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*** KT-HERO ***
Folgender Fall:
Nichtigkeitsklage wird eingereicht, Streitwert vorläufig geschätzt: € 1 Mio., die Gerichtskosten für diesen Streitwert werden fristgerecht eingezahlt, es kommt zur mündlichen Verhandlung und zum Urteil, mit dem das Patent in beschränktem Umfang aufrechterhalten wird. Kostenteilung 50/50
In der mündlichen Verhandlung wird der Streitwert im Einvernehmen mit den Parteien auf € 5 Mio. hochgesetzt. Dies führt dazu, dass beide Parteien Gerichtsgebühren nachzuentrichten haben.
Was passiert wenn der Kläger / der Beklagte dann nichts bezahlt?
Wenn der Gerichtskostenvorschuss bei Einreichung der Klage nicht innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung gezahlt wird, dann gilt die Klage als nicht erhoben (PatKostG). Aber was passiert bei Nichtzahlung der mit der Streitwerterhöhung einhergehenden, nachträglichen Gerichtskostenerhöhung?
Nichtigkeitsklage wird eingereicht, Streitwert vorläufig geschätzt: € 1 Mio., die Gerichtskosten für diesen Streitwert werden fristgerecht eingezahlt, es kommt zur mündlichen Verhandlung und zum Urteil, mit dem das Patent in beschränktem Umfang aufrechterhalten wird. Kostenteilung 50/50
In der mündlichen Verhandlung wird der Streitwert im Einvernehmen mit den Parteien auf € 5 Mio. hochgesetzt. Dies führt dazu, dass beide Parteien Gerichtsgebühren nachzuentrichten haben.
Was passiert wenn der Kläger / der Beklagte dann nichts bezahlt?
Wenn der Gerichtskostenvorschuss bei Einreichung der Klage nicht innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung gezahlt wird, dann gilt die Klage als nicht erhoben (PatKostG). Aber was passiert bei Nichtzahlung der mit der Streitwerterhöhung einhergehenden, nachträglichen Gerichtskostenerhöhung?