Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kanzlei aus der Tätigkeit eines angestellten (oder auch anderen) Patentanwalts Rechnungen generieren kann, die pro Woche auf 35 abrechenbaren Stunden basieren, ist schlicht Null.
Auch angloamerikanische oder skandinavische Großkanzleien, die tatsächlich so abrechnen, gehen von wesentlich weniger billable hours pro Woche aus.
Wichtig ist auch, ob der Arbeitsaufwand der Paralegal (also unserer Patentanwaltsfachangestellten), die in der Sache tätig ist, mit ausgewiesen wird, was in vielen Kanzleien mit US-Background üblich ist, in Deutschland aber eher selten gemacht wird. Der würde ja bei dem Betrag für den angestellten Patentanwalt in Deutschland vor der Rechnungstellung abgezogen oder man reduziert den Stundensatz von vornherein entsprechend pauschal.
Frohes Schaffen
Blood für PMZ