Teil B Fallbeispiel B-2010

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
Mich quälen ähnliche Gedanken wie Feuerstein im Nachbar-Thread. Und ich erwäge es, Beschwerde gegen meine Beurteilung im B-Teil der EQE 2010 einzulegen. Vorher wollte ich aber nach eurer Meinung zu meinem unabhängigen Anspruch fragen, für den ich ganze NULL Punkte bekommen habe. Ich weiß, ist hätte das schon vor drei Wochen machen sollen, aber nach der Ergebnisbekanntgabe war ich wie gelähmt :(

Hier ist der Corpus Delicti. Der Text in [Klammern] stammt von mir.

Vogelfutterstation aufweisend
  • eine Futtereinheit zur Aufnahme von Vogelfutter,
  • eine [drehbare] Schutzvorrichtung zum Schutz des Futters,
  • einen Elektromotor zum Drehen der Schutzvorrichtung, [und]
[- einen Gewichtssensors zum Aktivieren des Elektromotors,]

dadurch gekennzeichnet, dass

[der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.]

Interessanter Weise hat der Korrektor in seinen Anmerkungen zum B-Teil den Motor zum Drehen des Schutzschildes und den Gewichtssensor im kennzeichnenden Teil des Anspruchs aufgenommen. Obwohl die D1 beides zeigt (D1 [002] Zeilen 8-10), wobei der Motor der D1 dazu ausgebildet ist, das Schutzschild zu drehen (D1 [009] Zeilen 16-17).

Ich weiß, anstatt "der Gewichtssensor ermittelt" wäre besser gewesen "der Gewichtssensor ist dazu ausgebildet, zu ermitteln". Aber rechtfertigt das einen 100%-en Punktabzug? Außerdem sind funktionelle Merkmale in einem Vorrichtungsanspruch durchaus üblich.
 

pak

*** KT-HERO ***
Raskolnikov schrieb:
Hier ist der Corpus Delicti. Der Text in [Klammern] stammt von mir.

Vogelfutterstation aufweisend
  • eine Futtereinheit zur Aufnahme von Vogelfutter,
  • eine [drehbare] Schutzvorrichtung zum Schutz des Futters,
  • einen Elektromotor zum Drehen der Schutzvorrichtung, [und]
[- einen Gewichtssensors zum Aktivieren des Elektromotors,]

dadurch gekennzeichnet, dass

[der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.]
Ich habe Deinen Anspruch - wenn auch nur kursorisch - einmal mit dem Stand der Technik nach der D1 (siehe Anlage) verglichen. Nach diesem Kurzvergleich komme ich zu dem Schluss, dass Dein Hauptanspruch nicht neu ist (siehe insbesondere S.1, Z.1 bis S.2,.1.Abs. der D1). Insofern wäre ein 100%iger Punktabzug selbstverständlich gerechtfertigt ...

Gruß

pak

PS: Wo ist die versteckte Kamera ;-)
 

Anhänge

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pak

*** KT-HERO ***
Raskolnikov schrieb:
Interessanter Weise hat der Korrektor in seinen Anmerkungen zum B-Teil den Motor zum Drehen des Schutzschildes und den Gewichtssensor im kennzeichnenden Teil des Anspruchs aufgenommen. Obwohl die D1 beides zeigt (D1 [002] Zeilen 8-10), wobei der Motor der D1 dazu ausgebildet ist, das Schutzschild zu drehen (D1 [009] Zeilen 16-17).
Auch das ist nicht überraschend, wenn der Prüfer von der D3 als nächstliegendem Stand der Technik ausgeht, deren Gegenstand offensichtlich das gleiche Ziel wie die Erfindung verfolgt. In der D3 ist nur die Funktion beschrieben, nicht aber ein Gewichtssensor und Motor, so dass diese Merkmale in den kennzeichnenden Teil gehören.

Gruß

pak
 

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
pak schrieb:
Ich habe Deinen Anspruch - wenn auch nur kursorisch - einmal mit dem Stand der Technik nach der D1 (siehe Anlage) verglichen. Nach diesem Kurzvergleich komme ich zu dem Schluss, dass Dein Hauptanspruch nicht neu ist (siehe insbesondere S.1, Z.1 bis S.2,.1.Abs. der D1).
Der Motor wird aktiviert
1) wenn "das auf der Futterschale lastende Gewicht einen vorbestimmten Wert übersteigt" (gemäß D1, Abs. [004] Zeilen 5-8), oder
2) wenn "ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet" (gemäß Anspruch 1, kennz. Teil).

Da ist schon ein Unterschied zwischen Ans1 und D1. Oder?
 

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
pak schrieb:
Auch das ist nicht überraschend, wenn der Prüfer von der D3 als nächstliegendem Stand der Technik ausgeht
Stimmt. Hier war ich voreilig.

