Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
ich hätte da eben gerne mal wieder ein aktuelles Problem.
Angenommen, eine internationale Patentanmeldung hätte Massen von Ansprüchen, die bei der EP-Regionalisierung zu hohen Anspruchsgebühren führen.
Mal ganz ins Unreine gedacht, dass man deswegen die Hälfte oder zwei Drittel der Ansprüche streicht, um sich so einen Teil der Anspruchsgebühren zu sparen:
a) Wann müssten diese Ansprüche spätestens gestrichen werden (ich nehme an beim Eintritt in die nationale Phase)
b) Muss man auch die zugehörigen Teile in der Beschreibung streichen (ich nehme an, nein)
c) Kann man ein paar von den gestrichenen Ansprüchen später wieder aus dem Hut zaubern, beispielsweise im Einspruchsverfahren anhand der Beschreibung (ich nehme an ja)
d) oder ist das alles totaler Quark.
Vielen Dank schonmal für alle Meinungen,
Grüße Kurt
ich hätte da eben gerne mal wieder ein aktuelles Problem.
Angenommen, eine internationale Patentanmeldung hätte Massen von Ansprüchen, die bei der EP-Regionalisierung zu hohen Anspruchsgebühren führen.
Mal ganz ins Unreine gedacht, dass man deswegen die Hälfte oder zwei Drittel der Ansprüche streicht, um sich so einen Teil der Anspruchsgebühren zu sparen:
a) Wann müssten diese Ansprüche spätestens gestrichen werden (ich nehme an beim Eintritt in die nationale Phase)
b) Muss man auch die zugehörigen Teile in der Beschreibung streichen (ich nehme an, nein)
c) Kann man ein paar von den gestrichenen Ansprüchen später wieder aus dem Hut zaubern, beispielsweise im Einspruchsverfahren anhand der Beschreibung (ich nehme an ja)
d) oder ist das alles totaler Quark.
Vielen Dank schonmal für alle Meinungen,
Grüße Kurt