AachenerKreuz
GOLD - Mitglied
Ich bin Patentsachbearbeiter und kann, nachdem ich EQE und kürzlich auch Hagen geschafft habe, nach 8 Jahren zur Prüfung zugelassen werden. Die 8 Jahre sind Ende 2012 um. Jetzt habe ich ja schon die Erfahrung aus dem D-II-Teil der EQE, dass hinter Datumsangaben meistens irgendein federbelasteter Boxhandschuh auf den Kandidaten wartet. Also frage ich mich: Was ist der maßgebliche Stichtag? Müssen die 8 Jahre bis zur Prüfung selbst abgeleistet sein - oder bis zum Antrag auf Zulassung, der 6 Monate vorher zu stellen ist? Ersteres würde bedeuten, dass ich im Frühjahr 2013 schreiben darf; Letzteres würde mich auf den Herbst 2013 verweisen, da die Anmeldung für Sommer 2013 bis 01.12.2012 erfolgen muss.
Wenn jemand zu dieser Frage eine Rechtsquelle kennt - prima. Wenn nicht - auch gut, dann zeugt es nicht von Unkenntnis der Basics, wenn ich diese Frage an das DPMA richte.
Vielen Dank
Fabian
Wenn jemand zu dieser Frage eine Rechtsquelle kennt - prima. Wenn nicht - auch gut, dann zeugt es nicht von Unkenntnis der Basics, wenn ich diese Frage an das DPMA richte.
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Fabian
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