Ich hatte nur den unabh. Anspruch des Prüfers gelesen, nicht seine gesamten Ausführungen. Für mich war es dann selbstverständlich, dass nur D1 oder D2 als nächstliegender Stand der Technik in Frage kommen, weil sie den geringsten strukturellen Unterschied zur Erfindung aufweisen.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Raskolnikov schrieb:
[
Der Motor wird aktiviert
1) wenn "das auf der Futterschale lastende Gewicht einen vorbestimmten Wert übersteigt" (gemäß D1, Abs. [004] Zeilen 5-8), oder
2) wenn "ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet" (gemäß Anspruch 1, kennz. Teil).

Da ist schon ein Unterschied zwischen Ans1 und D1. Oder?
"Futterschale" und "Schutzvorrichtung" sind hier spezielle Ausbildungsformen eines Gewichtssensors, wobei entsprechend dem darauf lastenden Gewicht der E-Motor aktiviert wird. Dementsprechend sind die den Gewichtssensor aus Deinem Anspruch betreffenden Merkmale offenbart.
 

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
Pat-Ente schrieb:
"Futterschale" und "Schutzvorrichtung" sind hier spezielle Ausbildungsformen eines Gewichtssensors
Die Futterschale 105 ist ein Napf, der unterhalb der Schutzvorrichtung 109 angeordnet ist (Fig. 1). Die Funktion der Futterschale 105 ist das Aufnehmen von Futter.

Der Gewichtssensor 116, umfassend ein Gehäuse 117, eine Platte 118, und eine Feder 114 (Abs. [003] Zeilen 17-18), ist oberhalb der Schutzvorrichtung 109 angeordnet. Die Funktion des Gewichtssensors ist das Aktivieren des Elektromotors, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Die Schutzvorrichtung 109, umfassend einen kegelförmigen Schild 109a, schützt das das Futter vor Regen und Tieren.

"Futterschale", "Schutzvorrichtung" und "Sensor" sind somit unterschiedliche Vorrichtungen mit unterschiedlichen Bezugszeichen und unterschiedlichen Funktionen, die zudem unterschiedliche Komponenten umfassen.
 

pak

*** KT-HERO ***
Raskolnikov schrieb:
Der Motor wird aktiviert
1) wenn "das auf der Futterschale lastende Gewicht einen vorbestimmten Wert übersteigt" (gemäß D1, Abs. [004] Zeilen 5-8), oder
2) wenn "ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet" (gemäß Anspruch 1, kennz. Teil).

Da ist schon ein Unterschied zwischen Ans1 und D1. Oder?
Ok, das habe ich übersehen. Aber gibt es hier wirklich einen Unterschied? Aus der Formulierung in der D1 ...

"Der Elektromotor 113 hat
eine Motorwelle 115, die sich abwärts erstreckt, und an der eine Schutzvorrichtung 109 und eine Futterschale 105 befestigt sind."

... ergibt sich für mich (zumindest implizit), dass "ein auf der Futterschale lastendes Gewicht" gleichermaßen auch ein "auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht" im Sinne Deines Anspruchs ist.

Gruß

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
pak schrieb:
... ergibt sich für mich (zumindest implizit), dass "ein auf der Futterschale lastendes Gewicht" gleichermaßen auch ein "auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht" im Sinne Deines Anspruchs ist.
Oder andersrum: Belaste doch mal die Schutzvorrichtung 109 in Fig. 1 der D1 mit einem, sagen wir 5 Kilo, schweren Eichhörnchen ;-)

pak
 

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
pak schrieb:
Aber gibt es hier wirklich einen Unterschied? Aus der Formulierung in der D1 ...

"Der Elektromotor 113 hat
eine Motorwelle 115, die sich abwärts erstreckt, und an der eine Schutzvorrichtung 109 und eine Futterschale 105 befestigt sind."

... ergibt sich für mich (zumindest implizit), dass "ein auf der Futterschale lastendes Gewicht" gleichermaßen auch ein "auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht" im Sinne Deines Anspruchs ist.
Ich glaube, die D1 misst die Summe mehrerer Teile:
+ Futterschale 105 + Futter
+ Schutzvorrichtung 109
+ Motorwelle + Gewichtssensor + etc.
Gemäß Fig. 1 hängen die Teile an der Stange 119 und belasten alle miteinander die Feder 114 des Gewichtssensors 116.

Erfindungsgemäß hängt im Wesentlichen nur das Schutzschild 9, 29 (Fig. 1, 2) an der Feder 14, 34. Das Futter spielt hier keine Rolle, so dass ich dem Gewichtssensor einen Wert zum Triggern des Motors vorgeben kann. In der D1 kann ich das nicht, weil das Futter eine Rolle spielt (bei viel Futter in der Futterschale 5 darf das Eichhörnerchen leichter sein, als ohne Futter...)

