die patente
Schreiber
Wo ist die Frist zur Einreichung eines evtl. Schriftsatzes bei Terminsladungen vor dem BPatG geregelt? Bin in der gesamten ZPO nicht fündig geworden. Wer kann mir sagen, in welchem Gesetz u. Paragraphen das zu finden ist?
Warum ist § 132 ZPO nicht einschlägig?die patente schrieb:Bin in der gesamten ZPO nicht fündig geworden.
Weil - je nach Verfahren - Amtsermittlungs- und nicht Beibringungsgrundsatz gilt?Lysios schrieb:Warum ist § 132 ZPO nicht einschlägig?
Also daraus folgt erst einmal nur die Nichtanwendbarkeit von § 296 ZPO. § 272 Abs. 2 ZPO ist ja nach § 87 Abs. 2 S. 2 PatG anwendbar. Zudem gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nur für die Ermittlung des Sachverhalts.EQE2009-Gast schrieb:Weil - je nach Verfahren - Amtsermittlungs- und nicht Beibringungsgrundsatz gilt?
Jedenfalls hinsichtlich des Nichtigkeitsverfahrens lohnt sich außerdem ein Blick in § 83 PatG.die patente schrieb:Wo ist die Frist zur Einreichung eines evtl. Schriftsatzes bei Terminsladungen vor dem BPatG geregelt? Bin in der gesamten ZPO nicht fündig geworden. Wer kann mir sagen, in welchem Gesetz u. Paragraphen das zu finden ist?