pak
*** KT-HERO ***
Hallo liebe Kollegen der Fachrichtung Chemie,
ich habe heute erstmals die Anfrage hinsichtlich der Patentierung eines Nahrungsmittels auf den Tisch bekommen. Nach Studium der Kommentare weiß ich, dass Nahrungs- und Genussmittel seit 1967 (PatÄndG) patentfähig sind, also
1. das Nahrungs- und Genussmittel selbst
2. Verfahren zur Herstellung des Nahrungs- und Genussmittels (Rezepte)
3. Verwendungen
4. Formgebungen des Nahrungs- und Genussmittel
Während mir als Techniker die Punkte 2 bis 4 relativ klar sind, muss ich im Punkt 1 mal die Chemiker unter Euch bemühen:
Bei 1. geht es wohl um die Zusammensetzung (Milch, Salz, Pfeffer, Farbstoffe etc.). Wie aber begründet Ihr hier die erfinderische Tätigkeit? Kann es darauf hinauslaufen, dass der Geschmack eines Puddings o. ä. verbessert wird ? Ich denke nicht, da der Geschmack doch sehr subjektiv ist. Läuft es letztlich darauf hinaus, die erfinderische Tätigkeit dadurch zu belegen, dass durch die bestimmte Zusammensetzung die Herstellung erleichtert ist?
Dank vorab
pak
ich habe heute erstmals die Anfrage hinsichtlich der Patentierung eines Nahrungsmittels auf den Tisch bekommen. Nach Studium der Kommentare weiß ich, dass Nahrungs- und Genussmittel seit 1967 (PatÄndG) patentfähig sind, also
1. das Nahrungs- und Genussmittel selbst
2. Verfahren zur Herstellung des Nahrungs- und Genussmittels (Rezepte)
3. Verwendungen
4. Formgebungen des Nahrungs- und Genussmittel
Während mir als Techniker die Punkte 2 bis 4 relativ klar sind, muss ich im Punkt 1 mal die Chemiker unter Euch bemühen:
Bei 1. geht es wohl um die Zusammensetzung (Milch, Salz, Pfeffer, Farbstoffe etc.). Wie aber begründet Ihr hier die erfinderische Tätigkeit? Kann es darauf hinauslaufen, dass der Geschmack eines Puddings o. ä. verbessert wird ? Ich denke nicht, da der Geschmack doch sehr subjektiv ist. Läuft es letztlich darauf hinaus, die erfinderische Tätigkeit dadurch zu belegen, dass durch die bestimmte Zusammensetzung die Herstellung erleichtert ist?
Dank vorab
pak