Ah-No Nym
*** KT-HERO ***
Hallo!
Ich habe heute auf den Seiten des DPMA Folgendes gelesen:
Ab wann gilt in Patentverfahren die neue Einspruchsfrist von 9 Monaten?
Mit dem Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentrechtsnovelle) wird die Einspruchsfrist in Patentverfahren auf 9 Monate verlängert (Art. 1 Nr. 18a PatNovG). Die Änderung tritt am 1. April 2014 in Kraft (Art. 1 Nr. 18a i.V.m. Art. 8 Abs. 2 PatNovG). Da das Gesetz keine ausdrückliche Übergangsregelung enthält, gilt der allgemeine Grundsatz, wonach neues Verfahrensrecht auf alle Rechtsverhältnisse anzuwenden ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung noch nicht abgeschlossen sind. Damit kommt die neue 9-Monatsfrist zur Anwendung, wenn die 3-Monatsfrist nach § 59 Abs. 1 Satz 1 PatG am 1. April 2014 noch nicht abgelaufen ist. Dies betrifft alle Veröffentlichungen von Patenterteilungen ab dem 1. Januar 2014.
Also ehrlich gesagt, finde ich (und auch sämtliche Kollegen, die ich hier im Büro befragt habe) diese Interpretation etwas gewagt.
Das Fristauslösende Ereignis ist die Veröffentlichung der Patenterteilung. Damit werden der Fristanfang und das Fristende abschließend definiert. Es besteht kein "Rechtsverhältnis", das noch nicht abgeschlossen ist.
Außerdem finde ich es sehr befremdlich, dass eine festgesetzte und laufende Frist plötzlich abgeändert werden soll.
Für mich war eigentlich klar, dass die neue Frist auf alle Patente anzuwenden ist, deren Erteilung nach dem Stichtag, also dem 01 April 2014 veröffentlicht wird.
Steh ich hier total auf dem Schlauch oder gibt es hier zustimmende Meinungen
Jeder Kommentar ist gerne gesehen.
Grüße
Ah-No Nym
Ich habe heute auf den Seiten des DPMA Folgendes gelesen:
Ab wann gilt in Patentverfahren die neue Einspruchsfrist von 9 Monaten?
Mit dem Gesetz zur Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentrechtsnovelle) wird die Einspruchsfrist in Patentverfahren auf 9 Monate verlängert (Art. 1 Nr. 18a PatNovG). Die Änderung tritt am 1. April 2014 in Kraft (Art. 1 Nr. 18a i.V.m. Art. 8 Abs. 2 PatNovG). Da das Gesetz keine ausdrückliche Übergangsregelung enthält, gilt der allgemeine Grundsatz, wonach neues Verfahrensrecht auf alle Rechtsverhältnisse anzuwenden ist, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung noch nicht abgeschlossen sind. Damit kommt die neue 9-Monatsfrist zur Anwendung, wenn die 3-Monatsfrist nach § 59 Abs. 1 Satz 1 PatG am 1. April 2014 noch nicht abgelaufen ist. Dies betrifft alle Veröffentlichungen von Patenterteilungen ab dem 1. Januar 2014.
Also ehrlich gesagt, finde ich (und auch sämtliche Kollegen, die ich hier im Büro befragt habe) diese Interpretation etwas gewagt.
Das Fristauslösende Ereignis ist die Veröffentlichung der Patenterteilung. Damit werden der Fristanfang und das Fristende abschließend definiert. Es besteht kein "Rechtsverhältnis", das noch nicht abgeschlossen ist.
Außerdem finde ich es sehr befremdlich, dass eine festgesetzte und laufende Frist plötzlich abgeändert werden soll.
Für mich war eigentlich klar, dass die neue Frist auf alle Patente anzuwenden ist, deren Erteilung nach dem Stichtag, also dem 01 April 2014 veröffentlicht wird.
Steh ich hier total auf dem Schlauch oder gibt es hier zustimmende Meinungen
Jeder Kommentar ist gerne gesehen.
Grüße
Ah-No Nym