falls auch andere Länder weiterverfolgt werden sollen, ist es für diese anderen Länder piepe-wurscht, ob die Erfindung gegenüber der deutschen Erstanmeldung neu ist oder nicht.
Sie haben natürlich recht, danke für die Richtigstellung. So sieht die Sache sogar gleich nochmal besser aus.
PA Norama schrieb:
Nein umgekehrt, danke! Ich fühle mich jetzt schon fast komplett freigekämpft auf diesem Gebiet ;)
PA Norama schrieb:
patentrechtliche Besonderheiten
Danke für die Blumen ;)

@"Oh": Schön dass Sie hier immer noch mitlesen *g*. Tut mir leid, wenn es für Sie so "schlimm" war. Vielleicht sollten Sie sich mal ein paar Tage frei nehmen, damit der Kopf wieder klar wird?

MfG Kurt.
 
D

Dummfrager

Guest
Ähm hallo schöne Diskussion hier, aua, aber ich hätte da mal zwei Fragen...

Bin ja schon einige Zeit im Geschäft, aber was ist denn bitte "Kastrierter Stand der Technik"? Der Begriff ist ja nicht mal Google bekannt...

Und außerdem, wieso sollte hier die deutsche Voranmeldung _überhaupt_ in irgendeinster Art und Weise noch einen Stand der Technik für die spätere Anmeldung darstellen, wenn sie vor der Veröffentlichung zurückgenommen wird?

Eine untergegangene und nicht veröffentlichte Voranmeldung ist doch komplett irrelevant für irgendwelche späteren Anmeldungen?

Oder stehe ich auf dem Schlauch?
 
S

sichfragender

Guest
@Dummfrager

Klar kennt Google den Begriff "kastrierter Stand der Technik" nicht - Google ist schließlich kein Patentanwalt.

Langsam beschleicht mich hier allerdings doch das Gefühl, dass das Forum zu einem "Ausbildungsforum" wird.

Daher von mir auch nur noch zwei kurze Hinweise (denn für die Ausbildung ist schließlich Ihr Ausbilder zuständig):

Art. 54 EPÜ
§ PatG
 
D

Dummfrager

Guest
Na ja eben!

Dort steht doch gerade:

EPÜ Art 54 (3)
Als Stand der Technik gilt auch der Inhalt der europäischen Patentanmeldungen in der ursprünglich eingereichten Fassung, deren Anmeldetag vor dem in Absatz 2 genannten Tag liegt und die erst an oder nach diesem Tag nach Artikel 93 veröffentlicht worden sind.

PatG § 3 (2)
Als Stand der Technik gilt auch der Inhalt folgender Patentanmeldungen mit älterem Zeitrang, die erst an oder nach dem für den Zeitrang der jüngeren Anmeldung maßgeblichen Tag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind...

Und im Busse steht "wird weder der Hinweis auf die Veröffentlichung noch die ältere Anmeldung veröffentlicht, scheidet eine Zurechnung zum Stand der Technik nach Abs. 2 aus."

Gerade deswegen frage ich mich doch, stimmt etwas mit _meiner_ Ausbildung nicht, oder wieso schreibt Patentanwalt Norama weiter oben

"...so ist es für diese anderen Länder piepe-wurscht, ob die Erfindung gegenüber der deutschen Erstanmeldung neu ist oder nicht."

Es ist doch aber auch für DE "piepe-wurscht", sofern die Voranmeldung nicht veröffentlicht wird???

Oder hab ich hier den Blackout?
 
R

Robby

Guest
Ich möchte noch hinzufügen:

Weiterer Nachteil einer sinnlosen Prio-Inanspruchnahme gegenüber fallen lassen und neu anmelden:
Veröffentlichung etwa ein Jahr früher.

Insgesamt waren das jetzt glaub ich etwa 10 Zeilen (mein obiger Beitrag eingeschlossen), durch welche die rechtliche Seite ausreichend und schnell abgehandelt ist, wobei ich ausdrücklich anmerken möchte, dass meine Argumente zumindest teilweise schon weiter oben und wiederholt kamen.

