Fragen zur Patentanwaltsausbildung

FloWe

Schreiber
Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Patentanwaltsausbildung, die ich mir leider nicht anhand der Patentanwaltsordnung selbst beantworten konnte:

1. Ist es möglich das naturwissenschaftliche bzw. technische Studium an einer Fernuniversität abzulegen, damit man nebenbei noch Zeit hat für die geforderte praktische Tätigkeit von 1 Jahr?

2. Gilt auch ein Bachelorabschluss (nat. od. tech.) an einer Uni als Abschluss i.S.d. Patentanwaltsordnung? Müsste ja eigtl. so sein, denn der Bachelor ist ein Studienabschluss.

3. Kann man als naturwissenschaftliches Studium bei Interesse all das nehmen, was an einer naturwiss. Fakultät einer reguläten Uni als Studium angeboten wird? Müsste eigtl. auch so sein, denn dabei handelt es sich doch dann um ein naturwiss. Studium.

4. Wie kann das geforderte praktische technische Jahr abgeleistet werden, wenn man an einer naturwiss. Fakultät studiert hat? Sind da evtl. Betriebe bereit einen aufzunehmen, damit man dann dort evtl. manuell arbeitet?

5. Muss die später Tätigkeit des Patentanwalts immer einen unmittelbaren Bezug zum studierten nat./ tech. Fach haben oder ist es auch möglich darüber hinaus zu arbeiten?

Vielen Dank für die Geduld vorab!!

Florian
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo

Studium kann an jeder wissenschaftlichen Hochschule (z. B. auch FernUni Hagen abgelegt werden).
Bachelor-Abschluss gilt nicht! Es muss mind. ein Master sein.
Frage 3 verstehe ich nicht! --> Der Abschluss zählt!
Bei der prak. Tätigkeit, geht es um die Tätigkeit in Bezug auf den Abschluss. Z.B. Theoretische Physik ist wohl schwerer durchzubekommen als experimentelle Physik.
Letzte Frage! Nein!

Kleiner Tipp: Einfach beim Amt nachfragen. Die sind nett und hilfsbereit.

Gruß
Alex
 

mad_muc

SILBER - Mitglied
Hallo Florian,

mal in der Annahme, dass ich Deine Fragen nicht ganz falsch verstehe:

Üblicherweise (Ausnahmen gibt es immer) sieht die Ausbildung zum Patentanwalt so aus, dass man zuerst einmal ein (ganz normales) Studium als Ingenieur oder Naturwissenschaftler macht.

Dann arbeitet man (mind.) 1 Jahr in der Industrie oder forscht (promoviert evtl.).

Dann geht man zu einem Patentanwalt und beginnt mit der PA-Ausbildung. Heisst Arbeiten und (nebenbei) Fern-Studium an der Fernuni Hagen (Recht für Patentanw...).

Ein Fernuni-Studium als Basis (also Ing. oder Nat.-Wiss.) ist bestimmt auch möglich aber ein Master sollte es (derzeit noch) schon sein.

Jede Naturwissenschaft sollte möglich sein.

Ich hoffe, das hilft erst mal :)
 

FloWe

Schreiber
Hallo Alex, danke mad muc,

vielen Dank für Eure Antworten!!

Aber zur letzten Frage nochmal:
Das "nein" von Alex hab ich nicht ganz verstanden, da ich ja beide Alternativen in der Frage hatte...

Ist es möglich als Patentanwalt über den naturwiss./tech. Berreich hinaus zu arbeiten?

Danke, Flo
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
FloWe schrieb:
Aber zur letzten Frage nochmal:

Ist es möglich als Patentanwalt über den naturwiss./tech. Berreich hinaus zu arbeiten?
Das "nein" von Alex bezog sich auf die Beschränkung auf das Studienfach. Gegebenenfalls wird man sogar weit über sein Studienfach hinaus tätig sein. In der Regel wird nur die Unterscheidung in "Technik" und "Chemie" getroffen.

Wenn es um das Patentwesen geht, wird man wohl kaum über den naturwiss./tech. Bereich hinaus tätig sein können, da es sich dann kaum noch um patentfähige Gegenstände handeln dürfte. Allerdings kann man sich insbesondere im Markenwesen und bei Geschmacksmustern tummeln, wo man schon recht weit von der Technik entfernt ist.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

> 1. Ist es möglich das naturwissenschaftliche bzw. technische >Studium an einer Fernuniversität abzulegen, damit man nebenbei >noch Zeit hat für die geforderte praktische Tätigkeit von 1 Jahr?

Möglich schon. In Hagen käme da allerdings wohl nur E-Technik in Betracht, ggf. noch Informatik und Mathematik, wobei das eigentlihc keine Naturwissenschaften sind.

>2. Gilt auch ein Bachelorabschluss (nat. od. tech.) an einer Uni als >Abschluss i.S.d. Patentanwaltsordnung? Müsste ja eigtl. so sein, >denn der Bachelor ist ein Studienabschluss.

Nein, bachelor ist ja nur ein Vordiplom nach klassischem Maßstab. Mindestens Master erforderlich.

