DE Mindestlohn - Amtsjahr

Student

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen, wenn, was absehbar ist, 2015 der Mindestlohn in Kraft tritt, wie sieht es dann mit einer Bezahlung während des Amtsjahres aus? Gibt es irgendwelche "Schlupflöcher", sodass das Referendariat dennoch weiterhin nicht bezahlt werden muss? Grüße Student
 

Karl

*** KT-HERO ***
Könnte man das Refrendariat nicht als eine Art berufsvorbereitendes Praktikum ansehen? Solche sind nämlich, zumindest soweit ich das aus den Medien aufgeschnappt habe, nicht vom Mindestlohn betroffen.
 

Matthias

SILBER - Mitglied
Die meiste Zeit verbringt man zumindest in den 6 Monaten BPatG damit, in Vorlesungen zu sitzen, Klausuren zu schreiben und zu lernen. Die Arbeit in den Senaten nimmt nur einen Bruchteil der Zeit ein und die Richter müssen sich trotz der Kandidaten selbst in die Akte einarbeiten. Mal ehrlich: Welche wirtschaftlich nützliche Leistung erbringt ein Kandidat im Amtsjahr für das BPatG, die eine Bezahlung rechtfertigen würde?
 

macgyver01

SILBER - Mitglied
Mal ehrlich: Welche wirtschaftlich nützliche Leistung erbringt ein Kandidat im Amtsjahr für das BPatG, die eine Bezahlung rechtfertigen würde?

Gegenfrage: Welche wirtschaftlich nützliche Leistung erbringen juristische Referendare in ihrer Refendarzeit?

Rechtfertigen die Leistungen der juristischen Referendare 1000 € netto pro Monat?
 

Matthias

SILBER - Mitglied
Die Gegenfrage ist berechtigt, führt aber nicht weiter. Welchen Nutzen bringen Ex-Bundespräsidenten mit Büro und Dienstwagen auf Steuerzahlerkosten? Es lassen sich hunderte Beispiele für ungerechtfertigte Bezahlungen finden. Die Konsequenz kann aber nicht sein, noch mehr solcher Fälle einzuführen, sondern die bestehenden abzuschaffen.

Wer das Amtsjahr mangels Rücklagen nicht finanziell durchsteht, gleichzeitig zu faul für Kollegenarbeit und zu stolz für einen Kredit ist, der ist hier falsch. Später gibt es auch nichts für lau.
 

Student

GOLD - Mitglied
@Matthias: Deine Argumentation geht doch am Wesentlichen vorbei. Der Einwand von "macgyver01" stellte ja kein Vergleich von Äpfeln mit Birnen dar. (Wie jener mit dem Ex-Bundespräsidenten.) Es geht also nicht um Erweiterung der Fälle mit "ungerechtfertigter Bezahlung", sondern um einheitliche Behandlung des Referendariats.
 

Matthias

SILBER - Mitglied
@Student: Hier werden keine Äpfel mit Birnen verglichen, und das habe ich auch nicht behauptet. Ich sage doch: Abschaffung der ungerechtfertigten Geldzuwendungen aus Mitteln des Steuerzahlers wo immer möglich. Das führt auf eine einheitliche Behandlungen von Volljurist-Referendaren und PA-Kandidaten dadurch, dass beide kein Geld (mehr) bekommen (oder nur insoweit, als sie auch einen Nutzen bringen).

Und für Ex-Politiker sollte das gleiche gelten, das sei halt nur nebenbei bemerkt.
 

grond

*** KT-HERO ***
Die Gerechtigkeitsdebatte ist doch ueberfluessig, auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass im Referendariat so wahnsinnig viel Entlohnenswertes geleistet wird. Ich wuerde fuer mein Amtsjahr insgesamt unter diesem Aspekt nur eine Patentrecherche mit einem Erstbescheid verbuchen. Das waere kaum die acht Monatsbezuege wert.

Die Frage, ob Lohnanspruch besteht, ist aber unabhaengig von einer solchen Bewertung. Wer einen Anspruch hat, darf diesen auch durchsetzen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Gegenfrage: Welche wirtschaftlich nützliche Leistung erbringen juristische Referendare in ihrer Refendarzeit?

Rechtfertigen die Leistungen der juristischen Referendare 1000 € netto pro Monat?

Auch wenn es nicht so gedacht ist, stellen Referendare in vielen Staatsanwaltschaften die Basis-Arbeitsleistung für die vielen kleinen Fälle bereit. Im Endeffekt werden diese Verfahren von den Referendaren in Eigenregie geführt, der "zuständige" Staatsanwalt hat kaum die Zeit, da mehr als 20 Sekunden drüberzuschauen.
 

Karl

*** KT-HERO ***
Leute! Der TE hat eigendlich ne relativ klare Frage gestellt: Ist Amtsjahr von Mindestlohn betroffen Ja/Nein?

