Gemeinschaftspatent

grond

*** KT-HERO ***
ppa schrieb:
Soweit ich weiß, soll - mehr oder weniger - die EU dem EPÜ beitreten.
Die Lösung hätte Charme. Zufälligerweise sind die Amtssprachen der EU ja dieselben wie die des EPAs, außerdem ist das mit der Vertretungsbefugnis dann ebenfalls elegant gelöst. Das zentrale Nichtigkeitsverfahren hätte nur Wirkung für den Gemeinschaftsteil des europäischen Patentes. Man müsste also wohl noch Regeln aufstellen, die denen des IntPatÜG und anderen nationalen Regelungen weitestgehend entsprechen, die das Verhältnis nationales Patent / EP regeln.
 

grond

*** KT-HERO ***
Joerch schrieb:
Siehe Mitt. PA Heft 1 2010, zum Pharma sector Inquiry Bericht der Eu-Kommission. Da werden unterschiedlich nationale Bestimmungen beklagt, die eine fehlende Rechtssicherheit für Generika-Hersteller bedeuten.
Muss ich mir wohl mal angucken, kann ich mir nämlich immer noch nichts drunter vorstellen.
 

studi

GOLD - Mitglied
grond schrieb:
Was hat denn ein Gemeinschaftspatent für eine Wirkung auf die Einführung von Generika und wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Konkurrenten diesbezüglich?
Das habe ich mich auch gefragt. Vermutlich keine.

Das ist ein schlichtes Politikum und dient dem Zweck, die Einführung des GP zu legitimieren und die VO vom Dezember durchzudrücken.

Warum sie unbedingt die Hand aufs Patentwesen wollen weiß ich nicht. Machtzuwachs der EU, bessere Integration oder das triviale Schaffen von Planstellen.
 

Dr. No

SILBER - Mitglied
Guter Beitrag ppa, dem ich mich so gut wie vollumfänglich anschließe.

Soweit ich weiß, soll - mehr oder weniger - die EU dem EPÜ beitreten. somit wird das ganze im wesentlichen in München bleiben, wobei es sich eh schon immer mehr dezentralisiert. Die Schweiz wird wohl kaum einer AUflösung des EPÜ zustimmen, und Deutschland wohl auch nicht.

Dann vertreten wir für deutsche mandanten halt auch gemeinschaftspatente. die Einnahmen durch übersetzungen sind doch ohnehin schon eingebrochen, was wohl auch eher die ÜBersetzungsbüros trifft, und zunächst wird das gemeinschaftspatetn ja auch zu mehr übersetzungen führen.

Bleiben allenfalls Jahresgebührenzahlungen an nationale Ämter. Viele mandanten zahlen eh schon über Gebührenzahlungsinstitute, für die anderen zahlen wir dann halt zentral die EU-Jahresgebühren ein, wie bei anhängiger EP-Anmeldung.

Vielleicht steigen die Anmeldezahlen ja sogar durch diese "Reklame" für das gemeinschaftspatent.
Ich habe diesbezüglich und was eine zentrale europäische Gerichtsbarkeit angeht einige Gespräche mit Auslandsmandanten geführt. Alle haben bestätigt, dass sie weitaus mehr Anmeldungen in Europa einreichen würden, wenn es endlich ein EU-weites Patent gäbe, dessen Rechtsbeständigkeit auch EU-weit durch ein zentrales Verfahren überprüft werden könnte. Ein zentrales Verletzungsverfahren würde dies noch verstärken.

Nach Aussage dieser Auslandsmandanten würde sich das Verhältnis zwischen US-Anmeldungen und europäischen Anmeldungen dann erheblich in Richtung Europa verschieben. Bislang werden von vielen Mandanten fünfmal so viele Anmeldungen in den USA eingereicht wie in Europa. Ein resultierendes Verhältnis von 2:1 zu Gunsten der USA hätte in Europa eine erheblich steigende Anmeldezahl zur Folge.

Nach diesen Gesprächen gehe ich davon aus, dass ein "Gemeinschaftspatent" mit zentralem Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren uns Patentanwälten nicht weniger sondern deutlich mehr Arbeit bescheren würde.
 

grond

*** KT-HERO ***
Dr. No schrieb:
Nach Aussage dieser Auslandsmandanten würde sich das Verhältnis zwischen US-Anmeldungen und europäischen Anmeldungen dann erheblich in Richtung Europa verschieben.
Wie würde das wohl dem EPA in der Praxis schmecken? Ich kann mir schon gut vorstellen, dass viele Mandanten sich mit Wonne von den USA mit ihrem extrem teuren Verfahren (Gebühren und Honorare) und fürchterlicher Prüfungsqualität abwenden würden. Dann darf die Prüfungsqualität bei uns aber auch nicht unter den höheren Anmeldezahlen leiden.

Ist "raising the bar" womöglich die Vorbereitung auf stark steigende Anmeldezahlen nach der Einführung eines Gemeinschaftspatentes? Auch die Abschaffung der gesonderten Benennungsgebühren, die man ja nicht mit dem EPÜ2000 eingeführt hat, erscheint plötzlich als Vorbereitung auf die Einführung eines Gemeinschaftspatentes, denn in Zukunft wäre die übliche Benennung ja "EU", eventuell verbunden mit CH (die restlichen EPÜ-Länder, die keine EU-Mitglieder sind, sind ja wirtschaftlich eher weniger interessant). Da kann man dann auch gleich eine gemeinsame Gebühr nehmen.

Interessant wird dann, wie die sicherlich eigens einzuführenden Jahresgebühren für das Gemeinschaftspatent, die mutmaßlich ans EPA zu entrichten wären, aufgeteilt werden. Momentan müssen die nationalen Ämter ja die Hälfte der Gebühren ans EPA abgeben, nun würden sie bestimmt umgekehrt etwas von den GP-Jahresgebühren haben wollen. Das könnte fast das größte Hindernis auf dem Weg zum Gemeinschaftspatent werden...
 

MPS

GOLD - Mitglied
Die Datei ist zu gross, und ich habe kein Link.
Es handelt sich um die Stellungnahme 1/09 vom 2. Juli 2010 des Generalanwaltes beim Gerichtshof der Europäischen Union: diese Stellungnahme hält das Projekt "EPLA + Gemeinschaftspatent" des Rates der Union für unvereinbar mit den Verträgen von Nizza und Lissabon.
Gründe : 1) das EPA ist kein europäisches Gericht und kann somit nicht im Rahmen des Gemeinschaftspatentes Recht sprechen (siehe HABM). 2) eine Partei, die nicht im Ausland patentverletzend tätig ist, darf nicht dazu gezwungen werden, an einem gerichtlichen Verfahren wegen Patentverletzung in einer Verfahrenssprache teilzunehmen, die nicht Amtssprache ihres Heimatstaates ist.

Ich halte beide Argumente für überzeugend. Und keines hat eine einfache Lösung !
 

MPS

GOLD - Mitglied
Danke, Pat-Ente. Leider fehlt die Begründung. Diese offiziellen PDF Dateien sind unnötig gross : 7 MO für 34 Seiten, das ginge wohl kompakter.
 
Oben