Hallo PK_Schach.Matt
Doch ich habe es schon bis zum Ende gelesen ;-). Also wenn es verboten wäre, müsstest du es mit AT abklären, weil die haben die entsprechende Regelung nunmal. Wir haben das bei uns in der oben genannten Version, über eine AT-Gebrauchsmusteranmeldung eine für AT schon "untergegangene" europäische Patentanmeldung wieder in AT ins Leben zurückzubringen, schon durchgeführt ;-). Aber wir sind uns ja einig, dass wir keinen Grund für eine Unmöglichkeit der "Umwandlung" sehen
.
Was ich mit meinem Vergleich (den du als Schmarrn bezeichnet hast) erreichen wollte, war ein Nachdenken und möglicherweise ein Erkennen von dir, dass deine "Begründung" durch dein Bauchgefühl nicht sehr schlüssig erscheint, bzw. was mein Denkfehler ist. Du schreibst anscheinend, dass du eine "Umwandlungsregelung" für "seltsam" erachtest, weil es zu einer plötzlichen Schutzerweiterung (was auch immer das wäre
) führen würde. Für mich basiert diese "Begründung" (das Seltsame einer plötzlichen "Erweiterung) aber nur darauf, dass es eine entsprechende gesetzliche Regelung in Deutschland nicht gibt. Würde es eine derartige Regelung geben, würde es dir nicht seltsam oder plötzlich erscheinen, weil du die Regelung kennen würdest und man sich schon von Anfang an (Vorhandensein eines Gebrauchsmusters) darauf einstellen müsste.
Kurz gesagt scheinst du also im letzten Absatz des Posts von dir, auf den ich mich ursprünglich beziehe, zu sagen, "Eine "Umwandlungsregelung" erscheint mir seltsam (d.h. es gibt deines Wissens keine entsprechende gesetzliche Regelung), weil es keine gesetzliche Regelung gibt". Das ist inhaltlich ein glatter Ringschluss ;-). Und um zu zeigen, dass jemand einen Ringschluss aufsitzt, ist typischerweise eine geeignete Weise ein Ad-absurdum-Führen oder Überspitzung eines Schlusses.
Wenn man dein "Argument" nein, weil "plötzliche Schutzerweiterung" an sich gelten lassen würde, dann müsste es auch für andere gleich gelagerte Fälle gelten ;-). Und die hatte ich dir mit Jahresgebühren bzw. ergänzendes Schutzrechtszertifikat und jetzt, weil es noch besser passt, die Verlängerungsgebühren vom GbM geliefert. Und was war deine Reaktion ;-)? Du bezeichnest meinen Vergleich als absurd (oder in deinen Worten als Schmarrn). Also der erste Schritt ist geschafft
. Du schreibst auch noch, dass er deswegen absurd ist, weil man die gesetzliche Lage bei den Jahresgebühren kennt und sich deshalb von vorneherein auf die maximale Schutzdauer einstellen sollte (zweiter Schritt s.o.). Aber der Schritt, dass dieses Sich-von-vorneherein-darauf-Einstellen ja auch für eine entsprechend vorgesehene gesetzliche Grundlage für eine "Umwandlung" gelten würde und es deshalb auch hier dann keine "plötzliche Schutzerweiterung" wäre, und dir deshalb dann auch nicht seltsam vorkommen sollte, bist du für mich noch nicht erkennbar gekommen ;-).
Und da ich erstmal davon ausgehe, dass ich etwas falsch verstehe, nicht weiss oder einen Denkfehler habe, hatte ich in meinem letzten Post um eine Erklärung des Unterschieds gebeten, der dann möglicherweise den von mir gesehenen Ringschluss auflöst. Und nach meinem Verständnis hätte ich da auch sowas wie ein "Anrecht" darauf, weil du nicht einfach nur "nein ich sehe das anders" oder etwas ähnliches wertneutrales geschrieben hattest, sondern es als "Schmarrn" (und damit mit einem allgemein als "abwertend" verstandenen Begriff) bezeichnet hattest ;-). Aber keine Angst ich nehm dir das "Schmarrn" nicht übel, weil einerseits akzeptier ich die Wahrheit. D.h. wenn es wirklich "Schmarrn" wäre, würde ich es als einer der Ersten so bezeichnen ;-). Und andererseits habe ich ja, wie gesagt, extra etwas "Absurdes" gewählt, um dich auf den in meinen Augen vorhandenen Ringschluss hinzuweisen ;-).
Also nochmal die Bitte der Erläuterung an dich, was der prinzipielle Unterschied zwischen der "Umwandlungsregelung" und meinen Beispielen ist ;-). Und bitte eine, die nicht nur darauf hinausläuft, dass es einmal eine gesetzliche Grundlage gibt und das anderemal nicht, weil es ja gerade darum geht, warum du Bauchgrummeln hast und da wäre der Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage nur (wie oben erläutert) ein Ringschluss ;-). Oder bezieht sich dein ursprüngliches Bauchgrummeln auf die Einführung einer solchen Gesetzesregelung und eine dann nötige Übergangsregelung?