Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
schon von mehreren Seiten vernehme ich inzwischen, dass man das Wort "erfindungsgemäß" im Anmeldungstext möglichst nicht verwenden sollte.
Sprich, Sätze wie "der Ölbrenner gemäß Patentanspruch 1 zeichnet sich erfindungsgemäß durch ABC und XYZ aus" sind "verboten", damit nicht später womöglich jemand kommt und sagt, XYZ=erfindungsgemäß=wesentlich, deswegen darfst Du pöhser Pursche jetzt nicht "XYZ" aus dem Patentanspruch streichen.
Stimmt's, oder Quatsch?
Gruß
Kurt
schon von mehreren Seiten vernehme ich inzwischen, dass man das Wort "erfindungsgemäß" im Anmeldungstext möglichst nicht verwenden sollte.
Sprich, Sätze wie "der Ölbrenner gemäß Patentanspruch 1 zeichnet sich erfindungsgemäß durch ABC und XYZ aus" sind "verboten", damit nicht später womöglich jemand kommt und sagt, XYZ=erfindungsgemäß=wesentlich, deswegen darfst Du pöhser Pursche jetzt nicht "XYZ" aus dem Patentanspruch streichen.
Stimmt's, oder Quatsch?
Gruß
Kurt