Ich bitte um Lösungsvorschläge zu folgendem Fall:
Der Vorstand des Chemiekonzerns PASF hat gute Erfahrungen mit Patenten und beschlossen, 2 % des Vorjahresgewinns in eine Ausweitung der marktbeherrschenden Stellung mittels weiterer patentfähiger Erfindungen zu investieren.
Dem Vorstandsvorsitzende V, früher Leiter der DV-Abteilung, sind die hohen Forschungskosten für die Suche und Erprobung von neuen erfolgversprechenden Substanzen schon lange ein Dorn im Auge. Diese kostspielige Aufgabe würde V lieber der Konkurrenz überlassen. Stattdessen sucht er schon seit langem einen Anknüpfungspunkt, sich mit den ihm vertrauten Mitteln verstärkt um die Belange der Patentabteilung zu kümmern. Dabei denkt er insbesondere an seine indischen Freunde.
Sein Sohn S, Patentanwaltskandidat im ersten Ausbildungsjahr, erwähnte in einem Gespräch anlässlich einer der langwierigen Blockabfertigungen am Brenner, dass ein Patent für Stoffschutz auch dann erteilt wird, wenn der Verwendungszweck zum Anmeldezeitpunkt noch lange nicht bekannt war, sondern sich erst im Laufe des Erteilungsverfahrens herausschält. Auch wäre es für die Patentierbarkeit und den Zeitrang kein Problem, wenn die Anmeldung fast nur aus dem Anspruchssatz besteht, wobei zur Stützung des Hauptanspruchs in der Beschreibung dessen Text einfach in den allgemeinen Beschreibungsteil kopiert werden kann. Für die Patentierbarkeit würde es ausreichen, wenn der Fachmann anhand der chemischen Formel mit seinem Fachwissen und dem Stand der Technik einen einzigen Herstellungsweg aufzeigt. Da dem Fachmann viele Herstellungsmethoden bekannt seien, braucht er dafür häufig nicht erfinderisch tätig zu werden. Für die Patentierbarkeit dieser Ausführungsformen wäre es auch unschädlich, wenn sich im Laufe des Erteilungsverfahrens herausstellen sollte, dass zu einem Großteil der anderen Ausführungsformen für den Fachmann am Anmeldetag noch kein Herstellungsweg bekannt war bzw. ein Großteil der anderen Ausführungsformen aufgrund von Naturgesetzen sowie nicht möglich ist.
Bei einer zweiten Blockabfertigung überlegt V mit S, wie die max. 2 % unter Berücksichtigung des Patentgesetzes und der persönlichen Ziele des V am besten im Sinne des Vorstandsbeschlusses eingesetzt werden können.
Ein Pilotprojekt für 1000 Neuanmeldungen und einem Gesamtbudget von 3 Mio Euro sieht u.a. vor:
Der neue Leiter der DV-Abteilung möchte von Ihnen wissen, wer auf dem Anmeldeformular der 1000 Patentanmeldungen als Erfinder zu benennen ist. Er hat gehört, dass es nur eine natürliche Person sein kann. Ist es jeweils die angelernte Kraft, die die Datei für die jeweilige Neuanmeldung generiert hat oder eine Bruchteilsgemeinschaft von V und S, oder der Programmierer der Software?
Der Vorstand des Chemiekonzerns PASF hat gute Erfahrungen mit Patenten und beschlossen, 2 % des Vorjahresgewinns in eine Ausweitung der marktbeherrschenden Stellung mittels weiterer patentfähiger Erfindungen zu investieren.
Dem Vorstandsvorsitzende V, früher Leiter der DV-Abteilung, sind die hohen Forschungskosten für die Suche und Erprobung von neuen erfolgversprechenden Substanzen schon lange ein Dorn im Auge. Diese kostspielige Aufgabe würde V lieber der Konkurrenz überlassen. Stattdessen sucht er schon seit langem einen Anknüpfungspunkt, sich mit den ihm vertrauten Mitteln verstärkt um die Belange der Patentabteilung zu kümmern. Dabei denkt er insbesondere an seine indischen Freunde.
Sein Sohn S, Patentanwaltskandidat im ersten Ausbildungsjahr, erwähnte in einem Gespräch anlässlich einer der langwierigen Blockabfertigungen am Brenner, dass ein Patent für Stoffschutz auch dann erteilt wird, wenn der Verwendungszweck zum Anmeldezeitpunkt noch lange nicht bekannt war, sondern sich erst im Laufe des Erteilungsverfahrens herausschält. Auch wäre es für die Patentierbarkeit und den Zeitrang kein Problem, wenn die Anmeldung fast nur aus dem Anspruchssatz besteht, wobei zur Stützung des Hauptanspruchs in der Beschreibung dessen Text einfach in den allgemeinen Beschreibungsteil kopiert werden kann. Für die Patentierbarkeit würde es ausreichen, wenn der Fachmann anhand der chemischen Formel mit seinem Fachwissen und dem Stand der Technik einen einzigen Herstellungsweg aufzeigt. Da dem Fachmann viele Herstellungsmethoden bekannt seien, braucht er dafür häufig nicht erfinderisch tätig zu werden. Für die Patentierbarkeit dieser Ausführungsformen wäre es auch unschädlich, wenn sich im Laufe des Erteilungsverfahrens herausstellen sollte, dass zu einem Großteil der anderen Ausführungsformen für den Fachmann am Anmeldetag noch kein Herstellungsweg bekannt war bzw. ein Großteil der anderen Ausführungsformen aufgrund von Naturgesetzen sowie nicht möglich ist.
Bei einer zweiten Blockabfertigung überlegt V mit S, wie die max. 2 % unter Berücksichtigung des Patentgesetzes und der persönlichen Ziele des V am besten im Sinne des Vorstandsbeschlusses eingesetzt werden können.
Ein Pilotprojekt für 1000 Neuanmeldungen und einem Gesamtbudget von 3 Mio Euro sieht u.a. vor:
- Entwicklung eines Datenmodells und einer Datenbank für Anspruchssätze (100.000 Euro)
- Füttern der Datenbank mit den Anspruchsdaten der letzten 1000 Konkurrenzanmeldungen aus dem Fachgebiet, in das expandiert werden soll (100.000 Euro)
- Entwicklung einer Software, die auf der Basis der in der Datenbank enthaltenen Merkmalskombinationen interpolierend und extrapolierend neue Anspruchssätze generiert (100.000 Euro)
- Entwicklung einer Software, mit der zu den Anspruchsätzen Dateien für versandtfertige elektronische Anmeldungen halbautomatisch erstellt werden (100.000 Euro)
- Generieren und elektronisches Anmelden von 1000 Neuanmeldungen (mit je bis zu 1000 Ausführungsformen) durch angelernte Kräfte auf 400-Euro-Basis (100.000 Euro).
- Anmeldegebühren Gebührennummer 311 000 (50.000 Euro)
- Beratende und überwachende Projektbegleitung durch die Patentabteilung (2.000.000 Euro)
Der neue Leiter der DV-Abteilung möchte von Ihnen wissen, wer auf dem Anmeldeformular der 1000 Patentanmeldungen als Erfinder zu benennen ist. Er hat gehört, dass es nur eine natürliche Person sein kann. Ist es jeweils die angelernte Kraft, die die Datei für die jeweilige Neuanmeldung generiert hat oder eine Bruchteilsgemeinschaft von V und S, oder der Programmierer der Software?