DE Maßgeblicher Stichtag 8/10-Jahres-Frist Patentsachbearbeiter und Prüfungsanmeldung?

AachenerKreuz

GOLD - Mitglied
Ich bin Patentsachbearbeiter und kann, nachdem ich EQE und kürzlich auch Hagen geschafft habe, nach 8 Jahren zur Prüfung zugelassen werden. Die 8 Jahre sind Ende 2012 um. Jetzt habe ich ja schon die Erfahrung aus dem D-II-Teil der EQE, dass hinter Datumsangaben meistens irgendein federbelasteter Boxhandschuh auf den Kandidaten wartet. Also frage ich mich: Was ist der maßgebliche Stichtag? Müssen die 8 Jahre bis zur Prüfung selbst abgeleistet sein - oder bis zum Antrag auf Zulassung, der 6 Monate vorher zu stellen ist? Ersteres würde bedeuten, dass ich im Frühjahr 2013 schreiben darf; Letzteres würde mich auf den Herbst 2013 verweisen, da die Anmeldung für Sommer 2013 bis 01.12.2012 erfolgen muss.

Wenn jemand zu dieser Frage eine Rechtsquelle kennt - prima. Wenn nicht - auch gut, dann zeugt es nicht von Unkenntnis der Basics, wenn ich diese Frage an das DPMA richte.

Vielen Dank


Fabian
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Lysios

*** KT-HERO ***
AW: Ganz normaler Wahnsinn?

Also nach meiner Lesart ist die Rechtsquelle eindeutig der § 158 Abs. 1 PAO: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antrags und nicht der Prüfung.

Dass das DMPA den Antrag aber schon 6 Monate vor der Prüfung haben will, ist m.E. schon grenzwertig. Aber zumindest ist das DPMA auch dort eindeutig und verlangt mit dem Antrag schon den Nachweis der 8 bzw. 10jährigen Tätigkeit:

http://www.dpma.de/amt/ausbildung/p...iter/voraussetzungen/formalitaeten/index.html
 
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