Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage zur Begriffsbestimmung.
Wisst ihr denn inwieweit es richtig ist, sich als europäischer Patentanwalt zu betiteln (natürlich nach bestandener EQE)?
Meist, wenn mich jemand fragt was ich als Ausbildung habe, sage ich "europäischer Patentanwalt", da dies für die Leute einfacher zu verstehen ist. Im Gegensatz zu "Zugelassener Vertreter vor dem europäischen Patentamt" bzw. "european patent attorney".
Gibt es hierfür eine eindeutige Regelung was richtig bzw. falsch ist?
Danke und Gruß,
Volker
ich hätte mal eine Frage zur Begriffsbestimmung.
Wisst ihr denn inwieweit es richtig ist, sich als europäischer Patentanwalt zu betiteln (natürlich nach bestandener EQE)?
Meist, wenn mich jemand fragt was ich als Ausbildung habe, sage ich "europäischer Patentanwalt", da dies für die Leute einfacher zu verstehen ist. Im Gegensatz zu "Zugelassener Vertreter vor dem europäischen Patentamt" bzw. "european patent attorney".
Gibt es hierfür eine eindeutige Regelung was richtig bzw. falsch ist?
Danke und Gruß,
Volker

