Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
komme gerade mit einer Rechtsfrage nicht so richtig weiter. Und zwar hört man ja zunehmend aus den USA, dass dort massenhaft Endverbraucher auf Patentverletzung (wegen privater Nutzung des Patentgegenstands) verklagt werden.
Bei uns geht derartiges ja schon wegen § 11 PatG nicht.
Nun frage ich mich einerseits, warum kommt eigentlich niemand im Zuge der US-Patentreform mal auf die Idee, eine ähnliche Regelung wie bei uns § 11 PatG aufzustellen, um den Patenttrollen wenigstens diesen Weg zu verbauen.
Und wie ist es andererseits bei uns, wenn ein patentgeschützter Gegenstand unrechtmäßig in Verkehr gebracht wird: ist dann der Endverbraucher immer noch durch § 11 PatG geschützt?
Dieselbe Frage in einem anderen Zusammenhang, zu deren Beantwortung ich auch nichts finde: Erschöpfung der Rechte aus dem Patent tritt bei unrechtmäßiger Inverkehrbringung ja nicht ein. Kann der Endverbraucher also belangt werden, wenn er einen patentgeschützten Gegenstand (gutgläubig) von einem Unberechtigten erworben hat, bzw. wo steht's im Gesetz/Kommentar?
Danke für Meinungen
Marc
komme gerade mit einer Rechtsfrage nicht so richtig weiter. Und zwar hört man ja zunehmend aus den USA, dass dort massenhaft Endverbraucher auf Patentverletzung (wegen privater Nutzung des Patentgegenstands) verklagt werden.
Bei uns geht derartiges ja schon wegen § 11 PatG nicht.
Nun frage ich mich einerseits, warum kommt eigentlich niemand im Zuge der US-Patentreform mal auf die Idee, eine ähnliche Regelung wie bei uns § 11 PatG aufzustellen, um den Patenttrollen wenigstens diesen Weg zu verbauen.
Und wie ist es andererseits bei uns, wenn ein patentgeschützter Gegenstand unrechtmäßig in Verkehr gebracht wird: ist dann der Endverbraucher immer noch durch § 11 PatG geschützt?
Dieselbe Frage in einem anderen Zusammenhang, zu deren Beantwortung ich auch nichts finde: Erschöpfung der Rechte aus dem Patent tritt bei unrechtmäßiger Inverkehrbringung ja nicht ein. Kann der Endverbraucher also belangt werden, wenn er einen patentgeschützten Gegenstand (gutgläubig) von einem Unberechtigten erworben hat, bzw. wo steht's im Gesetz/Kommentar?
Danke für Meinungen
Marc