Kandidatenschwemme?

P

pa3

Guest
also: kann/soll man solche RA-Pfuscher dann bei der PA-Kammer anzeigen oder lohnt sich das nicht/bringt das nichts?

Wie gesagt, wehret den Anfängen !!!

Das hier ist unser Kerngebiet !!

Und ob einMandant/potentieller Mandant nicht auch erst mal bei RAs nachschaut, kann man nicht ausschließen.

Wozu zahlen wir den Kammerbeitrag? Doch wohl auch dafür, dass die Kammer zentral gegen solche Hallodries vorgeht.
 
S

sichfragender

Guest
Patenteroberer schrieb:
Sind Sie Besitzer eines eingetragenen Patents, so können Sie durch eine Recherche prüfen lassen, ob Fremde Ihre Rechte verletzen.
Gast2000 schrieb:
Naja, bevor man jemandem "freedom to operate" zusichern kann (und darum geht es ja wohl, soweit ich das verstanden habe), muss man ja erst mal die Patentsituation in dem interessierenden Gebiet recherchieren.
Was hat der eine Riesenquatsch mit dem anderen Riesenquatsch zu tun?
 
S

sichweiterfragender

Guest
Der Oberhammer ist der Satz danach:
Patenteroberer schrieb:
Je nach Einsatz ist eine nationale, europaweite oder internationale Recherche nach bestehenden Rechten erforderlich.
Man kann also aus bestehenden Rechten eine Patentverletzung seines eigenen Rechts herleiten?

Solche Kanzlein sollten verboten werden, egal ob RA oder PA.
 
G

gast2000

Guest
Solche künstlichen Aufregungen sollten ebenfalls verboten werden...

(@sichfragender: Achten Sie ein bißchen auf Ihren Blutdruck! Wer sich so aufregt, kann in Ihrem Alter noch leicht die Masern kriegen...)
 
N

Nichtfrager

Guest
sichweiterfragender schrieb:
Der Oberhammer ist der Satz danach:
Patenteroberer schrieb:
Je nach Einsatz ist eine nationale, europaweite oder internationale Recherche nach bestehenden Rechten erforderlich.
Man kann also aus bestehenden Rechten eine Patentverletzung seines eigenen Rechts herleiten?

Solche Kanzlein sollten verboten werden, egal ob RA oder PA.
Der Bäcker bei mir um die Ecke hat aber heute auch gemeint, dass man nach Weltpatenten Dritter recherchieren sollte, um herauszufinden, ob diese fiesen Dritten mit ihrem Weltpatent meine deutschen Patente verletzen.

Ich frage mich in Nachhinein nur: wenn es nur zwei Verletzer gibt, gibt es ja nie einen Dritten, oder? Ich werde gleich mal da bei den Patentexperteneroberern anrufen ...
 
P

PA2

Guest
Gast2000 schrieb:
Solche künstlichen Aufregungen sollten ebenfalls verboten werden...
...außerdem kann man auf der Kanzleihomepage nachlesen, dass der RA immerhin ein Dipl.-Ing. Elektrotechnik ist. Das technische Fachwissen dürfte also vorhanden sein.
 

ander

*** KT-HERO ***
komisch,

die website scheint nicht mehr erreichbar zu sein.
immerhin ist der Dipl.Ing. dort Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (soviel zum Fachanwalt.)

oh, sehe gerade die geht wieder. schade
 

ander

*** KT-HERO ***
zu dem angebotenen PCT-Verfahren

ich reiche meine PCT-Anmeldung immer beim DPMA oder beim EPA ein.


Zitat:
"Ein Patent kann aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes gelöscht werden. Dazu ist ein Antrag auf Löschung erforderlich."
 
C

candit art

Guest
Ergeben die Recherchen, dass das Patent bereits vergeben ist, so kann diese nicht angemeldet werden und Sie müssen nur einen Teilbetrag des Pakets bezahlen.

Na super! Die Recherche ergiebt (bei entsprechender Formulierung der Ansprüche) wahrscheinlich immer ein paar X-Dokumente. Daraus wird dann gefolgert, daß "das Patent bereits vergeben ist" und der Mandant bekommt von seinem €3000,- Einsatz ein paar Hunderter zurückerstattet!

Ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell, wenn ihr mich fragt...
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
... und bei allen Paketen ist die Korrespondenz mit dem jeweiligen Amt enthalten, außer bei Androhung der Zurückweisung.
Das ist aber doch wohl der Regelfall, wenn (formale) Beanstandungen oder entgegenstehender Stand der Technik vorliegen (Standardsatz des DPMA: "Mit den vorliegenden Unterlagen ist eine Patenterteilung noch nicht möglich. Es muss vielmehr mit einer Zurückweisung gerechnet werden").

