Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
wie war denn das jetzt gleich wieder mit dem europäischen Einspruch und der Substantiierungspflicht...
Also angenommen, ein Einspruch wäre zunächst einmal zulässig, und als Einspruchsgrund wäre wäre mangelnde Erfindungshöhe angegeben. Als Beweismittel habe eine offenkundige Vorbenutzung gedient.
Die Einspruchsabteilung sei jedoch der Ansicht, die Offenkundigkeit der Vorbenutzung sei nicht ausreichend substantiiert, mangelnde Erfindungshöhe könne daher nicht erkannt werden.
Nun können doch aber ohne weiteres noch weitere Beweise für die Offenkundigkeit der Vorbenutzung, ebenso wie weitere Dokumente im Hinblick auf die mangelnde Erfindungshöhe eingereicht werden... oder etwa nicht? Sprich, der Einspruchsgrund der mangelnden Erfindungshöhe ist doch nicht schon dadurch erledigt, dass er innerhalb der Einspruchsfrist nicht ausreichend substantiiert wurde?
Da die Sache mit den Schnittstellen zwischen Zulässigkeit/Substantiierung/Begründetheit beim europäischen Einspruch doch nicht ganz trivial ist, wäre ich sehr dankbar für Tipps oder Hinweise auf passende Rechtsprechung.
Grüße Marc.
wie war denn das jetzt gleich wieder mit dem europäischen Einspruch und der Substantiierungspflicht...
Also angenommen, ein Einspruch wäre zunächst einmal zulässig, und als Einspruchsgrund wäre wäre mangelnde Erfindungshöhe angegeben. Als Beweismittel habe eine offenkundige Vorbenutzung gedient.
Die Einspruchsabteilung sei jedoch der Ansicht, die Offenkundigkeit der Vorbenutzung sei nicht ausreichend substantiiert, mangelnde Erfindungshöhe könne daher nicht erkannt werden.
Nun können doch aber ohne weiteres noch weitere Beweise für die Offenkundigkeit der Vorbenutzung, ebenso wie weitere Dokumente im Hinblick auf die mangelnde Erfindungshöhe eingereicht werden... oder etwa nicht? Sprich, der Einspruchsgrund der mangelnden Erfindungshöhe ist doch nicht schon dadurch erledigt, dass er innerhalb der Einspruchsfrist nicht ausreichend substantiiert wurde?
Da die Sache mit den Schnittstellen zwischen Zulässigkeit/Substantiierung/Begründetheit beim europäischen Einspruch doch nicht ganz trivial ist, wäre ich sehr dankbar für Tipps oder Hinweise auf passende Rechtsprechung.
Grüße Marc.