Insofern kann ich das Feststellen einer "Beratungsresistenz" nicht ganz verurteilen.

Das Problem, das zu bewerten ist, ist ein materiell-rechtliches; nämliche die Frage nach erfinderischer Tätigkeit oder Neuheit. Und das geht per Ferndiagnose ohne Kenntnis des Sachverhalts nicht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
@ Kurt: nicht aufregen!
Im Forum spielen manche (nicht alle) gerne den "Willy Wichtig", obwohl sie zu den angesprochenen Themen dann oft auch nicht viel Substanz beitragen können.

Einfach unter dem Motto abhaken: es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten. Das ist hier schließlich ein Forum für Kandidaten. Wer eh alles besser weiß und die Fragen anderer für blöd hält braucht hier ja nicht teilzunehmen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Robby schrieb:
Insgesamt waren das jetzt glaub ich etwa 10 Zeilen (mein obiger Beitrag eingeschlossen), durch welche die rechtliche Seite ausreichend und schnell abgehandelt ist
@Robby:

Dem möchte ich uneingeschränkt zustimmen. Schon ihr erster Beitrag weiter oben hat sich äußerst wohltuend von den Beiträgen einiger anderer Teilnehmer unterschieden. Übrigens hatte ich für mich persönlich hauptsächlich diesen Ihren ersten Beitrag zum Anlass genommen, so deutlich an der Beanspruchung der Priorität festzuhalten!
Robby schrieb:
wobei ich ausdrücklich anmerken möchte, dass meine Argumente zumindest teilweise schon weiter oben und wiederholt kamen.
Allerdings scheint es mir so, als ob außer dem Stichwort Kettenpriorität keines Ihrer weiteren Argumente von anderen Teilnehmern angeführt worden ist. Oder habe ich etwas übersehen?
Robby schrieb:
A) Prüfung, ob an dem in der DE-Anmeldung offenbarten irgendetwas erfinderisches dran sein könnte.

B) Wenn ja, Prio in Anspruch nehmen.
Die DE-Anmeldung ist durchaus umfangreich und gehaltvoll. Erfinderisches lässt sich dort sicherlich herausarbeiten, allerdings nur unter sehr starker Einschränkung des Hauptanspruchs.

Von daher der Gedanke, lieber nicht die DE-Anmeldung so extrem einschränken (und in dieser eingeschränkten Form dann auch noch als Basis für die geplanten Auslandsanmeldungen heranziehen!), sondern stattdessen versuchen, eine neue einigermaßen breite PCT-Anmeldung auszuarbeiten.

Das stimmt doch mit Ihrem oben zitierten Ansatz überein, oder nicht?

Und die Prio-Beanspruchung, wie schon mehrfach ausgeführt, nur als Notnagel, falls ausgerechnet im Priozeitraum tödlicher Stand der Technik auftaucht.

Schlussendlich - man traut es sich aus Angst vor Beschimpfung hier ja kaum noch auszusprechen - aber ich muss mich der Frage von @Dummfrager anschließen:
Dummfrager schrieb:
Eine untergegangene und nicht veröffentlichte Voranmeldung ist doch komplett irrelevant für irgendwelche späteren Anmeldungen?
Oder - Mahlzeit! - ist dies etwa dann wiederum hinfällig, wenn die Priorität der Voranmeldung beansprucht wird?

Danke,

Kurt.
 
P

Patato

Guest
Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt auch noch den Zorn aller Ohs und Ahs auf mich ziehe, die soooo stolz sind, dass sie die deutsche PA-Prüfung bestanden haben (Glückwunsch!) und daher es unter ihrer Würde finden, eine diskussionswürdige Frage zu diskutieren:

Ich schliesse mich Kurts und Robbys Analyse an. Und würde, unter Abwägung der Vorteile und Nachteile (auf die Robby so schön hingewiesen hat), wahrscheinlich wie Kurt handeln. Habe schon so manchen Anspruch gesehen, der erst im Prüfungsverfahren aufgestellt wurde, an den bei der Einreichung so niemand gedacht hatte. Dumm, wenn der von der Priorität gedeckt wäre, falls man sie denn beansprucht hätte, was man aber leider nicht getan hat. Und wenn ich meinen übersetzten Priobeleg in Spanien nicht einreiche? Dann habe ich im schlimmsten Fall DANN die Priorität verloren, aber wenigstens nicht von Anfang an.

