Fragen zur Ausbildung

Q

qwertzuiopü

Guest
grond schrieb:
qwertzuiopü schrieb:
In einer kleineren und mittleren Kanzlei kommet es aber tatsächlich auch zu persönlichen und telefonischen Kontakten mit den Mandanten. Und dann ist es schon sehr sinnvoll, wenn man z.B. mal in der Industie tätig war
Und was hat das mit einem schnellen Absolvieren des Studiums zu tun? Der Schnellabsolvent kann ja durchaus ein paar Jahre Erfahrung in der Industrie gesammelt haben.
das spricht natürlich nichts gegen ein schnelles Studium, sondern gegen den Beginn der Ausbildung unmittelbar nach Abschluß vom Studium, sofern man nicht schon während des Studiums oder davor ein paar Erfahrungen gesammelt hat (war vielleicht unklar von mir ausgedrückt).
 
G

grond

Guest
qwertzuiopü schrieb:
das spricht natürlich nichts gegen ein schnelles Studium, sondern gegen den Beginn der Ausbildung unmittelbar nach Abschluß vom Studium
Da sind wir uns sofort einig. Die Studienabsolventen, die sofort PAs werden wollen, waren mir schon immer suspekt... ;)
 
S

S'Gästle

Guest
Hey, ich bin direkt nach der Diss zum PA gewechselt. Bin ich dann auch suspekt?

Und wenn ja, warum bin ich suspekt?

Als Theoretiker hätte ich ohnehin in keiner Entwicklungsabteilung einen Job bekommen, und wenn ich denen stundenlang erzählt hätte (erzählen hätte dürfen), dass ich eng mit Experimentatoren zusammengearbeitet habe...
 
G

grond

Guest
S'Gästle schrieb:
Hey, ich bin direkt nach der Diss zum PA gewechselt. Bin ich dann auch suspekt?
Nein, denn Du hast Deine Wissenschaft offenbar nicht allein als Zugang zum PA-Beruf studiert, sondern um ihrer selbst willen (sonst hättest Du nicht promoviert).
 
T

Thorsten Laib

Guest
Liebe Diskussionsteilnehmer,

ich bin Physiker und Informatiker und arbeite zur Zeit als Doktorand an meiner Dissertation im Bereich der Physikalischen Chemie. Nach dem Ende meiner Promotion, was in ca 15 Monaten sein wird, würde ich mich für die Ausbildung zum Patentanwalt interessieren. Obwohl im Internet zahlreiche Informationen vorhanden sind, sind noch einige Fragen übrig geblieben:

1. Sprachkenntnisse:

Sind Französischkenntnisse Voraussetzung zur Ausbildung zum Patentanwalt ?

Welche Unicert - Niveaus in den Sprachen Englisch und Französisch sollte man mindestens haben, damit man als Patentanwalt arbeiten kann ?

Kann man entsprechende Sprachkenntnisse auch während der Ausbildung zum Patentanwalt erwerben ?

2. Unter welchen Bedingungen kann eine experimentelle Promotion als 1-jährige praktische Tätigkeit anerkannt werden ?

3. Erfolgt während der Ausbildung eine Spezialisierung im rechtlichen Bereich oder sind alle Teile der juristischen Ausbildung fest vorgeschrieben ?

4. Wie kann die "Fähigkeit sich schnell in ein neues technisches Gebiet einzuarbeiten" nachgewiesen werden ?

5. Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt während der Ausbildung zum Patentanwalt ?

Vielen Dank.
 
G

Gast 2

Guest
Liebe Diskussionsteilnehmer,

ich bin Physiker und Informatiker und arbeite zur Zeit als Doktorand an meiner Dissertation im Bereich der Physikalischen Chemie. Nach dem Ende meiner Promotion, was in ca 15 Monaten sein wird, würde ich mich für die Ausbildung zum Patentanwalt interessieren. Obwohl im Internet zahlreiche Informationen vorhanden sind, sind noch einige Fragen übrig geblieben:

1. Sprachkenntnisse:

Sind Französischkenntnisse Voraussetzung zur Ausbildung zum Patentanwalt ?

Antwort: Nö

Welche Unicert - Niveaus in den Sprachen Englisch und Französisch sollte man mindestens haben, damit man als Patentanwalt arbeiten kann ?

Sehr gutes Englisch ist Pflicht.

Kann man entsprechende Sprachkenntnisse auch während der Ausbildung zum Patentanwalt erwerben ?

