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*** KT-HERO ***
Nachdem wir für einen Mandanten eine Einwendung Dritter (Art. 115 EPÜ) eingereicht hatten und alles danach aussah, dass die Prüfungsabteilung aufgrund unserer Eingabe die Anmeldung zurückweisen würde, stelle ich nun fest, dass nach einer mündlichen Verhandlung eine R 71 (3) Mitteilung erlassen würde. Im Protokoll der mündlichen Verhandlung steht weitgehend wörtlich (!):
"Der Vorsitzende wies darauf hin, dass ein Anspruch, der auf ... [es folgt der Hinweis auf den möglichen Wechsel auf einen übergeordneten Gegenstand sowie Hinweise auf die expliziten Stellen der Beschreibung, die die notwendige Offenbarung für weitere Einschränkungen enthalten] ... gerichtet ist, möglicherweise gewährbar sei. Unter der Anleitung der Prüfungsabteilung änderte der Vertreter die Ansprüche in einer Weise, dass diese durch die ursprünglich eingereichte Beschreibung gestützt sind, Art. 123 (2) und Art. 84 genügen und außerdem als neu und erfinderisch anzusehen sind."
Ist das noch normal? Ich befürchte, ich kenne die Antwort schon, aber trotzdem: Kann man da was machen?
"Der Vorsitzende wies darauf hin, dass ein Anspruch, der auf ... [es folgt der Hinweis auf den möglichen Wechsel auf einen übergeordneten Gegenstand sowie Hinweise auf die expliziten Stellen der Beschreibung, die die notwendige Offenbarung für weitere Einschränkungen enthalten] ... gerichtet ist, möglicherweise gewährbar sei. Unter der Anleitung der Prüfungsabteilung änderte der Vertreter die Ansprüche in einer Weise, dass diese durch die ursprünglich eingereichte Beschreibung gestützt sind, Art. 123 (2) und Art. 84 genügen und außerdem als neu und erfinderisch anzusehen sind."
Ist das noch normal? Ich befürchte, ich kenne die Antwort schon, aber trotzdem: Kann man da was machen?