Hallo,
wenn in einer Patentschrift - spezieller Henkel für einen Eimer offenbart wird, ist Eurer Ansicht nach dann auch ein Eimer mit einem speziellen Henkel offenbart.
Würde also die Offenbarung - spezieller Henkel für einen Eimer - neuheitsschädlich für eine Anspruch gerichtet auf einen Eimer mit einem speziellen Henkel sein.
Wenn sich eine Anmeldung auf einem speziellen Henkel richtet und irgendwo im Dokument steht, dass der spezielle Henkel auch für einen Eimer genutzt werden könnte. Wäre diese Offenbarung neuheitsschädlich für einen Anspruch gerichtet auf einen Eimer mit speziellen Henkel.
Über evtl. Quellen würde ich mir sehr freuen.
wenn in einer Patentschrift - spezieller Henkel für einen Eimer offenbart wird, ist Eurer Ansicht nach dann auch ein Eimer mit einem speziellen Henkel offenbart.
Würde also die Offenbarung - spezieller Henkel für einen Eimer - neuheitsschädlich für eine Anspruch gerichtet auf einen Eimer mit einem speziellen Henkel sein.
Wenn sich eine Anmeldung auf einem speziellen Henkel richtet und irgendwo im Dokument steht, dass der spezielle Henkel auch für einen Eimer genutzt werden könnte. Wäre diese Offenbarung neuheitsschädlich für einen Anspruch gerichtet auf einen Eimer mit speziellen Henkel.
Über evtl. Quellen würde ich mir sehr freuen.