London Agreement

ppa

GOLD - Mitglied
kleines a*** schrieb:
ppa schrieb:
was wird wohl kommen?
die durchgängige kleinschreibung. sie hilft den armen vögeln.
Entschuldigung, so ´ne Angewohnheit.

also nochmal:

DEIN VORSCHLAG IST KARTELLRECHTLICH NICHT UNBEDENKLICH....
MAN SOLLTE SO ETWAS NICHT ZU OFFEN VORSCHLAGEN. VIELLEICHT SOLLTEN WIR WIE DIE MINERALÖLKONZERNE DISKRETERE RUNDRUFE STARTEN.

AUS BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER SICHT DER KANZLEIEN SOLLTE BEI WEGFALL DES ÜBERSETZUNGSERFORDERNISSES (FÜR DAS GESAMTE EP-PATENT, DIE ANSPRÜCHE WERDEN WEITERHIN INS DEUTSCHE ÜBERSETZT) EINE ALLGEMEINE ERHÖHUNG DER HONORARE ("GEBÜHREN") DER PAS ERFOLGEN.

NACH DEN MARKTMECHANISMEN SOLLTE ABER EHER EIN SCHÄRFERER WETTTBEWERB EINSETZEN, DAMIT DIE UNAUSGELASTETEN KANZLEIEN WIEDER ZU MEHR AUFTRÄGEN KOMMEN. DAS KÖNNTE ZU SINKENDEN PREISEN FÜHREN, D.H. EINE SPIRALE NACH UNTEN...

WAS WIRD WOHL KOMMEN?

@reptil:

Das ist noch offen. Konkurrenz durch die Übersetzungsbüros und Rechtsanwälte gab es schon vorher.

Und bisher sind doch praktisch alle Kanzleien über-ausgelastet. Zumindest die Kanzleien außerhalb Münchens werden hierdurch kaum getroffen. Wir können unseren Mandanten dann öfter mal EP empfehlen, auch z.B. wenn das DPMA zu restriktiv erscheint und ein "zweiter Schuss" hilfreich sein kann.
 

Reptil

GOLD - Mitglied
ppa schrieb:
WAS WIRD WOHL KOMMEN?
DIE DURCHGEHENDE GROSSSCHREIBUNG IST AUCH GUT:
SIE FÜHRT DIE ALTEN DICHTER AN DEN WALDRAND! :->

Aber ob es mit der Auslastung in Anbetracht der gegenwärtigen Einstellungspolitik so bleibt?
 
P

Plempi

Guest
"WAS WIRD WOHL KOMMEN?"

Das ist eigentlich absolut scheiß egal, da diejenigen, die es trifft und betrifft, sowieso nicht in der Lage sind - und auch nicht sein werden - , sich soweit zu organisieren und zu verständigen, dass sie daran etwas im Wesetlichen ändern könnten.
 

ppa

GOLD - Mitglied
Die Einführung der Gemeinschaftsmakre hatte für die Kanzleien außerhalb Münchens zu zusätzlichem Umsatz geführt, da für die eigenen Mandanten zusätzliche Anmeldungen anfallen. Den Münchner Kollegen dürften hingegen Aufträge aus dem Ausland für nationale De-Markenanmeldungen weg gefallen sein, spätestens mit Beitritt der EU, JP und USA zum PMMA - man braucht kaum noch nationale Vertreter.

Warum sollte sich das nicht ein bisschen bei einer Kostenreduzierung des EP-Patentes wiederholen? EP-Anmeldungen für die eigenen Mandanten werden billiger, es könnten daher mehr werden.

Also Jung-PAs, sagt MUC ade (oder servus), Harz oder Taunus statt Alpen !!
 

ppa

GOLD - Mitglied
Sorry, das sollte nicht zynisch klingen oder Schadenfreude ausdrücken. Aber eine Umverteilung der Arbeit würde sich wohl am ehesten in einer Verlagerung der "Jung-PA-Ströme" auswirken, die bisher oftmals nach der Ausbildung in München geblieben sind

Und hatte nicht die Patentanwaltskammer selbst in einer Stellungnahme dem London Agreement zugestimmt?