>3. Kann man als naturwissenschaftliches Studium bei Interesse all >das nehmen, was an einer naturwiss. Fakultät einer reguläten Uni >als Studium angeboten wird? Müsste eigtl. auch so sein, denn >dabei handelt es sich doch dann um ein naturwiss. Studium.

Nein, es gibt keine allgemeine naturwissenschaftliche Fakultät. Die Fakultäten sind alle einzeln, ggf. mit anderen zusammengelegt, z.B. Biologie-Geologie.


>4. Wie kann das geforderte praktische technische Jahr abgeleistet >werden, wenn man an einer naturwiss. Fakultät studiert hat?
>Arbeit in der Industrie, Promotion, Praktika während des >Studiums, etc.

>5. Muss die später Tätigkeit des Patentanwalts immer einen >unmittelbaren Bezug zum studierten nat./ tech. Fach haben oder >ist es auch möglich darüber hinaus zu arbeiten?

Als Anwalt bist Du später auch in weiten Bereichen tätig, die nicht unmittelbar Bezug zum Studienfach haben. Grenzen sind da, wo man sich ggf. für falsche Beratung haftbar macht, sprich wenn man sich auf dem Gebiet fachlich nicht auskennt (z.B. Physiker macht Bio-Anmeldung für Gen-Sequenzen)

Ciao

arcd007
 

mad_muc

SILBER - Mitglied
arcd007 schrieb:
> 1. Ist es möglich das naturwissenschaftliche bzw. technische >Studium an einer Fernuniversität abzulegen, damit man nebenbei >noch Zeit hat für die geforderte praktische Tätigkeit von 1 Jahr?

Möglich schon. In Hagen käme da allerdings wohl nur E-Technik in Betracht, ggf. noch Informatik und Mathematik, wobei das eigentlihc keine Naturwissenschaften sind.
Da ich vor einiger Zeit beim Amt war:

arcd007's Aussage ist nur bedingt richtig (richtig=Meinung des Amtes).

Informatik wird mittlerweile ohne zu zögern für die Ausbildung anerkannt (falls aus dem Zeugnis erkennbar ist, dass es sich nicht nur um theoretische Informatik handelt). Auch Programmieren ist mittlerweile als praktische/technische Tätigkeit kein so großes Problem mehr wie wohl früher....

Mathematik wird dagegen kategorisch vom Amt abgelehnt.

Ich bin mir aber selbst nicht sicher, ob Informatik als technisch oder naturwissenschaftlich gewertet wird... an meiner Uni wurde man mit Promotion in Informatik auf jeden Fall Dr. rer. nat. (nicht rer. net. :) )
 

Lysios

*** KT-HERO ***
mad_muc schrieb:
Mathematik wird dagegen kategorisch vom Amt abgelehnt.

Ich bin mir aber selbst nicht sicher, ob Informatik als technisch oder naturwissenschaftlich gewertet wird... an meiner Uni wurde man mit Promotion in Informatik auf jeden Fall Dr. rer. nat. (nicht rer. net. :) )
So kategorisch kann die Ablehnung von Mathematik aber nicht sein, da es ein paar Patentanwälte mit Dipl.-Math. gibt.

Ausserdem trägt auch ein promovierter Mathematiker einen Dr. rer. nat.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi allerseits,

> an meiner Uni wurde man mit Promotion in Informatik auf jeden Fall Dr. rer. nat. (nicht rer. net. :) )

Der Doktorgrad allein sagt noch gar nichts aus. Je nachdem was die Fakultät mal vor langer Zeit beschlossen hat, kannst Du, wenn es sein muß auch einen Dr. phil. bekommen, z.B. als Mathematiker...

>So kategorisch kann die Ablehnung von Mathematik aber nicht
> sein, da es ein paar Patentanwälte mit Dipl.-Math. gibt.

Es gibt verschiedene Mathematikstudiengänge, die sich vom "normalen" Studiengang unterscheiden und vel mehr Technikbezug aufweisen, ggf. haben die das.

> Ausserdem trägt auch ein promovierter Mathematiker einen Dr.
> rer. nat.
oder Dr. phil...s.o.

Ciao

arcd007
 

Jansen

Schreiber
Mag sein, dass es ein paar Mathematiker mit Dr. phil gibt. Lustigerweise gibt es sogar einen Dr. math. - ich glaube, vergeben von der Bielefelder Uni... Aufgrund meines Umfelds kenne ich allerdings eine ganze Reihe promovierter Mathematiker, und die sind ausnahmslos Dr. rer. nat.

Meines Wissens wird Mathematik vom Amt ähnlich behandelt wie Informatik, d.h. die gucken sich das Studienbuch an, ob man sich in einem sehr anwendungsaffinen Breich spezialisiert hat und welche Nebenfächer man hatte. Kann sein, dass diese Hürde für Mathematiker schwieriger zu nehmen ist als für Informatiker, aber ich kann bestätigen, dass es ein paar Mathematiker-Patentanwälte gibt (ich weiß indirekt von mindestens zweien).
 
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