Nein, das wird zeitlich nicht hinhauen

2. Unter welchen Bedingungen kann eine experimentelle Promotion als 1-jährige praktische Tätigkeit anerkannt werden ?

Nahezu unter fast allen Bedingungen; man sollte sich das vom Prof bestätigen lassen.

3. Erfolgt während der Ausbildung eine Spezialisierung im rechtlichen Bereich oder sind alle Teile der juristischen Ausbildung fest vorgeschrieben ?

Alle Teile sind fest vorgeschrieben, mehr juristerei lohnt auch nicht - das ist schon ganz gut geplant...

4. Wie kann die "Fähigkeit sich schnell in ein neues technisches Gebiet einzuarbeiten" nachgewiesen werden ?

wohl eher durch die tatsächliche arbeit - da du ja kandidat bist, sieht man das dan schon

5. Wie hoch ist das durchschnittliche Gehalt während der Ausbildung zum Patentanwalt ?

sehr unterschiedlich, je nach Kanzlei und Vertrag. Ich würde Dir aber raten AUF KEINEN FALL nach dem Geld zu schaun, die Ausbildung ist tausendmal wichtiger

Vielen Dank.
 
P

PatFan

Guest
Hallo Torsten,

bezüglich Sprachkenntnisse hängt sehr viel von Deiner Kanzlei ab, da gibt es extreme Unterschiede. Gutes Englisch ist aber sicher notwendig, du müsstet zumindest in der Lage sein, nach Einarbeitung und Gewöhnung an das juristische Englisch Briefe zu schreiben, Patentschriften zu lesen und je nach Kanzlei möglicherweise auch zu verfassen. Aktives Englisch (Anemldungen diktieren, Verträge formulieren, Einsprüche begründen etc.) brauchst Du derzeit wohl vor allem in den internationalen, meist größeren Kanzlei mit ausländischer Mandantschaft. Aber durch EPA und Gemeinschaftsmarke kommt es auch bei inländischer Mandantschaft zunehmend vor, daß die Verfahrenssprache Englisch ist. Wenn du dann die Sprache nicht gut genug kannst, bekommst du ein Problem. "Verhandlungssicher" must du meiner Meinung nach nur in großen Kanzleien sein, kleinere brauchen das eigentlich nicht (fordern es aber natürlich gerne, schließlich sollst du die Lücke schließen, die der Chef hat :)). Französisch ist sicherlich bei der Jobsuche lukrativ, wird aber nicht wirklich gebraucht, solange du nicht in eine Kanzlei mit ausgeprägten Verbindungen zu Frankreich gehst. Ist natürlich, wie jede andere Sprache auch, später mal ein Pfund, mit dem sich aquisetechnisch wuchern lässt.

Deine Promotion sollte eigentlich satt reichen, wenn Sie experimentell war und der Prof das bescheinigt. Achte drauf, dass er auch bestätigt, dass Du ganztags beschäftigt warst und frag im Zweifel das DPMA einfach mal, ob das was Du hast reicht.

Juristisch lernst Du bei der Fernuni alles was Du brauchst, den Rest lernst Du beim Ausbilder. Der sollte dich aber auch unbedingt ausbilden und nicht nur als Übersetzer/Sachbearbeiter verschleißen. Da gibt es extreme Unterschiede, übrigens in allen Orten, nicht nur in München.

Das Gehalt ist eine sensible Sache, niemand redet gerne drüber und die Spannen sind beachtlich. Es gibt Kandidaten die mit einem Hungerlohn abgespeist werden, andere verdienen ziemlich gut. Zahlen will ich hier nicht nennen, aber der Assi an der Uni mit seinem Gehalt könnte ein guter, aber grober Richtwert sein. Achte aber auch Zusatzleistungen, Du brauchst ja die Fernuni, Bücher, Präsenzveranstaltungen etc. Wenn dass alles bezahlt wird, kommt schnell ein eingespartes Nettoeinkommen von ein paar hundert Euros mtl. zusammen im Vergleich zu dem armen Tropf, der alles selbst zahlen muss (Zitat meines Ausbilder: Was wollen Sie mit einem Komentar, ich hab doch einen in meinem Zimmer stehen!)

Ansonsten lass Dich nicht abschrecken, wenn der Spass an Juristerei da ist, macht auch der Job Spass. Und die meisten Kanzleien sind gar nicht so schlecht, wie die Kritik hier manchmal den Eindruck erweckt.

Gruß PatFan
 
Oben