Es geht hier nicht darum, ob es in einer perfekten Welt so wäre, dass Leute im Amtsjahr geld kriegen oder nicht. Es geht darum, was tatsächlich fakt ist.

Ich weiß es leider nicht sicher, würde mich jedoch feuen, wenn hier irgendwer die Antwort geben könnte. Vermutung meinerseits ist, dass es Ausnahmen für berufsvorbereitende Praktika gibt, wobei hierunter durchaus das Amtsjahr gefasst werden könnte. (Für Lehrlinge gibts ja glaube ich auch eine Ausnahmeregelung, sonst wäre die ganze U18 Debatte grundlos gewesen, denn zweck von der U18 ausnahmeregelung war ja, dass hilfsjobs nicht attraktiver sind als eine Tätigkeit als Lehrling)
 

macgyver01

SILBER - Mitglied
Auch wenn es nicht so gedacht ist, stellen Referendare in vielen Staatsanwaltschaften die Basis-Arbeitsleistung für die vielen kleinen Fälle bereit. Im Endeffekt werden diese Verfahren von den Referendaren in Eigenregie geführt, der "zuständige" Staatsanwalt hat kaum die Zeit, da mehr als 20 Sekunden drüberzuschauen.

Soweit ich diesbezüglich etwas von den Staatsanwaltschaften gehört habe, ist das Quatsch. Zwar übernehmen Refendare manchen Sitzungsdienst, sie "bearbeiten" auch mal ne Akte, aber das ist ähnlich wie die Bearbeitung der Gerichtsakten durch uns im Amtsjahr. Letztendlich kosten Sie deutlich mehr Zeit, als dass sie etwas "leisten", denn die von ihnen bearbeiteten Akten muss der Staatsanwalt dann mit ihnen durchsprechen und seine eigene Version erstellen, so wie die BPatG-Richter bei den von uns bearbeiteten Akten/Voten auch.
 

Patentus

SILBER - Mitglied
Soweit ich diesbezüglich etwas von den Staatsanwaltschaften gehört habe, ist das Quatsch. Zwar übernehmen Refendare manchen Sitzungsdienst, sie "bearbeiten" auch mal ne Akte, aber das ist ähnlich wie die Bearbeitung der Gerichtsakten durch uns im Amtsjahr. Letztendlich kosten Sie deutlich mehr Zeit, als dass sie etwas "leisten", denn die von ihnen bearbeiteten Akten muss der Staatsanwalt dann mit ihnen durchsprechen und seine eigene Version erstellen, so wie die BPatG-Richter bei den von uns bearbeiteten Akten/Voten auch.

Das trifft ebenso auf den gesamten mittleren Dienst zu, der mit Bescheidsvorlagen befasst ist. Die operieren mit einem ähnlichen Kenntnisstand und brauchen genauso Konsultation und Unterschrift. Sollten die dann auch kein Geld bekommen weil sie nichts "leisten"?
 

Matthias

SILBER - Mitglied
Bei den Referendaren ist es sicher unterschiedlich, aber ich denke schon dass die meisten in Summe eine verwertbare Arbeit leisten (müssen). Sonst hätte der Staat dieses Instrument auch schon lange abschaffen können. Ich glaube nicht, dass ein Staatsanwalt noch viel Arbeit damit hat, wenn ihm ein Referendar einen fertig ausgearbeiteten Antrag auf einen Strafbefehl über 20 TS wegen Diebstahls eines USB-Sticks vorlegt. Ähnlich sieht es mit dem "Arzt im Praktikum" im Krankenhaus aus, der selbständig Patienten behandelt, oder mit dem Referendar in der Schule, der vollwertigen Unterricht hält.

@Karl: Es genügt in manchen Fällen der gesunde Menschenverstand um zur Lösung zu kommen. So dürfte es auch in diesem Fall sein. Was will der Gesetzgeber mit dem Mindestlohngesetz erreichen? Er will sehr schlecht bezahlte Arbeitnehmer vor Ausbeutung schützen. Also Leute, die eine wirtschaftlich relevante Leistung erbringen, aber aufgrund der Marktlage keinen Lohn durchsetzen können, der zum Leben reicht. Ob das sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten. Jedenfalls kommt man schnell darauf, dass der Kandidat im Amtsjahr in einer völlig anderen Situation ist, die eher mit der eines Studenten an der Uni vergleichbar ist. Und der Gesetzgeber wird das Gesetz vermutlich so schreiben, dass es für solche Fälle nicht zutrifft. Wie es tatsächlich ist, wird man erst wissen, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Aber Hoffnung würde ich mir als Kandidat hier keine machen.
 

Patentus

SILBER - Mitglied
Warum nur vielleicht?

Weil es ein Entwurf und kein Gesetz ist, es sich bisher schon 2mal geändert hatte, Ausbildungsverhältnisse bsw. in der Version der Linkspartei noch enthalten waren und die Frage des TE war, ob er nun betroffen sein wird oder nicht.
 
Oben