Praxis Online Akteneinsicht DPMA

grond

*** KT-HERO ***
Einem ausgewählten Personenkreis ist die Online-Akteneinsicht bereits möglich

"Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm heute auf dem 6. Nationalen IT-Gipfel in München im Beisein von Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als erste online Einsicht in Patentakten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)."

Da es laut Pressemitteilung die elektronische Aktenführung erst seit dem 1.6.2011 gibt und der erwähnte ausgewählte Personenkreis schon im Dezember 2011 Akteneinsicht in Patentakten genommen hat, hoffe ich, dass der Personenkreis auch ordnungsgemäß zur Geheimhaltung verpflichtet worden ist...

Generell kann man dann ja hoffen, dass die öffentliche Akteneinsicht in Patentakten zum 1.12.2012 möglich wird, wenn die ersten elektronisch geführten Patentakten veröffentlicht werden. Dieser zeitliche Rahmen sollte selbst einem deutschen Amt genügen, um ein solches Vorhaben in die Praxis umzusetzen.

EDIT: Rechnen schwach: ich hatte "1.12.2013" geschrieben...
 
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Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Weil das EPA NPL nicht veröffentlicht ;-)

Versuch mal z.B. ein im Recherchenbericht genanntes IEEE-Paper in Espacenet zu finden ...
 

Lysios

*** KT-HERO ***
warum gibts diese Probleme beim EPA nicht?

Vielleicht hat das EPA mehr Geld zur Verfügung, um die Nutzungsrechte pauschal von Verwertungsagenturen eingeräumt zu bekommen? Jedenfalls soll das EPA (so lauten die Gerüchte momentan) solche Verträge abgeschlossen haben und aus diesem Grund keine rechtlichen Probleme haben.
 

grond

*** KT-HERO ***
Komisch ist das schon, da ja dann der potentiell Einsprechende nicht den im Prüfungsverfahren aufgefundenen Nicht-Patent-SdT zu sehen bekommt, den er eventuell für die Prüfung der Einspruchsoption gerne hätte. Oder wird dieser SdT dann eventuell für die Dauer der Einspruchsfrist freigeschaltet? :)
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Komisch ist das schon, da ja dann der potentiell Einsprechende nicht den im Prüfungsverfahren aufgefundenen Nicht-Patent-SdT zu sehen bekommt, den er eventuell für die Prüfung der Einspruchsoption gerne hätte. Oder wird dieser SdT dann eventuell für die Dauer der Einspruchsfrist freigeschaltet? :)

Das wäre schön, habe ich aber noch nicht erlebt. Den NPL-SdT aus dem Erteilungsverfahren muss man sich halt anderweitig (zur Not kostenpflichtig) beschaffen.

Was mir aber in der Tat nicht klar ist: Warum kann/darf das EPA Dokumente im Einspruch veröffentlichen, wenn sie es im Erteilungsverfahren nicht dürfen? Es kann doch wohl kaum daran liegen, dass die eigentliche Quelle der Einsprechende ist?!
 

Patentix

SILBER - Mitglied
[...] Was mir aber in der Tat nicht klar ist: Warum kann/darf das EPA Dokumente im Einspruch veröffentlichen, wenn sie es im Erteilungsverfahren nicht dürfen? Es kann doch wohl kaum daran liegen, dass die eigentliche Quelle der Einsprechende ist?!

Vielleicht liegt es daran, dass das Einspruchsmaterial vom Einsprechenden ins Verfahren eingeführt wird, im Prüfungsverfahren aber das EPA selbst den Stand der Technik einführt... Könnte ein Erklärungsversuch sein - oder? Beim Einspruch ist die Online-Akteneinsicht nur ein Mittler zwischen den Parteien (Einsprechener und Patentinhaber) und der Öffentlichkeit - beim Erteilungsverfahren ist das EPA bezüglich des Standes der Technik selbst Beteiligter - hier könnte die Rechtslage anders sein
 
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Lysios

*** KT-HERO ***
Beim Einspruch ist die Online-Akteneinsicht nur ein Mittler zwischen den Parteien (Einsprechener und Patentinhaber) und der Öffentlichkeit - beim Erteilungsverfahren ist das EPA bezüglich des Standes der Technik selbst Beteiligter - hier könnte die Rechtslage anders sein

Hier wäre das EPA aber mindestens Störer, selbst wenn die Einsprechenden die Dokumente selbst hochladen würden. Tatsächlich ist das EPA aber derjenige, der die Dokumente direkt verfügbar macht. Das ist ein direkter Eingriff in Urheberrechte.

Es ist doch aber hier eher so, dass sehr viele Dokumente im Erteilungsverfahren anfallen und im Einspruchsverfahren dagegen nur verschwindend wenige. Da ist es für die Rechteinhaber leichter zu akzeptieren, dass Nutzungsrechte pauschal eingeräumt werden. Hier ist es einfach so, dass die Verträge zur Nutzung der Datenbanken durch das EPA Vorrang vor den Verträgen zur pauschalen Abgeltung im Akteneinsichtsverfahren haben und damit den Handlungsspielraum des EPA einschränken.
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Das EPA ist sich der Problematik sehr wohl bewusst und blended folgende Informationen zu den bereitgestellten NPL-Dokumenten ein, wenn man sie betrachtet:

"The Online File Inspection service gives users access to the information contained in the European Patent Office (EPO) databases connected to the service. The EPO cannot assume liability for the correctness, completeness or quality of the information thus accessed, nor can it guarantee that it is up to date. Documents viewed via this service, particularly non-patent literature items, may be subject to copyright. Before copying or using such documents in other electronic or printed publications, it is up to users of the Online Public File Inspection service to check whether the permission of the author, publisher or other right holder is required. Where no third-party rights exist or are affected, the EPO gives permission for the information retrieved to be reproduced together with an indication of the source, provided that the content is correctly reproduced."
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

soll man dann eigentlich irgendwann auch online Einsicht in seine eigenen unveröffentlichten Akten bekommen?

Das wäre nämlich mal etwas brauchbares.

Gruß
Gerd
 
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