Ist das Wörtchen "erfindungsgemäß" schädlich?

Rex

*** KT-HERO ***
Die Erfindung wird durch die Patentansprüche definiert. Punkt. Die Beschreibung ermöglicht andere, die Erfindung zu praktizieren, sollte aber nicht definieren, was die Erfindung ist.

Wenn das so ist, wieso darf man dann Merkmale aus der Beschreibung in den Hauptanspruch aufnehmen, um die Neuheit und/oder erfinderische Tätigkeit herzustellen?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Wenn das so ist, wieso darf man dann Merkmale aus der Beschreibung in den Hauptanspruch aufnehmen, um die Neuheit und/oder erfinderische Tätigkeit herzustellen?

Also man schreibt für US-Anmeldungen üblicherweise "gemäß einer Ausführungsform der Erfindung" statt "erfindungsgemäß". Dann kann man die Merkmale der Ausführungsform auch beanspruchen oder eben in Ansprüchen streichen. Bei "erfindungsgemäß" sind immer alle Ausführungsformen erfasst, so dass dies immer mitgelesen werden kann.

Es ist zudem übliche Praxis, den Inhalt der Ansprüche mehr oder weniger wortwörtlich in der Beschreibung zu haben, da die Ansprüche nicht zur Offenbarung gehören. Aber auch dann heisst es immer, "gemäß einer Ausführungsform" oder so ähnlich. In diesem Sinne definiert die Beschreibung doch die Erfindung.
 

smartpat

SILBER - Mitglied
Aber auch dann heisst es immer, "gemäß einer Ausführungsform" oder so ähnlich. In diesem Sinne definiert die Beschreibung doch die Erfindung.

Nicht ganz. Die "Ausführungsform" soll eine späteren Argumentation im Patentstreit erlauben, daß die Beschreibung die Erfindung nicht einschränkt, weil sie ja nur auf Ausführungsformen bezieht, nicht aber auf die Erfindung selbst. Viele Kollegen gehen ganz davon weg, und schreiben lieber von der Offenbarung der Spezifikation, nicht der Erfindung.
 
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