Bei den Referendaren ist es sicher unterschiedlich, aber ich denke schon dass die meisten in Summe eine verwertbare Arbeit leisten (müssen). Sonst hätte der Staat dieses Instrument auch schon lange abschaffen können. Ich glaube nicht, dass ein Staatsanwalt noch viel Arbeit damit hat, wenn ihm ein Referendar einen fertig ausgearbeiteten Antrag auf einen Strafbefehl über 20 TS wegen Diebstahls eines USB-Sticks vorlegt. Ähnlich sieht es mit dem "Arzt im Praktikum" im Krankenhaus aus, der selbständig Patienten behandelt, oder mit dem Referendar in der Schule, der vollwertigen Unterricht hält.
@Karl: Es genügt in manchen Fällen der gesunde Menschenverstand um zur Lösung zu kommen. So dürfte es auch in diesem Fall sein. Was will der Gesetzgeber mit dem Mindestlohngesetz erreichen? Er will sehr schlecht bezahlte Arbeitnehmer vor Ausbeutung schützen. Also Leute, die eine wirtschaftlich relevante Leistung erbringen, aber aufgrund der Marktlage keinen Lohn durchsetzen können, der zum Leben reicht. Ob das sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Jedenfalls kommt man schnell darauf, dass der Kandidat im Amtsjahr in einer völlig anderen Situation ist, die eher mit der eines Studenten an der Uni vergleichbar ist. Und der Gesetzgeber wird das Gesetz vermutlich so schreiben, dass es für solche Fälle nicht zutrifft. Wie es tatsächlich ist, wird man erst wissen, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Aber Hoffnung würde ich mir als Kandidat hier keine machen.