Das erfolgte wohl entweder aus PFlichtbewusstsein gegenüber dem gewerblichen Rechtsschutz oder in der Erkenntnis, dass diese Regelung dem Patentrecht und auch der Deutschen Patentanwaltschaft langfristig hilft. Letztlich wird der internationale Patentschutz hierdurch doch attraktiver.

Probleme würde ich eher in einer Verlagerung des Europäischen Patentamtes aus München heraus sehen, z.B. bei weiterer dezentraler Prüfung (Weiterführung von BEST) in anderen nationalen Patentämtern, wie bereits von einigen Staaten gefordert. DAnn würden die Münchner endgültig ihren Heimvorteil verlieren.
 
G

Gert II

Guest
Es ist heute schon so, dass die Lage in München deutlich schwieriger ist als anderswo - spätestens wenn man die Frage "Wie viel muss ich für ein Einfamilienhaus an Aquise und Arbeit leisten?" betrachtet.

Ich finde es im Übrigen vollkommen richtig, dass die Übersetzungen wegfallen. Total überflüssig.
 
P

PHB

Guest
ppa schrieb:
Und hatte nicht die Patentanwaltskammer selbst in einer Stellungnahme dem London Agreement zugestimmt?
Das wundert mich letztlich nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Übersetzungen für Kanzleien wirtschaftlich sooo wichtig sind, auch wenn sie es für uns Kandidaten/Kollegenarbeiter sein mögen.

Nehmen wir an, 50% aller Anmeldungen einer Kanzlei müssen für die Einreichung übersetzt werden. Ist die Ursprungssprache Chinesisch, Japanisch, Koreanisch oder anderen Sprachen, die gewöhnlich nur von Muttersprachlern gesprochen wird, macht das hier sowieso niemand, sondern der Mandant lässt eine Übersetzung ins Englische anfertigen. Die wiederum ist direkt für EP verwertbar.

Wenn nun die Hälfte aller Anmeldungen zu einer Erteilung führen, werden weitere Übersetzungen fällig. Das sind dann aber höchstens noch ein Viertel des Anmeldungsbestandes einer Kanzlei. Validierung machen viele Großmandanten eh nur noch in den EP-Ländern, in denen die EPA-Amtssprachen auch lokal Amtssprache sind. Wer mehr will, wendet sich oft genug den Validierungsbüros zu. Und denen will man den Saft abdrehen, bevor die auch noch den Markt der Schutzrechtsüberwachung, Gebührenzahlungen usw. übernehmen, will sagen, alles abgraben, wo man Formalhonorare einnehmen kann.

Auf eine Akte gerechnet kann man sich ja mal angucken, wieviel Geld mit gewöhnlichen Formalhonoraren und Bearbeiterhonoraren verdient wird, wieviel mit Übersetzungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mehr als 5% des Umsatzes ausmacht. Dann lieber die Art Konkurrenz loswerden, die die billige Geldmaschine PaFa abzuwürgen droht, indem sie sämtliche Standardaufgaben billiger anbietet...
 
P

PHB

Guest
Gert II schrieb:
Ich finde es im Übrigen vollkommen richtig, dass die Übersetzungen wegfallen. Total überflüssig.
Ich denke, es kann zu einigen Härten führen, wenn man von einem Slowaken erwartet, dass er seine Kleinfabrik zusperrt und Schadenersatz zahlt, weil er nicht nur die unverzeihliche Frevelei begeht, Schutzrechte in seinem technischen Gebiet nicht ständig zu recherchieren und zu überwachen, sondern auch noch zu blöd ist, eine der Sprachen DE, EN oder FR ausreichend gut zu sprechen, um die Relevanz der Schutzrechte zu beurteilen...
 
