Raskolnikov
BRONZE - Mitglied
Mich quälen ähnliche Gedanken wie Feuerstein im Nachbar-Thread. Und ich erwäge es, Beschwerde gegen meine Beurteilung im B-Teil der EQE 2010 einzulegen. Vorher wollte ich aber nach eurer Meinung zu meinem unabhängigen Anspruch fragen, für den ich ganze NULL Punkte bekommen habe. Ich weiß, ist hätte das schon vor drei Wochen machen sollen, aber nach der Ergebnisbekanntgabe war ich wie gelähmt
Hier ist der Corpus Delicti. Der Text in [Klammern] stammt von mir.
Vogelfutterstation aufweisend
dadurch gekennzeichnet, dass
[der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.]
Interessanter Weise hat der Korrektor in seinen Anmerkungen zum B-Teil den Motor zum Drehen des Schutzschildes und den Gewichtssensor im kennzeichnenden Teil des Anspruchs aufgenommen. Obwohl die D1 beides zeigt (D1 [002] Zeilen 8-10), wobei der Motor der D1 dazu ausgebildet ist, das Schutzschild zu drehen (D1 [009] Zeilen 16-17).
Ich weiß, anstatt "der Gewichtssensor ermittelt" wäre besser gewesen "der Gewichtssensor ist dazu ausgebildet, zu ermitteln". Aber rechtfertigt das einen 100%-en Punktabzug? Außerdem sind funktionelle Merkmale in einem Vorrichtungsanspruch durchaus üblich.
Hier ist der Corpus Delicti. Der Text in [Klammern] stammt von mir.
Vogelfutterstation aufweisend
- eine Futtereinheit zur Aufnahme von Vogelfutter,
- eine [drehbare] Schutzvorrichtung zum Schutz des Futters,
- einen Elektromotor zum Drehen der Schutzvorrichtung, [und]
dadurch gekennzeichnet, dass
[der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.]
Interessanter Weise hat der Korrektor in seinen Anmerkungen zum B-Teil den Motor zum Drehen des Schutzschildes und den Gewichtssensor im kennzeichnenden Teil des Anspruchs aufgenommen. Obwohl die D1 beides zeigt (D1 [002] Zeilen 8-10), wobei der Motor der D1 dazu ausgebildet ist, das Schutzschild zu drehen (D1 [009] Zeilen 16-17).
Ich weiß, anstatt "der Gewichtssensor ermittelt" wäre besser gewesen "der Gewichtssensor ist dazu ausgebildet, zu ermitteln". Aber rechtfertigt das einen 100%-en Punktabzug? Außerdem sind funktionelle Merkmale in einem Vorrichtungsanspruch durchaus üblich.