Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Patentanwaltsausbildung, die ich mir leider nicht anhand der Patentanwaltsordnung selbst beantworten konnte:
1. Ist es möglich das naturwissenschaftliche bzw. technische Studium an einer Fernuniversität abzulegen, damit man nebenbei noch Zeit hat für die geforderte praktische Tätigkeit von 1 Jahr?
2. Gilt auch ein Bachelorabschluss (nat. od. tech.) an einer Uni als Abschluss i.S.d. Patentanwaltsordnung? Müsste ja eigtl. so sein, denn der Bachelor ist ein Studienabschluss.
3. Kann man als naturwissenschaftliches Studium bei Interesse all das nehmen, was an einer naturwiss. Fakultät einer reguläten Uni als Studium angeboten wird? Müsste eigtl. auch so sein, denn dabei handelt es sich doch dann um ein naturwiss. Studium.
4. Wie kann das geforderte praktische technische Jahr abgeleistet werden, wenn man an einer naturwiss. Fakultät studiert hat? Sind da evtl. Betriebe bereit einen aufzunehmen, damit man dann dort evtl. manuell arbeitet?
5. Muss die später Tätigkeit des Patentanwalts immer einen unmittelbaren Bezug zum studierten nat./ tech. Fach haben oder ist es auch möglich darüber hinaus zu arbeiten?
Vielen Dank für die Geduld vorab!!
Florian
1. Ist es möglich das naturwissenschaftliche bzw. technische Studium an einer Fernuniversität abzulegen, damit man nebenbei noch Zeit hat für die geforderte praktische Tätigkeit von 1 Jahr?
2. Gilt auch ein Bachelorabschluss (nat. od. tech.) an einer Uni als Abschluss i.S.d. Patentanwaltsordnung? Müsste ja eigtl. so sein, denn der Bachelor ist ein Studienabschluss.
3. Kann man als naturwissenschaftliches Studium bei Interesse all das nehmen, was an einer naturwiss. Fakultät einer reguläten Uni als Studium angeboten wird? Müsste eigtl. auch so sein, denn dabei handelt es sich doch dann um ein naturwiss. Studium.
4. Wie kann das geforderte praktische technische Jahr abgeleistet werden, wenn man an einer naturwiss. Fakultät studiert hat? Sind da evtl. Betriebe bereit einen aufzunehmen, damit man dann dort evtl. manuell arbeitet?
5. Muss die später Tätigkeit des Patentanwalts immer einen unmittelbaren Bezug zum studierten nat./ tech. Fach haben oder ist es auch möglich darüber hinaus zu arbeiten?
Vielen Dank für die Geduld vorab!!
Florian