Ich schließe daraus, dass der Anmelder für jeden Schriftsatz dann doch extra zu bezahlen hat ...
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Ergeben die Recherchen, dass das Patent bereits vergeben ist, so kann diese nicht angemeldet werden und Sie müssen nur einen Teilbetrag des Pakets bezahlen.

Das Patent kann ja gar nicht bereits vergeben sein; es wurde doch gerade erst beantragt und soll erst erteilt werden.

Am besten gefällt mir aber das Geschäftsmodell zur Beantwortung von Amtsbescheiden:
Zusätzlich zur Basis-Patent-Anmeldung sind in diesem Paket alle etwaigen weiteren Schritte bis zur Patenterteilung vor dem Patentamt enthalten. Dies schließt die schriftliche Bearbeitung von Prüfungsbescheiden des Amtes ein.

Aber Achtung:
(gilt nicht bei Androhung einer Eintragungszurückweisung)
 
N

nochschlimmer (eigentlich der 'echte' sichfragende

Guest

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Also ich weiss nicht, was ihr alle habt...

wenn man die wörtlich nimmt, bekommt man beim PCT-Rundum-Paket für 3000 € ein Internationales Patent mit allen Dienstleistungen bis zur Erteilung des Patents durch das Patentamt ...

da lass ich mir doch mal für unsere Mandanten über den PCT-Weg ein JP, US und EP-Patent erteilen für die 3000 €, und weils so schön ist nehmen wir national Nigeria, Guatemala und Usbekistan (sofern die im PCT sind) mit und berechnen dann unseren Mandanten die üblichen Kosten...

sollte sich doch eigentlich lohnen, oder ?

:)

oder wir lassen uns von denen als Dienstleister für 490 € ne Gbm-Anmeldung ausarbeiten und berechnen den normalen Satz weiter

:)

ach ich denke, der Markt sollte diesbezüglich selbstreinigend sein und wenn der erste Haftungsfall kommt, gehts vielleicht schnell zu Ende...

ansonsten ist interessant, dass die meisten von den Herren angemeldeten Marken in der Zwischenzeit offensichtlich von anderen Vertretern übernommen wurden...

Grüße

Ah-No-Nym
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hoppla...

"Vertreter vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht,.. "

diese Aussage könnte allerdings standesrechtlich problematisch sein, da ich hier keine Vertretung brauche, oder ?

Ah-No Nym
 
N

nochschlimmer (eigentlich der 'echte' sichfragende

Guest
Interessant finde ich auch, dass das EPA in der Liste fehlt. Was das wohl zu bedeuten hat!?
 
S

sichwundernder

Guest
Geht es hier um die Kandidatenschwämme (aka Großkanzleien ;) ) oder um die grausamen Patenteroberer? ;)
 
G

GAST_DELETE

Guest
Irgendwie erinnern mich die Patenteroberer an ein kleines Spielchen auf dieser Website. Patenteroberer vs. IP-Invaders - wer da wohl gewinnt?
 
N

Nichtfrager

Guest
Ah-No Nym schrieb:
[...]
oder wir lassen uns von denen als Dienstleister für 490 € ne Gbm-Anmeldung ausarbeiten und berechnen den normalen Satz weiter

:)

ach ich denke, der Markt sollte diesbezüglich selbstreinigend sein und wenn der erste Haftungsfall kommt, gehts vielleicht schnell zu Ende...

[...]
Ich würde unter so eine Anmeldung wie z.B. DE 202006015413 U1 aber für keinen Mandanten der Welt meinen Namen als Anwalt setzen. Auch, wenn der Mandant im Vorliegenden Fall aus Taiwan kommt.
Der Anspruch 1 ist wirklich lustig!

Dann sage ich dem Mandanten lieber ehrlich, dass er sich für 490,- € doch lieber ein nettes Wochenende gönnen soll, weil eine qualitativ ansprechende Gebrauchsmusteranmeldung für diesen Preis nicht zu haben ist. ;-)
 
P

ppa

Guest
RA Horak war schon öfters aufgefallen, selbst bei seinen RA-Kollegen.

Siehe z.B.


http://sewoma.de/berlinblawg/2004/08/07/sevriens/erfolg-in-suchmaschinen-am-beispiel-von-ra-horak-aus-hannover/


wo ein RA-Kollege sehr schön beschreibt, wie Horak verschiedene Begriffe, unter anderem auch "Patentanwalt", in den Metatext seiner Webseite setzt, so dass man bei Google-Suchen usw bei ihm landet, ohne etwas nachweisen zu können.

Nach Aussage der Patentanwaltskammer kann man da nichts machen.

in verschiedenen Internet-Verzeichnissen tauchte er sogar unter "Patentanwalt" auf, was inzwischen eingestellt wurde.

Also merke: Dreistigkeit siegt !!!
 
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