Oder?
 

pak

*** KT-HERO ***
Raskolnikov schrieb:
Erfindungsgemäß hängt im Wesentlichen nur das Schutzschild 9, 29 (Fig. 1, 2) an der Feder 14, 34. Das Futter spielt hier keine Rolle, so dass ich dem Gewichtssensor einen Wert zum Triggern des Motors vorgeben kann. In der D1 kann ich das nicht, weil das Futter eine Rolle spielt (bei viel Futter in der Futterschale 5 darf das Eichhörnerchen leichter sein, als ohne Futter...)
Mag ja alles sein, aber in Deinem Anspruch steht nunmal nicht, dass die Feder ausschließlich durch das Schutzschild belastet wird o. ä.

pak
 

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
pak schrieb:
Mag ja alles sein, aber in Deinem Anspruch steht nunmal nicht, dass die Feder ausschließlich durch das Schutzschild belastet wird o. ä.
Stimmt. Aber im Anspruch steht: "der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet".

Das kann die D1 nicht, weil der Gewichtschwellwert, bei dem der Motor aktiviert wird, hier nicht vorab festlegbar ist. Mit mehr Futter im Napf wird der Motor bei einem leichteren Tier aktiviert als mit weniger Futter im Napf. Gemäß D1 kann der Gewichtssensor allenfalls ermitteln, ob die Summe aus dem auf der Schutzvorrichtung lastenden Gewicht plus Futtergewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.
 

pak

*** KT-HERO ***
Raskolnikov schrieb:
Stimmt. Aber im Anspruch steht: "der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet".

Das kann die D1 nicht, weil der Gewichtschwellwert, bei dem der Motor aktiviert wird, hier nicht vorab festlegbar ist. Mit mehr Futter im Napf wird der Motor bei einem leichteren Tier aktiviert als mit weniger Futter im Napf. Gemäß D1 kann der Gewichtssensor allenfalls ermitteln, ob die Summe aus dem auf der Schutzvorrichtung lastenden Gewicht plus Futtergewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.
Nochmal: Das Gewicht der Futterschale sowie das darin befindliche Futter lastet auch bei der D1 - zumindest indirekt - auf der Schutzvorrichtung.

Außerdem ist ein vorbestimmter Wert längst noch kein konstanter Wert. Wie wäre es mit folgender "Vorbestimmung" des vorbestimmten Wertes:

Vorbestimmter Wert = 1 kg - Futtergewicht

So, jetzt klinke ich mich aber aus.

Mein Tipp: Geld für die Beschwerde unbedingt sparen!

Gruß

pak
 

Raskolnikov

BRONZE - Mitglied
pak schrieb:
Mein Tipp: Geld für die Beschwerde unbedingt sparen!
Hast Recht. Werde wahrscheinlich darauf verzichten.

In unserer Diskussion glaube ich, dass wir uns bisher an einem Nebenschauplatz aufgehalten haben. Gemäß unterer Gegenüberstellung Musterlösung vs. Lösungsansatz, haben wir bislang allein über die Merkmale d1), d2), d3) diskutiert. Diese scheinen aber im Lösungsansatz unstrittig korrekt zu sein. Dafür gibt es Unterschiede an anderen Stellen:

b1) a guard comprising a shield
b2) having a shape for protecting the food
b3) the guard being rotatable relative to the feeding unit

Außerdem habe ich die Merkmale c), d1), d2) im Oberbegriff, was allerdings kein Fehler ist, weil ich die D1 als nSdT angesehen habe. Diese Unterschiede haben offensichtlich zu dem 100%-en Punktabzug geführt. Ist in meinen Augen wie eine Todesstrafe für einen Hühnerdiebstahl.

Anyhow, danke für die Diskussion :)

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A bird feeder (1,21) comprising:
a) a feeding unit (2,22) for holding bird food;
b1) a guard (9,29) comprising a shield (9a,29a) b2) having a shape for protecting the food, b3) the guard (9,29) being rotatable relative to the feeding unit (2,22),
characterised in that the bird feeder further comprises:
c) an electric motor (13,33) for rotating the guard (9,29), and
d1) a weight sensor (12,14; 32,34) d2) for sensing a weight applied to the guard (9,29), d3) the weight sensor (12,14; 32,34) being configured to activate the electric motor (13,33) when the weight exceeds a predetermined value.

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Vogelfutterstation (1) aufweisend:
a) eine Futtereinheit (2) zur Aufnahme von Vogelfutter,
b3) eine drehbare b1) Schutzvorrichtung (9,29) b2) zum Schutz des Futters,
c) einen Elektromotor (13) zum Drehen der Schutzvorrichtung (9), und
d1) einen Gewichtssensors d2) zum Aktivieren des Elektromotors (13),
dadurch gekennzeichnet, dass
d3) der Gewichtssensor ermittelt, ob ein auf der Schutzvorrichtung lastendes Gewicht einen vorbestimmten Wert überschreitet.
 
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