Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
eine kurze Frage zur Neuanmeldung: angenommen die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer kleinen GmbH oder GbR machen eine Erfindung (im Rahmen des Geschäftszwecks der Gesellschaft).
Wird dann bei der Neuanmeldung sinnvollerweise die Gesellschaft als Anmelder geführt, und die Geschäftsführer "nur" als Erfinder -- oder macht das anfänglich nur unnötigen Aufwand, und man setzt besser gleich die Erfinder auch als Anmelder/Patentinhaber ein?
Denn wenn man die Gesellschaft als Anmelder führen will, muss ja schon in der Erfinderbenennung angegeben werden, wie das Recht auf das Patent von den Erfindern auf die Gesellschaft übergegangen ist.
Falls letzteres (Rechtsübergang) dennoch bereits bei der Anmeldung sinnvoll sein sollte: was gibt man bezüglich des Rechtsübergangs an, wenn es sich bei den Erfindern um die Geschäftsführer handelt (also Arbeitnehmererfinderrecht nicht anwendbar ist)? "Kaufvertrag oder Erbschaft" kommt ja nicht in Frage, was schreibt man also dort rein, einfach "Lizenz" oder "Übertragungsvertrag"?
Vielen Dank vorab für Tipps,
Gruß
Marc
eine kurze Frage zur Neuanmeldung: angenommen die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer kleinen GmbH oder GbR machen eine Erfindung (im Rahmen des Geschäftszwecks der Gesellschaft).
Wird dann bei der Neuanmeldung sinnvollerweise die Gesellschaft als Anmelder geführt, und die Geschäftsführer "nur" als Erfinder -- oder macht das anfänglich nur unnötigen Aufwand, und man setzt besser gleich die Erfinder auch als Anmelder/Patentinhaber ein?
Denn wenn man die Gesellschaft als Anmelder führen will, muss ja schon in der Erfinderbenennung angegeben werden, wie das Recht auf das Patent von den Erfindern auf die Gesellschaft übergegangen ist.
Falls letzteres (Rechtsübergang) dennoch bereits bei der Anmeldung sinnvoll sein sollte: was gibt man bezüglich des Rechtsübergangs an, wenn es sich bei den Erfindern um die Geschäftsführer handelt (also Arbeitnehmererfinderrecht nicht anwendbar ist)? "Kaufvertrag oder Erbschaft" kommt ja nicht in Frage, was schreibt man also dort rein, einfach "Lizenz" oder "Übertragungsvertrag"?
Vielen Dank vorab für Tipps,
Gruß
Marc