Allg. Ist die Verwendung von ™ wirklich 'frei'?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

kann man hierzulande ohne angemeldete oder angetragene Marke das "einfach so" verwenden, ohne in Gefahr von Abmahnungen zu geraten -- wie dies zahlreiche Artikel im Web glauben machen wollen?

Grüße Kurt
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Siehe Fezer, Markenrecht, 4. Auflage 2009, § 2 Rn 73:

"Die Grundsätze zur Benutzung des ®-Symbols gelten vergleichbar für andere Symbole, Zeichen oder Umschreibungen, mit denen als Aussage ein Hinweis auf die Eintragung des Zeichens als Registermarke verbunden ist. Zu nennen sind etwa das © oder die Umschreibung copyright, die Zeichen TM (s. dazu LG Essen DuD 2004, 312 - TM), trade mark, die Umschreibung registered, registriert oder sonstige Zeichen und Umschreibungen."
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke, dann sind die diversen Fundstellen, bei denen es heißt, "TM" stünde in USA für eine nicht angemeldete, aber benützte Marke (was immer dies bedeuten soll), habe bei uns jedoch keine Bedeutung und könne deshalb frei verwendet werden, wohl eher als Urban Legends einzustufen.

Vielen Dank nochmal und Grüße
Kurt
 

grond

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Danke, dann sind die diversen Fundstellen, bei denen es heißt, "TM" stünde in USA für eine nicht angemeldete, aber benützte Marke (was immer dies bedeuten soll), habe bei uns jedoch keine Bedeutung und könne deshalb frei verwendet werden, wohl eher als Urban Legends einzustufen.
Meines Wissens sind die Ausführungen zur Natur des "TM" in den USA korrekt. Was die rechtlichen Schlussfolgerungen für DE angeht, wäre ich allerdings vorsichtig, wobei ich hinweisen möchte, dass in der zitierten Textstelle von "vergleichbar" geredet wird. Was auch immer das heißen mag...
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also hier ist ein Beispiel für "vergleichbar":

LG München I, Urteil vom 23.07.2003 - 1HK O 1755/03 (Informationspflichten)
http://www.beckmannundnorda.de/lgmuenchenpcb.html

"Die - unstreitige - Benutzung des Zeichens "™" nach der von der Klägerin angebotenen Software "DAN" ist irreführend gemäß § 3 UWG. Einem nicht unerheblichen Teil der deutschen Verkehrskreise - gerade in der hier in Rede stehenden Branche - ist "™" zwar als Abkürzung von "Trademark" von Produkten anglo-amerikanischer Hersteller bekannt, jedoch nicht die Tatsache, dass es sich uni eine Kennzeichnung für nicht eingetragene Marken handelt. Vielmehr gehen die deutschen Verkehrskreise aufgrund des Umstandes, dass in Deutschland nur bei eingetragenen Marken eine derartige Kennzeichnung von Produktnamen mit ® zulässig ist, davon aus, es handele sich um eine ausländische eingetragene Marke, insbesondere dann wenn ein in Deutschland ansässiger Hersteller den Namen eines im Inland vertriebenen Produkts mit einer solchen Kennzeichnung versieht. Die Irreführung hat auch wettbewerbsrechtliche Relevanz, da die Verkehrskreise auch bei einem vermeintlich im Ausland bestehenden Markenschutz von einem eingeführten Qualitätsprodukt ausgehen. "

Hier ist eine etwas relativierende Meinung:

LG Essen (Urt. v. 4. Juni 2003 - 44 O 18/03)

http://www.netlaw.de/urteile/lge_03.htm
"Wer in Deutschland das Symbol ™ verwendet, handelt damit nicht irreführend im Sinne von § 3 UWG. Internet-Nutzer sehen in dem Zusatz nur eine bei Internet-Auftritten häufige dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert, durch welche die Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden soll. Internet-Nutzer mit Spezialkenntnissen wissen, dass die Bezeichnung ™ keine patentrechtliche Kennzeichnung ist und daher keine Qualitätsrückschlüsse zulässt...
Es liegt bereits fern, dass der angesprochene Kundenkreis in Deutschland mit dem Kürzel "TM" die Vorstellung verbindet, es gehe um ein patentrechtlich geschütztes Produkt mit besonderen Eigenschaften. Die Abkürzung "TM" ist in Deutschland - anders als Abkürzungen wie "pat", "DBP" oder "DGM" - nicht allgemein gebräuchlich. Der Zusatz ist überdies optisch unauffällig gestaltet. Der angesprochene Personenkreis wird in dem Zusatz "TM" deshalb zur Auffassung der Kammer nur eine bei Internetauftritten häufige dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert sehen, durch welche die Internet-Präsentation optisch aufgewertet werden soll.
...
Hat der angesprochene Personenkreis jedoch Spezialkenntnisse über die Gepflogenheiten auf dem anglo-amerikanischen Markt, die ihn in die Lage versetzt, mit dem Kürzel "TM" einen weitergehenden Sinngehalt zu verbinden, so weiß er zur Überzeugung der Kammer auch, dass die Bezeichnung "TM" für Trade Mark kein Gütezeichen und auch keine patentrechtliche Kennzeichnung ist und daher keine für ihn bedeutsamen Qualitätsrückschlüsse zuläßt. Ein so informierter Kundenkreis wird durch die Bezeichnung dann aber nicht in einer für die Kaufentscheidung bedeutsamen Weise irregeführt."
http://www.netlaw.de/urteile/lge_03.htm
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke -- hier ist auch noch eins:

LG München: Abkürzungen ™ und ® problematisch


Das Urteil des LG Essen finde ich ja ziemlich daneben. Von wegen "der typische Internetnutzer betrachtet ™ nur als dekorative Gestaltung ohne jeglichen Inhaltswert". Was soll das denn heißen. Ich würde sagen, der typische Verbraucher betrachtet alle seltsamen hochgestellten Zeichen wie ™®© hinten an einer Produktbezeichnung dran als Hinweis darauf, dass es sich um einen in irgendeiner Weise geschützten Begriff handelt.

Und was soll der mehrfache Hinweis des LG Essen auf "patentrechtlichen Schutz", der mit ™ nicht verbunden sei? Es geht dabei doch gar nicht um die Frage nach Patentschutz, sondern um Markenbegriffe.

Grüße Kurt
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Also hier ist ein Beispiel für "vergleichbar":
Danke! Ist wohl ein Musterbeispiel für das Spiel der Gerichtsstandswahl. Inhaltlich scheint mir das LG München überzeugender als das LG Essen und sicherlich auch einflussreicher. Das zeigt aber mal wieder, dass man sich tatsächlich nicht auf die freie Verwendung von "TM" verlassen kann und schon gar nicht auf einheitliche Rechtsanwendung zu diesem Problem...
 
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