Re: Krankenversicherung im Amtsjahr
Hallo zusammen,
nachdem das Thema Krankenversicherung hier jeden betrifft, möchte ich kurz meine Erfahrungen schildern:
Wie bereits erwähnt, läuft die gesetzliche Krankenversicherung im Amtsjahr als Pflichtversicherung weiter (SGB V § 5 Abs. 1 Nr.10). Allerdings hat man nicht den Status Student sondern den Status "Praktikant". Dies lässt sich durch unsere Ausbildungsordnung belegen.
Demnach MUSS die gesetzliche Krankenkasse uns während des Amtsjahrs gesetzlich versichern! Dies gilt übrigens unabhängig vom Alter - SGB V § 5 Abs. 1 Nr.10 macht keine Alterseinschränkung.
Problematisch wirds allerdings, wenn man nebenher noch Einkünfte hat. Fraglich ist dabei, ob diese Einkünfte maßgeblich zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen oder nicht. Es ist vollkommen egal, ob dies in einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit geschieht: Die nebenberufliche Tätigkeit wird nämlich dann einer hauptberuflichen Tätigkeit gleichgesetzt, wenn sie maßgeblich zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes dient.
Die magischen 15 Wochenstunden Arbeit, die als "Grenze" für eine erlaubte nebenberufliche Tätigkeit gelten und die von den Krankenkassen als Limit dahingehend gesehen werden, dass man dann trotzdem noch als Praktikant pflichtversichert werden muss gelten nur deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass man eben nicht teilweise Stundenlöhne im oberen zweistelligen Bereich abrechnet.
Somit hat man 2 Möglichkeiten:
a) Man gibt wahrheitsgemäß an, dass man max. 15h pro Woche arbeitet, verschweigt aber, dass man dabei mehr verdient, als die Sozialgerichte einer als "nebenberuflich" einzuordnenden Tätigkeit zusprechen.
b) Man gibt an, wieviel man wirklich verdient.
Im Fall b) wird man vermutlich automatisch in die freiwillige Versicherung rutschen, wenn der Stundenlohn zu hoch ist und wenn man übers Jahr gesehen eine gewisse Grenze überschreitet. Ich schätze mal, dass die Grenze bei 450Euro/Monat liegt.
Im Fall a) gilt folgendes:
Gibt man das wahre Gehalt nicht an und geht nach Ende des Amtsjahrs in eine Kanzlei, wo man als Angestellter beschäftigt wird, so bekommt die Krankenkasse dann automatisch von der Kanzlei die Meldung, dass man im Angestelltenverhältnis arbeitet, wird also die von der Kanzlei abgeführten Krankenversicherungsbeiträge nicht in Zweifel ziehen. Ein Einkommenssteuernachweis wird also wahrscheinlich nicht gefordert werden.
Gibt man das wahre Gehalt nicht an, geht aber nach Ende des Amtsjahrs als Freiberufler in ne Kanzlei, so wird die Krankenkasse routinemäßig und automatisch am Ende des Jahres einen Einkommens-Nachweis von einem fordern. Und in diesem steht nunmal drin, was man während des Amtsjahres verdient und abgeführt hat. Spätestens dann wird die Krankenkasse eine fette Nachzahlung für die Zeit des Amtsjahres fordern, da man zu unrecht als Praktikant versichert war - wenn man eben einen zu hohen Stundenlohn hatte.
Es sei darauf hingewiesen, dass hier das Jahreseinkommen relevant ist!
Fazit: Was die Krankenkasse nicht weiß wird nur relevant, wenn ein Einkommensnachweis übers Finanzamt angefordert wird. Und der wird vermutlich nur gefordert, wenn man als Freiberufler nach dem Amtsjahr tätig wird.
MS.