G

Gert II

Guest
@PHB
  • Gibt es so etwa wie Schadensersatz ohnehin nur in ganz großen Ausnahmefällen (in diesem speziellen Fall sicher nicht...)
  • Hilft dem Slowaken, Slowenen oder sonst wem, wenn er denn nicht die Relevanz an Hand der slowakischen, slowenischen Patentansprüche und der EN, DE oder FR- Beschreibung beurteilen kann, auch die slowakische, slowenische Beschreibung nichts. Eher wird es so sein, dass er die Relevanz ohnehin nicht beurteilen kann.
Wozu gibt es schließlich PAs?!?
 
P

Plempi

Guest
"Ich finde es im Übrigen vollkommen richtig, dass die Übersetzungen wegfallen. Total überflüssig."

Na hoffentlich erkennt mal keiner, dass die Einschaltung eines PAs außer für Patent- und Gebrauchsmusterangelegenheiten auch total überflüssig ist. Die RAs können sämtliche Geschmacksmuster-, jeden Marken- und sonstigen Arbeitnehmerrecht- und Vertragskram ohne weiteres erledigen. Und da bei denen der Konkurrenzkampf noch größer ist, sind diese Dienstleistungen insgesamt billiger zu bekommen.

Es muss wirklich angenehm sein, wenn man nur so viel Verstand hat, dass man nicht über die eigenen Kreise hinaus denken kann, oder wenn man nicht darüber hinaus denken will; in beiden Fällen kriegt man die Scheiße, die um einen herum passiert, nicht mit.

Für mich ist nur eines klar: Fällt das Übersetzungserfordernis zahlen wir alle an den negativen Konsequenzen schön mit.
 

ppa

GOLD - Mitglied
PHB schrieb:
Auf eine Akte gerechnet kann man sich ja mal angucken, wieviel Geld mit gewöhnlichen Formalhonoraren und Bearbeiterhonoraren verdient wird, wieviel mit Übersetzungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mehr als 5% des Umsatzes ausmacht.
Bei uns sind das auch nur 3% bis 5%. Allerding schlagen wir auch nichts drauf, wenn wir die Übersetzung eines ausländischen Kollegen für das von uns vertretene EP-Patent weiterberechnen. Aber das wird in Münchner Kanzleien wohl mehr sein.

Aber man sollte die Zukunftsaussichten der Münchner Kanzleien auch nicht zu schlecht machen. Mittel- und langfristig werden auch z.b. die Chinesen und andere mehr beim EPA anmelden und hierbei wohl auch zu Münchner Kanzleien gehen, da sie nicht so auf englische Kanzleien fixiert sind wie oftmals die Angelsachsen aus USA usw. Die Japaner gehen auch oft zu Deutschen Kanzleien; und China hat ohnehin viel vom Deutschen Gew. Rechtsschutz übernommen, so dass die Berührungsangst fehlt.

Die Steigerungen der Ausländer beim EPA werden wohl die Steigerungen der deutschen Anmelder deutlich übertreffen, wovon die Münchner stärker profitieren werden; zu uns Nicht-Münchnern werden da wohl weniger Aufträge kommen.
 
G

Gert II

Guest
Die Frage ist halt auch: Was ist das schönere Geschäft? Die Japan-Sachen können schon sehr an die Nerven gehen. Wenn ich die Wahl hätte, ich würde mir eine schöne Stadt weit weg von München suchen. Hamburg, Köln oder auch Freiburg als Beipiele.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gert II schrieb:
Was ist das schönere Geschäft? Die Japan-Sachen können schon sehr an die Nerven gehen.
Wie ist denn das gemeint? Gerade die Japan-Sachen sind doch gegen irgenwelche idiotischen Taiwan- oder Korea-Sachen schon richtige hochwertige Anmeldungen.

Zumal ich das nie so pauschalisieren will. Es kommt wohl in erster Linie auf den Mandanten an.
 

ppa

GOLD - Mitglied
Nach diesem Bericht könnte das London Agreement Anfang/Mitte 2008 in Kraft treten.