Die einzige Alternative, die ich wirklich gelten lassen würde: DE-Anmeldung vor Einreichung der PCT-Anmeldung zurücknehmen, "ohne dass Rechte bestehen geblieben sind", um die PCT-Anmeldung zur "ersten Anmeldung" i.S.v. Art. 4 PVÜ zu machen und ggfs. deren Prio später nochmal beanspruchen zu können.

Erhellend ist übrigens Schulte Art. 41 Rz 17.

So, nun schiesst mal, Ihr Lieben!
 
S

sichfragender

Guest
@Patato und Dummfrager

Also ich schieße sicher nicht, sonder stimme Ihnen beiden zu.

Aus Kurts Beitrag ging allerdings nicht klar hervor, wie weit die DE Anmeldung schon gediehen ist - und ob sie schon öffentlich zugänglich ist.

Wie auch immer richtet sich die Strategie danach wieivel Geld man ausgeben möchte.

Übrigens verstehe ich Kurt nicht so ganz, da er einmal davon spricht, dass die DE gehaltvoll sei und dann im nächsten Satz, dass er eine neue breitere PCT-Anmeldung ausarbeiten will. Außerdem scheint in der Argumentation auch der Anspruchsbreite und die "breite" der Beschreibung durcheinander zu gehen.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
sichfragender schrieb:
Aus Kurts Beitrag ging allerdings nicht klar hervor, wie weit die DE Anmeldung schon gediehen ist - und ob sie schon öffentlich zugänglich ist.
Ist es denn nicht klar, dass die Anmeldung noch nicht veröffentlicht ist, solange man sich (wie hier) noch im Prioritätsjahr befindet?
sichfragender schrieb:
Übrigens verstehe ich Kurt nicht so ganz, da er einmal davon spricht, dass die DE gehaltvoll sei und dann im nächsten Satz, dass er eine neue breitere PCT-Anmeldung ausarbeiten will.
Naja, in der DE findet sich schon noch einiges, aber leider bleibt nicht mehr viel vom Hauptanspruch übrig. Die angestrebte PCT sollte möglichst deutlich mehr Fleisch haben.

Nun bitte ich die Anwesenden (damit ich nicht ganz dumm ins Wochenende gehen muss) aber noch um Angabe wenigstens einer der oben mehrfach erwähnten Entscheidungen zum Thema "Eigene Prioritätsanmeldung als Stand der Technik".

Und, allerletzte Frage für heute (vgl. @Dummfrager): Was passiert mit einer Prioanmeldung, die nach der Inanspruchnahme der Priorität rechtzeitig vor ihrer Veröffentlichung fallengelassen wird, bzw. wo steht es im Gesetz?

Kann diese anschließend überhaupt noch Stand der Technik in irgendeiner Form darstellen?

Ich wünsche bereits an dieser Stelle ein schönes Wochenende,

MfG Kurt.
 
S

sichfragender

Guest
@Kurt

Ich empfehle eine Blick in einen Kommentar - da finden Sie auf die meisten Fragen eine Antwort.

Zu der Veröffentlichung der Prioanmeldung muss ich nochmals betonen, dass in DE die öffentliche Zugänglichkeit der entscheidende Punkt ist - und die kann logischerweise im Priojahr gegeben sein.

In diesem Sinne ein schönes WE und viel Spaß beim Nachlesen im Schulte! ;-)

[P.S.: Nicht übel nehmen, aber in bisschen Aufwand müssen Sie schon auch noch haben...]
 
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