Wie sind dann die ÜBergangsfristen? Wird es für alle EP-anmeldungen gelten, für die nach Inkraftreten die 51(4) ergeht? Oder ist der Anmeldetag relevant (wohl eher unwahrscheinlich)?

Das kann interessant sein, um ggf. anhängige EP-Anmeldungen noch etwas zu verzögern.
 

Zaphod

Schreiber
ppa schrieb:
Wie sind dann die ÜBergangsfristen? Wird es für alle EP-anmeldungen gelten, für die nach Inkraftreten die 51(4) ergeht? Oder ist der Anmeldetag relevant (wohl eher unwahrscheinlich)?
Aus dem Agreement:
(http://documents.epo.org/projects/babylon/eponet.nsf/0/595FE5E1FC71DD4EC12572BC0058E29D/$File/Agreement_17102000.pdf)

"Artikel 9
Anwendungsbereich

Dieses Übereinkommen gilt für europäische Patente, für die der Hinweis auf die Erteilung nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens für den betreffenden Staat im Europäischen Patentblatt bekanntgemacht worden ist."

Gruß
Zaphod
 

ppa

GOLD - Mitglied
Danke Zaphod,

dann lohnt es sich ja durchaus, anhängige EP-Anmeldungen jetzt etwas zu verzögern, also z.B. dem Mandanten Fristverlängerungen vorschlagen oder bei drohender Zustimmung des Prüfers oder drohender 51(4) evtl. Anhörung beantragen...
 

Reptil

GOLD - Mitglied
Stimmungsbild

Hallo allerseits,

es dürfte Einigkeit darüber herrschen, daß mit dem London Agreement ein Teil des Geschäftsvolumens der deutschen PA-schaft wegfällt, und daß auch die nichtübersetzenden Kollegen das zu spüren bekommen werden. Die zentrale Frage ist, wie groß wird dieser Teil sein? Es wäre daher nett, wenn wir jetzt mal einen systematischen Überblick erstellen könnten, wie groß der Anteil der Übersetzungen am Tagesgeschäft so ist. Dann können wir entscheiden, ob wir grinsen oder paniken...

Ich selber (2. Kandidatenjahr): mindestens 50% meiner Zeit und wahrscheinlich >80% des generierten Umsatzes verbringe ich mit EN->DE. (Disclaimer: bin zweisprachig aufgewachsen und nebenbei staatlich geprüfter Übersetzer, deswegen landet wohl überproprotional viel bei mir)

Grussss vom Reptil
 

EK

*** KT-HERO ***
Re: Stimmungsbild

Reptil schrieb:
Die zentrale Frage ist, wie groß wird dieser Teil sein? Es wäre daher nett, wenn wir jetzt mal einen systematischen Überblick erstellen könnten, wie groß der Anteil der Übersetzungen am Tagesgeschäft so ist. Dann können wir entscheiden, ob wir grinsen oder paniken...
Hier: Null Prozent. Nur einheimischer Mittelstand.
 

Patix

Schreiber
Hallo,

mal 'ne kurze Farge zum Thema "London Agreement":

[...]
"(2) Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens, der keine Amtssprache mit einer der Amtssprachen des Europäischen Patentamts gemein hat, verzichtet auf die in Artikel 65
Absatz 1 des Europäischen Patentübereinkommens vorgesehenen
Übersetzungserfordernisse, wenn das europäische Patent in der von diesem Staat vorgeschriebenen Amtssprache (!!!) des Europäischen Patentamts erteilt oder in diese Sprache übersetzt und nach Maßgabe des Artikels 65 Absatz 1 des Europäischen Patentübereinkommens eingereicht worden ist."
[...]

Gibt es eine bereits eine Übersicht, die darstellt, welche Mitgliedsstaaten welche Amtssprache vorschreiben?

Vielen Dank und viele Grüße,
Patix
 
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